Fake-News, postfaktisch, alternative Fakten – wenn Machthaber ihre eigene Wirklichkeit bauen

Das postfaktische Zeitalter sei angebrochen, heißt es. Die Presse wird als Lügenpresse verunglimpft und der Verbreitung von fake-news bezichtigt. Manch sogenannte Medienunternehmen werden diesem Vorwurf tatsächlich gerecht. In den USA werden aus dem Umfeld des 45. Präsidenten offensichtliche Unwahrheiten als alternative Fakten bezeichnet. Im ‚Informationszeitalter‘, in dem das Internet umfassende Informationsmöglichkeit für alle Menschen verheißen hat, scheint die aufgeklärte Suche nach der Wahrheit einer fehlinterpretierten Idee des Rechts auf Meinungsfreiheit gewichen zu sein.

Mit belegbaren Tatsachen Lügen und fake-news entlarven

Marco Bertolaso Nachrichtenchef des Deutschlandfunks, weist in seinem Kommentar ‚Eine Lüge ist eine Lüge‘ vom 23.1.2017 sehr ausdrücklich darauf hin, dass man in modernen von der Aufklärung geprägten Gesellschaften zwar seine eigene Meinung nicht aber seine eigenen Fakten vertreten kann. Auch wenn man selbst im 21. Jahrhundert bezüglich der Tatsachen vielfach im Dunkeln tappt, müsse es unser Bestreben sein „mit immer neuen Anstrengungen und im Austausch mit anderen den Dingen auf den Grund zu gehen, bis wir der Tatsachen halbwegs sicher sind.“ Dass in den USA des 21. Jahrhunderts dieses Prinzip negiert und Medien mit Sanktionen gedroht wird, die bei ihrer – wir unterstellen: durch Recherche, Check und Gegencheck belegbaren – Darstellung bleiben, sei bedenklich und erinnert Bertolaso an den einstigen Umgang der Kirche mit Galileo Galilei, der nicht sagen durfte, dass sich die Erde um die Sonne dreht. Wenn die Machthaber Kontrolle über die Nachrichten ausüben, schließen sich die Menschen früher oder später den gleichgeschaltenen Informationen an. Geschickte Diktatoren perfektionieren die Medienkontrolle. So hat beispielsweise der NS-Staat mittels professioneller Nutzung des damals neuen Massenmediums Radio „schlimmste Verbrechen mit falschen Tatsachenbehauptungen vorbereitet und begleitet“.

Bertolaso fordert insbesondere von den Medien, aber auch von allen anderen Institutionen, Lügen belegbar und begründbar als Lügen zu entlarven und Behauptungen als solche und nicht als Tatsachen zu präsentieren.

Mit unstrittigen Beweisen wider die Erschütterung des Expertentums

Der Sprachwissenschaftler Ekkehard Felder von der Universität Heidelberg warnt vor der „Erschütterung jedweden Expertentums“, wenn so gut wie jede Nachricht in den Dunstkreis der Lüge gezogen wird. Er plädiert für die Differenzierung zwischen Daten (unstrittige Beweise wie Zahlen und Fotos) und Fakten, welche bereits einer Interpretation unterzogen worden und damit uneindeutig seien. (Deutschlandradio Kultur, 23.1.2017)
Welch herausfordernde und demokratiepolitisch wichtige Aufgabe für seriöse Medien!

Trump in den rhetorischen Fußstapfen Milošević?

Was heute in den USA ‚alternative Fakten‘ sind, war ab den späten 1980er Jahren die ’serbische Wahrheit‘, mit der der spätere Präsident Serbiens und Jugoslawiens seine Macht aufbaute, konstatiert die Philosophin Dunja Melčić im Feuilletonbeitrag vom 20.1.2017 auf Deutschlandradio Kultur ‚Glatt gelogen wirkt verdammt ehrlich‘. In der serbischen Kommunikation habe die mündliche Sprache eine lange Tradition, was es dem Machthaber leicht machte, seine ‚Wahrheit‘ ungeachtet der offensichtlich verfügbaren Fakten sowie der Wirklichkeit zu verbreiten. Es sei im Wesentlichen darauf angekommen, wer etwas gesagt hat und nicht was gesagt wurde. „Wie das Oberhaupt eines schriftlosen Klans galt Milošević als die reine Quelle der quasi mündlichen Wahrheit.“, schreibt Melčić. Sein Stil war geprägt von vulgären Ausdrücken, die er in die sehr formale Funktionärssprache einfließen ließ, wodurch sie einen Eindruck von Unmittelbarkeit und Bürgernähe gewann. Dies sei vergleichbar mit Trumps Twitteraussagen, mit denen er sich direkt und ohne Filter durch Medien an die Bevölkerung wendet. Melčić über politische Führer a la Milošević und Trump: „Was sie sagen ist oft glatt gelogen. Es wirkt aber verdammt ehrlich.“

