Gewinne aus Rohstoffverkauf in Bildung investieren

Nana Akufo-Addo, ehemaliger Menschenrechtsaktivist und seit Jänner 2017 Präsident Ghanas, plant, die Gewinne aus dem Verkauf der natürlichen Rohstoffe des Landes in die Bildung der Bevölkerung zu investieren. Bislang verblieben die Einnahmen in den Händen einiger weniger, nun sollen sie langfristig der Bevölkerung zugute kommen und die Abhängigkeit des Landes von Rohstoffexporten verringern. (Neue Zürcher Zeitung, 15.9.2017).

Konkret sollen in Ghana die Schulgebühren für die Sekundarstufe (entspricht der 5. bis 13. Schulstufe) abgeschafft werden. Von einem revolutionären Schritt schreibt die Neue Zürcher Zeitung. Ghana stellt sich damit in eine Reihe mit Uganda, Ruanda und Tansania, wo ebenfalls sowohl Grundschulen als auch Sekundarschulen kostenfrei zugänglich sind. In Kenya sind die Schulgebühren für Sekundarschulen teilweise abgeschafft. Der amerikanische Ökonom Andrew Brudevold-Newman untersuchte die „Bildungsgewinne“, die durch die teilweise Abschaffung der Schulgebühren in Kenya lukriert werden konnten:

  • Die jungen Menschen fanden deutlich leichter qualifizierte Arbeit.
  • Bei Mädchen sank die Wahrscheinlichkeit, vor dem 20. Lebensjahr zu heiraten oder schwanger zu werden um bis zu 50 Prozent.

Herausforderung: Finanzierung der Bildung

Ghana rechnet mit über 100 Millionen Dollar (rund 83 Mill. Euro) pro Jahr, um den rund 400.000 Kindern, die jährlich mit der Sekundarschule beginnen, einen freien Zugang zu ermöglichen. Das bringt das verschuldete Land mit seinen 28.657.000 EinwohnerInnen in die Nähe einer Schuldenkrise (Staatsverschuldungsquote 74 %). Vor ähnlicher Herausforderung stehen viele Entwicklungsländer. Laut UNESCO sind insbesondere die ärmsten Staaten betroffen.

Mit den „Zielen für nachhaltige Entwicklung“ („Sustainable Development Goals“) der UNO verpflichtete sich die Weltgemeinschaft per 1.1.2015 unter anderem dazu, hochwertige Bildung und bis zum Jahr 2030 allen Kindern und Jugendlichen weltweit einen Zugang zu einer Grund- und Berufsbildung zu ermöglichen (Ziel 4). Dafür müssten laut UNESCO – „Education for All Global Monitoring Report“ – die Bildungsausgaben auf 340 Milliarden Dollar (rund 284 Mrd. Euro) pro Jahr erhöht werden (derzeit knapp 150 Milliarden Dollar, rund 125 Mrd. Euro).

Artikel 26 der Menschenrechtskonvention sieht vor: „Jeder hat das Recht auf Bildung. Die Bildung ist unentgeltlich, zum mindesten der Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung. …“

Die in Österreich zur Diskussion stehende Implementierung eines Ethikunterrichtes würde je nach Modell (statt dem Fach Religion, ergänzend zu Religion, als Teil eines anderen Unterrichtsfaches) 33  bis 106 Millionen Euro pro Jahr kosten. (Standard, 17. März 2017)

Quellen und links

Neue Zürcher Zeitung, Ghana schafft die Schulgebühren auf Sekundarschulstufe ab – das ist ein revolutionärer Schritt, 15.9.2017, Fabian Urech

UNESCO – „Education for All Global Monitoring Report“

Ghana – wikipedia

Sustainable Development Goals der UN

Der Standard, 20 Jahre Ethikunterricht zwischen Pflicht, Luxus und Freistunde, 14. März, Lisa Nimmervoll

Menschenrecht Artikel 26 – auf 1-sicht

 

1-sicht findet: Lesen bildet.
1-sicht meint: Lesen nährt den Verstand

Menschenrechte – Artikel 26: Recht auf Bildung

Menschenrechte – Artikel 26: Recht auf Bildung, Erziehungsziele, Elternrecht

1. Jeder hat das Recht auf Bildung. Die Bildung ist unentgeltlich, zum mindesten der Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch. Fach- und Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar gemacht werden, und der Hochschulunterricht muß allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offenstehen.

2. Die Bildung muß auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein. Sie muß zu Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Nationen und allen rassischen oder religiösen Gruppen beitragen und der Tätigkeit der Vereinten Nationen für die Wahrung des Friedens förderlich sein.

3. Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll.

Erläuterungen zu Artikel 26 – Recht auf Bildung, Erziehungsziele, Elternrecht

Gemäß Informationsplattform humanrights.ch  bedeutet dieses Recht zunächst, dass der Staat für alle Schülerinnen und Schüler einen verpflichtenden – und unentgeltlichen – Grundschulunterricht einzurichten hat. Höhere Schulen sollen allgemein zugänglich sein und allen gemäss ihren Fähigkeiten und Leistungen gleichermassen offenstehen. Es ist in erster Linie das Recht der Eltern, die Ausbildung zu bestimmen, die die Kinder erhalten sollen.

Quellen und links

Amnesty International

Informationsplattform humanrights.ch

Über Menschenrechte auf 1-sicht

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