Menschenrechte – Artikel 25: Recht auf einen angemessenen Lebensstandard

1. Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen, sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.
2. Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.

Erläuterungen zu Artikel 25 – Recht auf einen angemessenen Lebensstandard

Die Informationsplattform humanrights.ch versteht unter angemessenem Lebensstandard zumindest ein soziales Existenzminimum: menschenwürdige Behausung, angemessene Kleidung und Ernährung sowie ärztliche Betreuung. Weiters fordert Artikel 25 Recht auf Sicherheiten im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität, Verwittwung, Alter oder Armut, was in den westlichen Industrienationen durch Sozialversicherungen und Krankenkassen abgedeckt wird. In vielen anderen Ländern fehlen vergleichbare Sicherheiten.

Quellen und links

Amnesty International

Informationsplattform humanrights.ch

Über Menschenrechte auf 1-sicht

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