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Quellen und links

Deutschlandfunk, Kommentar ‚Eine Lüge ist eine Lüge von Marco Bertolaso, 23.1.2017

Deutschlandradio Kultur, Interview mit Ekkehard Felder ‚Jeder Experte ist erst mal verdächtig‘, 23.1.2017

Deutschlandradio Kultur, Feuilleton von Dunja Melčić ‚Glatt gelogen wirkt verdammt ehrlich‘, 20.1.2017

über Donald Trump – wikipedia

über Slobodan Milošević – wikipedia

Meinungsfreiheit, freie Meinungsäußerung – Menschenrechte, Artikel 19 auf 1-sicht

Wessen die Marktmacht, dessen die Spielregeln?

Wer definiert in der globalisierten Handelswelt die Spielregeln? Sind es die (mehr oder weniger) demokratisch legitimierten Regierungen oder sind es die Konzerne selbst, die sich die Spielregeln geben – ungeachtet von Arbeits- und Menschenrechten?

Gemäß dem Befund des KONZERNATLAS 2017-Daten und Fakten über die Agrar- und Lebenmittelindustrie ist in dieser Branche die Macht der Konzerne erheblich. Seit der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts führt die Liberalisierung in der Agrarindustrie zu einer zunehmenden Oligarchisierung. Innerhalb jener Wirtschaftszweige, die der eigentlichen Agrarproduktion vor- bzw. nachgelagert sind, entwickeln sich insbesondere nach dem 2. Weltkrieg durch den Abbau von Handelshemmnissen einerseits und horizontalen wie vertikalen Übernahmen andererseits einige wenige global agierende Konzerne, die reichlich Einfluss auf die Gestaltung der Rahmenbedingungen nehmen. Vorgelagerte Zweige sind beispielsweise  Produktion von Landmaschinen, Dünge- und Unkrautvertilungsmittel, nachgelagert ist insbesondere der Handel. Seit den 1980er Jahren sind diese Konzerne zunehmend weltweit tätig. Im Zuge des zu dieser Zeit aufkommenden Neoliberalismus, einer wirtschaftspolitischen Strömung, „die soziale Sicherheit im Namen des ökonomischen Primats opfere“ (wikipedia), werden in Entwicklungsländern staatliche Kontrollen über Rohstoffmärkte sowie Zölle und andere Handelshemmnisse abgebaut.

https://www.oxfam.de/system/files/styles/desktop_40x_100_percent_flex/private/konzernatlas2017_grafik_11a.jpg?itok=U2mBr4W6&timestamp=1483696806
Quelle: www.oxfam.de

Einige wenige Konzerne bestimmen die Trends in der Landwirtschaft und beim Nahrungsmittelkonsum. Laut KONZERNATLAS 2017 sind die umsatzstärksten Konzerne die folgenden (Daten aus 2015)

Industrie (Agrarproduktion und Lebensmittel)

  1. Nestlé
  2. PepsiCo
  3. JBS
  4. Coca-Cola
  5. Anheuser-Busch InBev

Handel (Food und Non-Food)

  1. Wal-Mart
  2. Cargill
  3. Costco
  4. Kroger
  5. Tesco

https://www.bund.net/fileadmin/user_upload_bund/bilder/presse/konzernatlas/konzernatlas2017_grafik_1_presse.jpg
Quelle: www.bund.net

Konzerninteressen stechen Arbeits- und Menschenrechte

Regierungen in Industrieländern folgen der Konzernlogik, die besagt, dass der Abbau von Handelshemmnissen sein müsse, um internationale Wettbewerbsfähigkeit zu ermöglichen. Sie verzichten auf wettbewerbsrechtliche Regelungen, die das Markt- und damit das Machtgefüge ausgleichen könnten. In manchen Ländern, darunter USA, wurden die Wettbewerbsordungen, die den Missbrauch marktbeherrschender Stellung, monopolbildende Fusionen, Kartellbildungen etc. verhindern sollten, sukzessive aufgeweicht (Deregulierung).

