Flüchtlinge als Gewalttäter? Ein Befund für Niedersachsen.

Die Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften veröffentlichten Anfang Jänner 2018 Ergebnisse einer Studie zu Entwicklung der Gewalt in Deutschland. Augenmerk galt zum Einen dem deutschen Bundesland Niedersachsen, zum Anderen Flüchtlingen als Gewalttäter und Opfer von Gewalttaten mit Beschränkung auf jene Menschen, die in den Jahren 2015 und 2016 nach Deutschland gekommen sind (Asylbewerber, international/national Schutzberechtigte, Asylberechtigte, Kontingentflüchtlinge, Personen, die eine Duldung erhalten haben oder die sich unerlaubt im Land aufhalten).

Anlass der Untersuchung war die Tatsache, dass die Zahl der polizeilich registrierten Gewalttaten in Niedersachsen zwischen 2007 und 2014 kontinuierlich und insgesamt um 21,9% zurückgegangen sind, 2015 und 2016 jedoch eine Zunahme an Gewaltkriminalität um 10,4% verzeichnet wurde. Die Straftaten wurden zu 83% aufgeklärt. Der Anstieg ist zu 92,1% Flüchtlingen zuzurechnen. Der Anteil an aufgeklärten Fällen mit verdächtigen Flüchtlingen ist von 4,3% auf 13,3% angestiegen.

Die Studienautoren bieten folgende Erklärungsansätze:

  1. Mehr Flüchtlinge sind im Land
    Die Zahl der in Niedersachsen registrierten Flüchtlinge ist um 117% gestiegen.
  2. Aufenthaltsperspektive fehlt
    Menschen aus Ländern wie Algerien, Tunesien, Marokko, denen kein Aufenthaltsstatus gewährt wird, werden überdurchschnittlich häufig straffällig. Ihr Anteil an registrierten Flüchtlingen beträgt 0,9%. Bei 17,1% der aufgeklärten Gewaltdelikten und bei 31% der Raubdelikte sind sie als Tatverdächtige geführt. Menschen aus Syrien, Irak, Afghanistan machen einen Anteil von 54,7% aus. Ihr Anteil an Gewaltdelikten beträgt 34,9%, an Raubtaten 16%.
  3. gewaltlegitimierende Männlichkeitsnormen
    Flüchtlinge aus muslimischen Ländern sind von männlicher Dominanz geprägt. Laut einer Repräsentativbefragung des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen haben sie in höherem Maß gewaltlegitimierende Männlichkeitsnormen verinnerlicht, als gleichaltrige Männer, die in Deutschland geboren sind.
  4. Frauen fehlen
    Während in der niedersächsischen Bevölkerung der Anteil der Frauen 50,9% beträgt, liegt ihr Anteil bei den nach Niedersachsen geflüchteten Menschen bei 22,3%. Es fehlt laut Studienautoren die gewaltpräventive, zivilisierende Wirkung, die von Frauen ausgeht.
  5. verzerrendes Anzeigeverhalten
    Gewaltopfer sind gemäß sogenannter Dunkelfeldforschungen des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsens eher bereit, die Tat anzuzeigen, wenn der Täter ihnen unbekannt ist oder einer anderen ethischen Gruppe angehört. Deutsche Täter werden von migrantischen Opfern seltener angezeigt, als andere Täter. Die Studienautoren gehen von einem Misstrauen der Flüchtlinge gegenüber der Polizei aus und davon, dass von Flüchtlingen begangene Gewaltdelikte doppelt so oft angezeigt werden, als Taten deutscher Täter.

