Burkini-Verbot – eine überspannt wirkende Debatte

im Spannungsfeld zwischen Liberalismus, Angst, Religionsfreiheit und Frauenrechten.

Deutsche und internationale Presseschau des Deutschlandfunk.de vom 27. August 2016 geben einen guten Überblick über die Vielfalt an Meinungen im Zusammenhang mit dem Burkini-Verbot in einigen französischen Städten:

„Wie nennt man das eigentlich, wenn bewaffnete Typen eine Frau zwingen, ihre Klamotten auszuziehen. Vorbereitung einer Vergewaltigung? Nötigung? Öffentliche Demütigung? In Frankreich nennt man das ‚Polizeieinsatz‘. An einem Strand von Nizza haben drei Polizisten eine Frau gezwungen, Teile ihrer Kleidung abzulegen. Sie hatten die Macht des Staates hinter sich, die Stadt Nizza mit ihrem Verbot und den französischen Premierminister, der sagte, der Burkini sei ein Symbol einer ‚Gegengesellschaft, die auf Versklavung der Frau gründet‘. Knallharter Schutz vor Versklavung auch gegen den Willen der Schutzbefohlenen. Die Muselmanin, das rückständige Weib, wusste noch nie, was gut für sie ist“. (TAGESZEITUNG).

„Na prima. Französische Kommunalpolitiker und Polizisten haben islamistischen Propagandaplattformen weltweit einen PR-Coup frei Haus geliefert: Was illustriert die angebliche Demütigung sämtlicher Muslime im Westen anschaulicher als jene Bildsequenz aus Nizza, in der eine muslimische Frau am Strand von Beamten dazu gebracht wird, ihr kapuzenartiges Oberteil abzulegen?“ (KÖLNISCHE RUNDSCHAU)

„Warum soll die Bedeckung des Körpers durch weit geschnittene Schwimmanzüge islamischer Frauen verboten sein, die Bedeckung des Körpers durch eng anliegende Neopren-Anzüge westlicher Kite-Surferinnen aber nicht? Eine solche Debatte driftet in Richtung Absurdistan.“ (MÄRKISCHE ALLGEMEINE)

„Schön ist er nicht, der Burkini – der Ganzkörperbadeanzug für Frauen, der nur Gesicht, Unterarme und Füße ausspart. Aber schön ist der korpulente Mitsechziger im Stringtanga auch nicht – jedenfalls nach gängigen ästhetischen Vorstellungen. Doch darf eine freie Gesellschaft einfach verbieten, was nicht gefällt?“ (WESTFALEN-BLATT)

„Auch eine liberale Gesellschaft muss es nicht hinnehmen, dass unerkennbare Gestalten durch Einkaufszentren schlendern oder sich in Straßenbahnen setzen, egal ob es um Leute unter einer Burka geht, mit Motorradhelmen oder Clownsmasken. Ein Eingriff bedeutet hier keine Diskriminierung entlang religiöser Trennlinien, sondern nur die Durchsetzung der allgemeinen Sitte.“ (HANNOVERSCHE ALLGEMEINE ZEITUNG)

„Gegen das Geschrei über den drohenden Zerfall Frankreichs, wider das Gezeter über den vermeintlichen Untergang des Abendlandes hat sich die Stimme der Vernunft durchgesetzt.“ (SÜDDEUTSCHE ZEITUNG – bezogen auf das Grundsatzurteil des Obersten Verwaltungsgerichtes Frankreichs, mit dem das Burkini-Verbot für unrechtmäßig erklärt wurde)

„Ein Funke der Vernunft war das in einem erschreckenden emotionalen Dunkel.“ (BERLINER ZEITUNG – bezogen auf das Grundsatzurteil des Obersten Verwaltungsgerichtes Frankreichs, mit dem das Burkini-Verbot für unrechtmäßig erklärt wurde)

„Die Burkini-Verbote an französischen Stränden waren eine Farce. Nur gut, dass dieser Bekleidungs-Dschihad nun gerichtlich gestoppt wurde. Die Ressentiments freilich, die zu solchen fundamentalistischen Eingriffen in die Grundrechte geführt hatten, sind virulent. Der Laizismus wird zum Instrument der Diskriminierung. Was war zuerst da, die Abschottung von Muslimen oder ihre Stigmatisierung?“ (DER TAGESSPIEGEL – bezogen auf das Grundsatzurteil des Obersten Verwaltungsgerichtes Frankreichs, mit dem das Burkini-Verbot für unrechtmäßig erklärt wurde)