Zwar hat die Zivilgesellschaft erreicht, dass bezüglich Konsumentenschutz Bestimmungen in Kraft und einklagbar sind. Bezüglich fairer Bedingungen innerhalb der Lieferkette verlassen sich die Staaten jedoch auf freiwillige Verpflichtungen der Konzerne, die wohlklingend aber nicht einklagbar sind. Die Konzerne selbst sind bis in UN-Institutionen hinein vernetzt und gestalten Handelsabkommen eifrig und naturgemäß in ihrem Sinne mit.

Der KONZERNATLAS geht davon aus, dass Verletzungen der Arbeitsrechte in der Landwirtschaft der Regelfall sind. ILO-Normen geben zwar den ArbeiterInnen Rechte, sich zu organisieren,  Gewerkschaften zu bilden, verbietet Kinderarbeit; Artikel 20 der Allgemeinen Menschenrechte gewährt die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit. Doch Ansätze, diese Rechte durchzusetzen, werden oft brutal unterdrückt.

Forderungen an Konzerne zur Einhaltung der Menschenrechte

Was selbstverständlich sein sollte – dass Konzerne sich an die Menschenrechte halten – wird seit den 1990er Jahren seitens zivilgesellschaftlicher Initiativen verstärkt gefordert, unter anderem:

  • globale Regeln für Unternehmen, verankert bei den Vereinten Nationen
  • Verpflichtung der Staaten, Menschenrechte auch außerhalb der eigenen Grenzen zu schützen. Damit wären Staaten verpflichtet,  auf ihrem Staatsgebiet ansässige private Akteure an Menschenrechtsverletzungen in anderen Ländern zu hindern.
  • Implementierung eines internationalen Mechanismus, der Konzerne zur Rechenschaft ziehen kann.

Quellen und links

Konzernatlas 2017,
Herausgeber: Heinrich-Böll-Stiftung, Rosa-Luxemburg-Stifung, Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland, Oxfam Deutschland, Germanwatch, Le Monde diplomatique

Neoliberalismus – wikipedia

International Labour Organisation ILO

Versammlungs – und Vereinigungsfreiheit Artikel 20 AEMR – auf 1-sicht

Über Menschenrechte – auf 1-sicht

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Menschenrechte – Artikel 20: Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit

1. Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und zu
Vereinigungen zusammenzuschließen.
2. Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.

Erläuterungen zu Artikel 20 – Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit

Die Freiheit, sich Vereinigungen anzuschließen und die Freiheit, sich Vereinigungen nicht anzuschließen – beide sind in Demokratien unverzichtbar.

Manche Forderungen, Ziele sind nur im Zusammenschluss mit anderen Menschen umsetzbar. Der Staat hat dies zu ermöglichen (zum Beispiel durch das Zurverfügungstellen von öffentlichem Raum) und gegebenenfalls zu schützen (zum Beispiel durch Polizeischutz bei Demonstrationen).

In Österreich gelten folgende Rechtsgrundlagen (Quelle wikipedia):

Die Vereins- und Versammlungsfreiheit ist im Art. 12 des StGG (Staatsgrundgesetz) geregelt:

”Die österreichischen Staatsbürger haben das Recht, sich zu versammeln und Vereine zu bilden. Die Ausübung dieser Rechte wird durch besondere Gesetze geregelt.“

Durch Österreichs Beitritt zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und wegen Art. 49 Abs. 2 B-VG (Bundes-Verfassungsgesetz) ist durch Beschluss des Nationalrates ebenso Art. 11 der EMRK als Rechtsgrundlage anzuwenden. Die Arten von Versammlungen sowie die Bestimmungen zur Abhaltung und zur Untersagung werden durch das Versammlungsgesetz näher konkretisiert.

Das Versammlungsrecht ist gegenüber Dritten durch die §§ 284 f. StGB (Strafgesetzbuch) geschützt.

Andererseits darf niemand zum Beitritt zu Vereinigungen (zum Beispiel Parteien) gezwungen werden.

Quellen und links

Amnesty International

Informationsplattform humanrights.ch

Vereins- und Versammlungsfreiheit Österreich (wikipedia)

Grundrechte Österreich (wikipedia)

Über Menschenrechte auf 1-sicht

Über Menschenrechte auf 1-sicht

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1-sicht empfiehlt Lese-, Hör-, Sehstoff: Jänner 2017

Lesestoff:
Das Mädchen mit dem Fingerhut
Michael Köhlmeier

„… Sie weiß nicht einmal wie sie heißt. Wer nicht weiß, wie er heißt, der hat keine Mutter und keinen Vater. Mutter und Vater sagen den Namen. Immer sagen sie den Namen, weil sie ihn gern sagen und gern hören.  …“

Das sagt der Große zum Freund über die Sechsjährige.