Flüchtlinge als Opfer von Flüchtlingen

Zu 12,6% richtet sich Gewaltkriminalität von Flüchtlingen gegen Angehörige der eigenen ethnischen Gruppe, zu 19,6% gegen Angehörige anderer Flüchtlingsethnien, zu jeweils 1/3 gegen andere Ausländer und gegen Deutsche. Vorsätzliche Tötungsdelikte, bei denen Flüchtlinge tatverdächtig sind, kommen zu 91% unter Flüchtlingen bzw. anderen Nichtdeutschen vor. Für gefährliche/schwere Körperverletzung gilt das in 3/4 der Fälle. Die Studienautoren vermuten beengte räumliche Wohnbedingungen und das Aufeinandertreffen von Menschen mit unterschiedlichen Kulturen und Religionen als auslösend für diese Gewaltkonflikte. Bei Raubdelikten sind zu 70% Deutsche Opfer. Bei Vergewaltigung/sexueller Nötigung beträgt der Anteil deutscher Opfer 58,6%. Hier weist die Studie auf den möglichen Verzerrungseffekt hin, dass ausländische Opfer Hemmungen haben, sich an die deutsche Polizei zu wenden bzw. wenig über ihre diesbezüglichen Rechte wissen.

junge Männer als Gewalttäter

14- bis unter 30-jährige Burschen und Männer sind in jedem Land der Welt bei Gewalt- und Sexualdelikten überrepräsentiert. In Niedersachsen betrug ihr Anteil an der Wohnbevölkerung im Jahr 2017 9,3%. Sie stellten 51,9% der Tatverdächtigen aller geklärten Fälle von Gewaltkriminalität. Bei den im Jahr 2016 nach Niedersachsen geflüchteten Menschen handelt es sich zu 26,9% um männliche 14- bis unter 30-Jährige. Aus Ländern mit gefährlichen Fluchtrouten – wie zB aus Nordafrika mit dem Fluchtweg Mittelmeer – beträgt der Anteil an Männern dieser Altersgruppe 49,4%, bei Flüchtlingen aus Syrien, Irak, Afghanistan 25%, aus osteuropäischen Ländern 14,9%

Quellen und links

Studie ‚Zur Entwicklung der Gewalt in Deutschland‚ der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften, Schwerpunkte: Jugendliche und Flüchtlinge; Christian Pfeiffer, Dirk Baier, Sören Klien

NZZ, Abgelehnte Asylwerber neigen stärker zu Gewalt; 3.1.2018; Benedict Neff

friedliche Bücher für Gewalttäter
1-sicht meint: Lesen nährt den Verstand

Menschenrechte – Artikel 29: Grundpflichten; Schranken

1. Jeder hat Pflichten gegenüber der Gemeinschaft, in der allein die freie und volle Entfaltung seiner Persönlichkeit möglich ist.
2. Jeder ist bei der Ausübung seiner Rechte und Freiheiten nur den Beschränkungen unterworfen, die das Gesetz ausschließlich zu dem Zweck vorsieht, die Anerkennung und Achtung der Rechte und Freiheiten anderer zu sichern und den gerechten Anforderungen der Moral, der öffentlichen Ordnung und des allgemeinen Wohles in einer demokratischen Gesellschaft zu genügen.
3. Diese Rechte und Freiheiten dürfen in keinem Fall im Widerspruch zu den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen ausgeübt werden

Erläuterungen zu Artikel 29 – persönliche Grundpflichten und Schranken der Menschenrechte

Jeder Mensch kann sich auf die Einhaltung der Menschenrechte berufen. Zugleich hat jeder Mensch auch Pflichten gegenüber der Gemeinschaft, gegenüber den Mitmenschen.

Durch Ausübung der Menschenrechte darf nicht in die Rechte und Freiheiten anderer Menschen eingegriffen bzw. die öffentliche Ordnung einer demokratischen Gesellschaft gefährdet werden. Dies würde einen Missbrauch der Menschenrechtsidee darstellen und ist durch Gesetz zu verhindern.  (Quelle: humanrights.ch)

Quellen und links

Amnesty International

Informationsplattform humanrights.ch

Über Menschenrechte auf 1-sicht

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Grundpflichten jedes einzelnen Menschen
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