„Passt Euch an! Benehmt Euch wie wir! Zieht Euch an wie wir! …….. Und wenn die Befehle nicht unmittelbar fruchten, bist der Ruf nach Gesetzen nicht weit: Minarette verbieten! Integrationspflicht! Wohnsitzauflage! Doppelpass verbieten! Burka verbieten! Diese Haltung schiebt das Problem der Integration, das eines der ganzen Gesellschaft ist, einseitig den Migrantinnen und Migranten zu.“ (NEUE WESTFÄLISCHE)

Auch aus Sicht der RHEINISCHEN POST wird die Debatte zu einseitig geführt: „Die klare Abgrenzung der Muslime vom Rest der Gesellschaft ist auch Ergebnis ihrer misslungenen Integration. Die Nachfahren der nordafrikanischen Einwanderer sind meist Bürger zweiter Klasse geblieben. Um die Abgrenzung noch weiter zu treiben, fordern Konservative und Rechtspopulisten nun gemeinsam ein gesetzliches Burkini-Verbot.“ (RHEINISCHE POST)

Internationale Medien zum Burkini-Verbot in Frankreich bzw. dessen höchstgerichtliche Aufhebung

„Das Gesetz und der gesunde Menschenverstand haben gesiegt. Auch wenn einige Bürgermeister in anderen Kommunen an ihren Burkini-Verboten festhalten wollen, auch sie werden aufgehoben werden, wenn ihr Fall vor den Staatsrat kommt. Sicherheitskräfte müssen an den Stränden nicht mehr Badeanzug-Polizei spielen. Das Urteil ändert nichts daran, dass man bestimmte islamische Kleidung als Zeichen einer archaischen Interpretation des Islams sehen kann. Doch der Staatsrat erinnert daran, dass die öffentlichen Freiheiten in einer Republik wie Frankreich respektiert werden müssen.“ (LIBÉRATION, Paris)

„Wie kann es sein, dass ausgerechnet in Cannes – am selben Strand, an dem 1953 Brigitte Bardot so publikumswirksam in einem Bikini posierte -, dass dort Frauen erzählt werden darf, was sie tragen können und was nicht?“ …. „Nizza ist eine Stadt, die immer noch traumatisiert ist von dem Terrorangriff im Juli und in der es Anzeichen für ethnische Spannungen gibt. Es ist möglich, dass der dortige Bürgermeister begründete Sorge hatte, dass rassistische Menschen eine Frau im Burkini angreifen könnten. Natürlich muss man dazu sagen, dass es die Aufgabe der Polizei ist, die öffentliche Ordnung zu wahren, nicht der Frauen und ihrer Kleiderwahl. Die Entscheidung des Gerichts wird hoffentlich einer aufgewühlten Nation ein bisschen Raum zum Atmen verschaffen.“ (GUARDIAN, London)

„Ein Sieg der Gerechtigkeit und der individuellen Freiheit“ … „Das Verbot von Burkinis wäre der größte Dienst gewesen, den Frankreich dem Islamischen Staat und Al-Kaida hätte erweisen können. Es hätte in den muslimischen Gemeinden die Saat des Hasses gelegt, die Kluft zwischen den Muslimen und der übrigen Bevölkerung vergrößert und so die Rekrutierungsarbeit dieser Gruppen erleichtert. All diejenigen, die die Muslime in Frankreich auffordern, Gesetze und Kultur des Landes zu respektieren und sich dabei noch päpstlicher als der Papst geben, sollten sich nun schämen. Mit dem Entschluss, das Verbot aufzuheben, hat Frankreich sein Gesicht gerettet.“ (RAI AL-YOUM, London).