Mit dem Roman ‚Das Mädchen mit dem Fingerhut‘ erfühlt man den Überlebenswillen und die Lebensklugheit, die Solidarität und die Brutalität von Kindern, die kein zu Hause haben, die von klein auf ihr Schicksal allein und zumeist auf der Straße meistern müssen.

Das Mädchen mit dem Fingerhut
Quelle: Hanser Literaturverlage

Hörstoff:
Das Mädchen mit dem Fingerhut
Michael Köhlmeier

Hörbuch, gelesen von Michael Köhlmeier

 

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Mit dem OCEAN-Modell im Big-Data-Ozean fischen

Oder: Welche Nachricht kommt zu mir und warum?

Der moderne Mensch hinterlässt ungezählte, mannigfaltige Spuren. Bei der Bezahlung mittels Karte, beim Sharen und Liken in Social Media, beim Nutzen des smartphones und anderer digitaler Anwendungen. Sehr zur Wonne der modernen Spurenleser wie Big-Data-AnalystInnen und PsychometrikerInnen sowie all jener, die die Bevölkerung punkto Kauf-, Wahl- oder sonstigem Verhalten beeinflussen wollen.

Mittels sogenanntem OCEAN-Modell – entwickelt in den 1930er Jahren – lassen sich aus dem unüberschaubaren Datenpool sehr zuverlässig sehr punktgenaue Persönlichkeitsprofile erkennen. Gemäß OCEAN sind 5 Aspekte für die Definition einer Persönlichkeit relevant:

  • Openness (Offenheit für Erfahrungen)
  • Conscientiousness (Gewissenhaftigkeit, Perfektionismus)
  • Extroversion (Extraversion, Geselligkeit)
  • Agreeableness (Verträglichkeit, Kooperationsfähigkeit, Empathie)
  • Neuroticism (Neurotizismus, seelische Verletzlichkeit)
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Fünf-Faktoren-Modell (OCEAN-Modell), Quelle: wikipedia

Brauchte es ehemals komplizierte Fragebögen, um die individuellen Persönlichkeitsmerkmale eines Menschen wissenschaftlich fundiert ableiten zu können, liegen die Daten dank Internet und Social Media sozusagen griffbereit herum. Man braucht sie nur noch zusammenfügen. Das taten junge Forscher am Zentrum für Psychometrie an der Cambridge University in England (Michal Kosinski und andere). Mit einer kleinen App, die sie als Online-Persönlichkeitstest in Facebook verbreiteten, boten sie mit einigen wenigen Fragen ein Persönlichkeitsprofil an – und erhielten persönliche Daten in unerwarteter Menge. Bald verfügte man über den größten bis dahin je erhobenen psychologischen Datenbestand.

Online-Persönlichkeitstests als Quelle für psychologische Daten

Aus den Antworten der am Online-Persönlichkeitstest (MyPersonality) Teilnehmenden kalkulierten die Forscher die individuellen OCEAN-Werte, glichen sie mit allen möglichen anderen Daten wie Shares und Likes auf Facebook, Geschlecht, Alter ab und zogen daraus ihre Schlüsse.  2012 erbringen sie den Nachweis, dass man aus durchschnittlich 68 Facebook-Likes

  • Hautfarbe mit 95%iger Treffsicherheit,
  • geschlechtliche Orientierung mit 88%iger Treffsicherheit und
  • politische Orientierung mit 85%iger Treffsicherheit

bestimmen kann. Zudem ließen sich berechnen:

  • Intelligenz
  • Religionszugehörigkeit
  • Alkohol-, Zigaretten-, Drogenkonsum

Auf der Suche nach bestimmten Profilen – mit Mikrotargeting zum Wahlerfolg

Aus Daten werden Persönlichkeiten. Und: In Daten kann man definierte Persönlichkeiten suchen und finden. Der Forscher und Mitentwickler der Persönlichkeitstest-App Kosinski erkennt die Geister, die er rief und warnt fürderhin vor den Gefahren, indem er seine Arbeiten mit Hinweisen versieht: Mit seinen Methoden könne ‚das Wohlergehen, die Freiheit oder sogar das Leben von Menschen bedroht‚ werden. Eine Wahl-Management-Agentur erkennt die Chancen für ihr Portfolio ‚Marketing auf Basis eines psychologischen Modells, Schwerpunkt: Wahlbeeinflussung.‘

2015 – in Großbritannien sind die Brexit-BefürworterInnen engagiert und deutlich vernehmbar – wird bekannt, dass die ‚leave.eu‘-Kampagne unter Nigel Farage sich eines neuartigen Politmarketings, des so genannten Mikrotargetings auf Basis des OCEAN-Modells bedient.