„Der Versuch, Terror mit Bekleidungsvorschriften zu verhindern, ist zum Scheitern verurteilt. Trotzdem versucht man es in Frankreich immer wieder. Das lokale Burkini-Verbot im südfranzösischen Villeneuve-Loubet hat weltweit für Schlagzeilen gesorgt, nachdem Polizisten eine Frau am Strand zwangen, sich auszuziehen. Natürlich steht hinter dem Verbot der schreckliche Anschlag in Nizza, ebenso der Terror in Paris. Aber Frankreichs Politiker rüsten sich für den Wahlkampf, und da ist kein Argument absurd genug – es gibt wohl kaum ein Kleidungsstück, das so ungeeignet ist, um Bomben zu verstecken, wie ein Burkini.“ (UPSALA NYA TIDNING, Uppsala)

„Das Burkini-Verbot und wie es durchgesetzt wurde, erscheint vielen Amerikanern barbarisch. Zwischen all dem Ts-Ts sollte man sich aber daran erinnern, dass die Gesetze in Frankreich so manchem in den USA nicht so unähnlich sind. Muslime werden darüber hinaus im öffentlichen wie im privaten Raum diskriminiert. In der Demokraten-Hochburg Massachusetts, haben Bewohner verhindert, dass eine marode Farm in einen islamischen Friedhof umgewandelt wird. Hintergrund war die zweifelhafte Theorie, dass muslimische Körper eine besondere Bedrohung für die Gesundheit darstellten. Gleichzeitig fordert die Leitfigur von Amerikas anderer politischer Partei ein Einreiseverbot für Muslime. Während wir über den Atlantik schielen und über den säkularen Sexismus der Franzosen spotten, sollten wir uns daran erinnern: Wer ohne Sünde ist, werfe den ersten Stein.“ (USA TODAY, Arlington)

Quellen und links

Deutschlandfunk

Tageszeitung

Kölnische Rundschau

Märkische Allgemeine

Westfalen-Blatt

Hannoversche Allgemeine Zeitung

Süddeutsche Zeitung

Berliner Zeitung

Der Tagesspiegel

Neue Westfälische

Rheinische Post

Liberation

Guardian

Rai al-youm

Upsala nya tidning

USA Today

Über die offene Gesellschaft auf 1-Sicht

1-sicht findet: Lesen bildet.
1-sicht meint: Lesen nährt den Verstand

 

Die Rolle von Medien bei Amokläufen, Terror- und Mordanschlägen

Im Nachklang der Anschläge, Amokläufe und Morde in Bayern, die Ende Juli innerhalb weniger Tage stattgefunden haben, ist – wieder einmal – die Diskussion darüber entbrannt, welche Rolle Medien bei der Berichterstattung über TäterInnen, Tathergänge, Tatziele etc. einnehmen sollen, worüber und wie sie berichten sollen. Im Folgenden drei Diskussionsbeiträge aus deutschen Medien.

In der Süddeutschen Zeitung schreibt Ronen Steinke unter Berufung auf Erkenntnisse aus der Kriminalpsychologie, deren es in den USA traurigerweise dank höherer Fallzahlen mehr gibt, als bislang in Europa, über erkennbare Muster von Nachahmung und TäterInnen, die vor allem eines suchen: Aufmerksamkeit. Er nennt Forschungsergebnisse der Statistikerin Sherry Towers:

Amokläufe an Schulen, in Kinos oder in Gemeindezentren ereignen sich nicht gleichmäßig über die Jahre verstreut wie andere Verbrechen. Sondern es gibt immer wieder kleinere Wellen von ihnen.

Nach einem Amok-Verbrechen, so schrieb Towers in einem im Juli 2015 veröffentlichten Fachaufsatz gemeinsam mit vier Ko-Autoren, gebe es durchschnittlich 13 Tage lang ein messbar – um 22 Prozent – erhöhtes Risiko von weiteren Amoktaten im Land. Erst danach sinke die Wahrscheinlichkeit wieder. Vierzig Prozent der Taten, so zählt die Wissenschaftlerin, folgten unmittelbar auf eine andere Tat in den zwei Wochen zuvor. Und einzelne, besonders spektakulär in Szene gesetzte Amok-Schießereien schienen sogar Trends zu setzen: Nach dem Massaker in einem Kino in Aurora am 20. Juli 2012 etwa schlugen gleich zwei weitere Schützen in Kinos zu, einer in Louisiana, einer in Tennessee, beide innerhalb von nur zwei Wochen.

Ansteckung latent tatbereiter Menschen

Towers geht davon aus, dass  potentielle Täter via Medien zur Nachahmung „angesteckt“ werden. Ihre These lautet, je umfangreicher die Medienberichterstattung sei, desto wahrscheinlicher sei die Ansteckung eines „nachahmungsgeneigten Menschen“, je plastischer Reportagen seien, desto höher das Nachahmungsrisiko, da Identifikation mit dem Täter besser möglich sei.

Kriminalpsychologen argumentieren seit langem, Gesichter von AmoktäterInnen nicht scharf zu zeigen und deren Namen nicht zu nennen, damit die Intention potentieller TäterInnen, Aufmerksamkeit zu erlangen, konterkariert werde.

Ähnliche Erfahrungswerte gäbe es zur Berichterstattung über Suizide. Deshalb hätten Zeitungen in den USA und Deutschland sich selbst verpflichtet, mit plastischen Details zurückzuhaltend umzugehen.

In der Welt diskutiert Medienredakteur Christian Meier die Entscheidung der Le Monde, keine Bilder von Terroristen mehr zu zeigen, um deren Glorifizierung hintanzuhalten und keinen Rahmen für eine solche zu bieten. Ein grundsätzliches ‚Bilderverbot‘ von TäterInnen geht seines Erachtens zu weit. Er spricht sich gegen starre Regeln und für kontextbezogenes Vorgehen sowie für Skepsis gegenüber den Botschaften der Bilder aus.

Meier hält die Vorgehensweise der Zeitung B.Z., dem Täter, der in München Menschen mordete, die Titelseite zu verwehren, für angemessener. Im Innenteil berichtete die Zeitung sehr wohl samt Bild. Laut Meier müsse man sich „ein Bild von einem Mörder machen können“.

B.Z.
Bildquelle: Die Welt

Dilemmata von JournalistInnen

Bereits 2015 referierte der ZEIT-Redakteur Yassin Musharbash bei der Herbsttagung des Bundeskriminalamtes in Mainz über die Dilemmata der JournalistInnen bei der Berichterstattung über Terrorismus, im konkreten Fall des IS-Terrorismus. Laut Musharbash kalkulieren TerroristInnen die Reaktionen der Medien vorab mit ein. Machen sich also Medien, die über Terrorakte berichten, unwillentlich zu Multiplikatoren für die Sache der TerroristInnen? Befördern sie den „Werther-Effekt“, wie BKA-Kreise den Nachahmungs- bzw. Nacheiferungsdrang auch im Falle von Terror und Mord nennen? Musharbash hält es für richtig, über Terrorakte zu informieren, es sei das Recht der Bevölkerung, informiert zu werden. Es sei jedoch zwingend, sich als JournalistIn Unabhängigkeit zu bewahren, also nicht etwa ausschließlich IS-eigene Quellen als Recherchequellen zu nutzen, und gegebenenfalls Lücken in der Recherche, Nicht-Wissen zu benennen. Es sei das Ziel guten Journalismus, mündige BürgerInnen darin zu unterstützen, sich ein Bild von der Welt zu machen.

Journalistinnen und Journalisten sind keine Terrorbekämpfer. Wir sind Berichterstatter. Wir können nicht Teil von Strategemen sein, die manchmal unter beschönigenden Namen wie „counter narratives“ oder „Gegenerzählungen“ fingieren. Das ist nicht unsere Rolle. Propaganda und Gegen-Propaganda, Narrative und Counter-Narrative, Anklage und Verteidigung: Das sind alles Begriffspaare, die von einer schwarz-weißen Welt ausgehen. Unsere Aufgabe ist aber es, eine reale Welt voller Grautöne  zu beschreiben.

Quellen und links

Süddeutsche Zeitung: Was Forscher über Nachahmungstäter wissen, Ronen Steinke, 25. Juli 2016

Die Welt: Du sollst dir ein Bild von einem Mörder machen, Christian Meier, 29. Juli 2016

Zeit Online: Medien, Polizei und die Inszenierung des Terrorismus, Yassin Musharbash, 19. November 2015

Werther-Effekt, wikipedia

Über Medien auf 1-sicht: Medien: Spiegel der Gesellschaft mit Fähigkeit zu Selbstzweifeln, 4. Jänner 2016

Leseempfehlung von 1-sicht über IS-Terror, 1. August 2016

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Menschenrechte – Artikel 15: Staatsangehörigkeit

1. Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit.
 
2. Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch das Recht versagt werden, seine Staatsangehörigkeit zu wechseln.

Erläuterungen zu Artikel 15 – Staatsangehörigkeit

Solange es Nationalstaaten gibt, wird es das Konzept Staatsangehörigkeit brauchen – nicht zuletzt um bestimmte Rechte als BürgerIn ausüben und Schutz eines Staates in Anspruch nehmen zu können.  Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte räumt zwar das Recht auf Staatsangehörigkeit ein, definiert aber nicht, welche. (humanrights.ch)

UNHCR definiert wie folgt:

„Nationalität“, „Staatsbürgerschaft“ und „Staatsangehörigkeit“ bezeichnen in der Regel den rechtlichen Bund zwischen einem Staat und dessen Gesetzen und einer Einzelperson.

Dieser umfasst politische, wirtschaftliche, soziale und andere Rechte und Pflichten von Staat und Bürger. Manche Staaten nutzen den Begriff Nationalität, andere Staatsbürgerschaft bzw. Staatsangehörigkeit um die Rechtsbeziehung zwischen Bürger und Staat zu benennen.

Staatenlosigkeit

Das Flüchtlingshochkommissariat der UNO (UNHCR) geht von rund 10 Millionen staatenlosen Personen weltweit aus. Übereinkommen sollen Staatenlosigkeit eindämmen und die Situation der betroffenen Menschen verbessern. Zu den wichtigsten zählen: „Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen von 1954″ und das „Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit von 1961″

Nansen-Pass

Der Nansen-Pass – benannt nach Fridtjof Nansen, Polarforscher, Hochkommissar des Völkerbundes für Flüchtlingsfragen, Friedensnobelpreisträger –  gewährte nach dem 1. Weltkrieg staatenlosen Personen für beschränkte Zeit gewisse Rechte. Der Nansen-Pass, für den sein Namensgeber den Friedensnobelpreis erhielt, wurde am 5. Juli 1922 eingeführt. Berühmte Inhaber waren Marc Chagall, Igor Strawinski, Aristoteles Onassis, Rudolf Nurejew, Anna Pawlowa.

Quellen und links

Amnesty International

Informationsplattform humanrights.ch

Internationale Gesellschaft für Menschenrechte

Wikipedia: Nansen-Pass

UN-Flüchtlingshochkommissariat

Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen von 1954

Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit von 1961

Über Menschenrechte auf 1-sicht

Über Menschenrechte auf 1-sicht

Über nationalstaatliche Grenzen und Passwesen auf 1-sicht

1-sicht findet: Lesen bildet.
1-sicht meint: Lesen nährt den Verstand

1-sicht empfiehlt Lese-, Hör-, Sehstoff: August 2016

Lesestoff:
Die schwarze Macht – Der „Islamische Staat“ und die Strategen des Terrors

Der „islamische Staat“ (IS) gilt als gefährlichste Terrororganisation weltweit. Wie es dazu kommen konnte und was ihn so gefährlich macht, zeigt Christoph Reuter, der sich laut F.A.Z. jahrelang fast ausschließlich dem Bürgerkrieg in Syrien gewidmet hat und seit dem Beginn des Aufstands gegen den syrischen Diktator Baschar al Assad immer wieder auf lebensgefährlichen Reisen in der syrischen und irakischen Krisenregion unterwegs war. Der IS sei keine Horde unaufhaltsamer Gotteskrieger sondern pragmatisch, zu Ablasshandel bereit und mutationsfähig.

http://www.randomhouse.de/content/edition/covervoila/414_04694_155792_xxl.jpg

Leseprobe Die schwarze Macht

Rezension in der F.A.Z.: Die kühl kalkulierenden Gotteskrieger

Auszüge aus dem Buch auf Spiegel online: Der Kaninchen-Killer vom „Islamischen Staat“

Die schwarze Macht, Christoph Reuter, Verlagsgruppe Random House

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