Ein knappes Jahr später – genauen Polit-BeobachterInnen war die Ähnlichkeit zwischen ‚leave.eu‘ und der Wahlkampfagenda Donald Trumps aufgefallen – erfährt man, dass Trump sich im US-Präsidentschaftswahlkampf derselben Politmarketingfirma anvertraut hat, wie Nigel Farage (Cambridge Analytica). Das Unternehmen kombiniert 3 Elemente:

  • psychologische Verhaltensanalyse nach dem OCEAN-Modell
  • Big-Data-Auswertung (in USA sind persönliche Daten käuflich erwerbbar)
  • Ad-Targeting (profilspezifische individuelle Werbung)

Für Donald Trump macht sich die Politmarketingfirma nun gezielt auf die Suche nach

  • unentschlossenen RepublkanerInnen, um diese von Trump zu überzeugen
  • möglichen Clinton-WählerInnen, um diese von der Wahl abzuhalten.

Die WahlhelferInnen, die von Haus zu Haus und Tür zu Tür gehen, werden mit einer App ausgestattet, die zeigt, welcher Persönlichkeitstyp und welche politische Einstellung sie hinter der Tür erwartet. Der entsprechende Gesprächsleitfaden ist mit dabei, die Reaktionen werden in die App und damit in den Datenpool eingespielt.

Die Argumentation erfolgt so individuell wie möglich. Zum Bespiel sind im Zusammenhang mit Waffengesetzen folgende unterschiedliche Ansätze im Einsatz:

Für ängstliche Menschen mit hohen Neurotizismuswerten werden Waffen als Versicherung dargeboten. Das dazugehörige Bild zeigt eine  Hand, die auf eine Scheibe schlägt.

Für konservative Typen mit hoher Extraversion wird das gleiche Anliegen mit dem Bild eines Mannes und eines Kindes im Sonnenaufgang in einem Feld bereitet. Mann und Kind tragen eine Flinte.

Mögliche Clinton-WählerInnen werden durch Zuspielung entsprechender Nachrichten von den Wahlen abgehalten. Zum Beispiel sendete man den BewohnerInnen des Stadtteiles Little Haiti in Miami Nachrichten über das Versagen der Clinton-Stiftung beim Erdbeben in Haiti.

Ein Trump-Argument sei in 175.000 unterschiedlichen – nur in winzigen Details voneinander verschiedenen – Versionen in die Welt geschickt worden.

32 US-Persönlichkeitstypen?

Laut der Politmarketingfirma Cambridge Analytica leben in den USA 32 unterschiedliche Persönlichkeitstypen. Wer eine Vorliebe für in US gefertigte Autos hat, sei mit großer Wahrscheinlichkeit geneigt, Trump zu wählen. Deshalb habe sich dieser in der letzten Wahlkampfwoche des US-Präsidentschaftswahlkampfes 2016 auf Michigan und Wisconsin konzentriert. Schließlich hat Trump entgegen den Prognosen ‚herkömmlicher‘ Meinungsforscher die Wahl zum 45. US-Präsidenten gewonnen. Und in Großbritannien stimmte eine Mehrheit für den Ausstieg aus der EU.

Das Internet, so einst die Verheißung, mache volle Information für alle möglich und werde das demokratische Medium schlechthin sein. Da hat man wohl die Rechnung ohne den Algorithmus gemacht.

Quellen und links

Das Magazin: Ich habe nur gezeigt, dass es die Bombe gibt, 3. Dezember 2016, Hannes Grassegger, Mikael Krogerus

Zeit online: Big Data allen entscheidet keine Wahl, 6. Dezember 2016, Patrick Beuth

OCEAN-Modell: wikipedia

The Power of Big Data and Psychographics, Alexander Nix, youtube

Zeitung heute: Redaktion oder Rechenzentrum? 1-sicht

1-sicht findet: Lesen bildet.
1-sicht meint: Lesen nährt den Verstand