Menschenrechte – Artikel 30: Auslegungsvorschrift

Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, daß sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu begehen, welche die Beseitigung der in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten zum Ziel hat.

Erläuterungen zu Artikel 30 – Auslegungsvorschrift

Dies ist die letzte Bestimmung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR). Sie verbietet die missbräuchliche Auslegung der 29 anderen Artikel. Es darf nicht sein, dass Bestimmungen herangezogen werden, um in andere Menschenrechte einzugreifen. (Quelle: Infomrationsplattform humanrights)

Quellen und links

Amnesty International

Informationsplattform humanrights.ch

Über Menschenrechte auf 1-sicht

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Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
1-sicht meint: Lesen nährt den Verstand

Krieg? Friede? Etwas Drittes?

Was seit dem Westfälischen Frieden von 1648 eindeutig war, ist es seit dem 2. Weltkrieg nicht mehr. Mit dem Westfälischen Frieden, der den 30jährigen Krieg beendete, setzte man auf eine klare Binarität: Entweder es war Friede. Oder es war Krieg, der von einer Partei einer anderen erklärt wurde. Damit sollte auf immer verhindert werden, dass neben militärischen Einheiten auch Zivilbevölkerung in die Kampfeshandlungen hineingezogen wird.

Wie Herfried Münkler in der NZZ vom 16.2.2018 im Artikel ‚Der Friede ist so zerbrechlich wie nie‘ ausführt, zerstörten die Gewaltakte des 2. Weltkrieges, sowohl jene der Nationalsozialisten im Osten als schließlich auch jene der Alliierten, diese Kriegsordnung. Die Zivilbevölkerung wurde schonungslos in die Kriegshandlungen hineingezogen, war strategische Zielscheibe von Kriegshandlungen. Die Nachkriegsordnung kehrte nur eingeschränkt zum Entweder-Oder-Prinzip zurück.

Münkler nennt weitere Beispiele für die Aufhebung der eindeutigen Trennung von Krieg und Frieden.

Entkolonialisierungs- und Befreiungskriege

In Ostasien, Südostasien, dem Nahen Osten und Afrika fanden Kriege statt, die mit der Entstehung weiterer gleichberechtigter Staaten endeten, die von den Vereinten Nationen als neue Mitglieder anerkannt wurden. Somit kann gesagt werden, dass diese Kriege eine Legitimierung erfahren haben. Man wähnte sich in einer Übergangsphase nach deren Ende es nie wieder zu Krieg kommen sollte.

Diese Annahme galt einigen Akteuren auch als Rechtfertigung, 1989/90 gegen den Irak kriegerisch vorzugehen, nachdem dieser Kuwait besetzt und annektiert hatte.

Auch in den Kriegen am Balkan, im Kaukasus, im subsaharischen Afrika, in Zentralasien und im Nahen Osten sowie nicht zuletzt in der Ostukraine sieht Münkler eher Zeichen dafür, dass die vorwestfälischen Konstellationen zurückgekehrt sind.

Hybride Kriegsführung und transnationaler Terrorismus

Ebenso unklar in der Definition – und daher in den Möglichkeiten der Reaktion im Rahmen des internationalen Rechts – sind jene Kampfaktionen, wo beispielsweise Soldaten eines Landes ohne Hoheitszeichen auf fremdem Territorium agieren. Münkler nennt die Kriegsführung Putins als Beispiel für derartige sogenannte hybride Kriegsführung.

Und wie stuft man transnationalen Terrorismus ein? Handelt es sich um einen kriminellen Akt oder um Krieg? Die Antworten darauf – zumeist in rascher Eile und bei unvollständiger Information zu geben – haben weitreichende Konsequenzen. Die Anschläge auf das World Trade Center in New York am 11. September 2001 wurden vom damaligen US-Präsidenten G.W. Bush als Kriegserklärung aufgefasst, die darauffolgende Intervention in Afghanistan wuchs sich zu einem Krieg aus, der bis heute andauert (‚war on terror‘). Auch die Terroranschläge in Paris im November 2015 führten zur Aussage des damaligen französischen Präsidenten F. Hollande, man sei im Krieg, und zu Luftwaffenangriffen auf IS-Positionen in Syrien.

Gebannt wurde die terrroristische Gefahr allerdings in beiden Fällen durch Vorgehen nach dem Kriminalitätsparadigma: Osama bin Laden, der politisch Verantwortliche der Terroranschläge in New York wurde bei einer US-Kommandoaktion auf pakistanischem Staatsgebiet getötet. Und die belgische Polizei hob die Terrorzelle im Brüsseler Stadtteil Molenbeek aus.

Cyberwar

Wie geht man mit der vergleichsweise neuen Gefahr des Cyberwars um? Wie stuft man Attacken auf die digitale Infrastruktur von Staaten ein? Im Unterschied zu klassischen militärischen Angriffen ist nicht sogleich klar, wer die Angreifer sind. Oft ist die Verantwortlichkeit auch später nicht zweifelsfrei nachweisbar. Die Nato stuft im Tallinn Manual Cyberattacken unterhalb eines Cyberwars ein, um den Eintritt des Bündnisfalles zu verhindern. Andernfalls würde der Krieg physische Gestalt annehmen. Was aber, wenn Cyberattacken auch physische Folgen haben? Sind diese dann als Kriegshandlung mit all ihren Folgen ihrerseits einzustufen?

Die Konstellationen sind hochgradig konfliktär, Antworten stehen noch aus. Der Friede ist so zerbrechlich wie nie.

Quellen und links

NZZ, 16.3.2018, ‚Der Frieden ist so zerbrechlich wie nie‚, Herfried Münkler

Westfälischer Friede, wikipedia

Hybridkrieg, wikipedia

Tallinn Manual, wikipedia

Krieg in Afghanistan, wikipedia

Lesen statt Krieg führen
1-sicht meint: Lesen nährt den Verstand

 

1-sicht empfiehlt Lese-, Hör-, Sehstoff: Februar 2018

Lesestoff:
Früchte des Zorns,
John Steinbeck

Leseempfehlung Februar 2018 - Früchte des Zorns von John Steinbeck, ISBN-978-3-423-10474-6
Früchte des Zorns von John Steinbeck, ISBN-978-3-423-10474-6 – DTV

Wirtschaftliche Not zwingt Hunderttausende, ihr angestammtes Land zu verlassen. Sie machen sich auf den Weg, in der Hoffnung, anderswo Arbeit zu finden, und landen im Elend und in Auffanglagern.

Geschehen im Amerika der 1930er Jahre, beschrieben von John Steinbeck, dessen Todestag sich heuer zum 50. Mal jährt und der für ‚Früchte des Zorn‘ den Pulitzer-Preis (1940) und 1962 den Nobelpreis für Literatur erhielt.

Quellen und links

Über ‚Die Früchte des Zorns‘ auf wikipedia

Über John Steinbeck auf wikipedia

Leseempfehlung Februar 2018
1-sicht meint: Lesen nährt den Verstand

Von Weihnachtschristen und Disco-Muslimen

Die häufig geäußerte Sorge, Europa würde aufgrund von Islamisierungstendenzen seinen Charakter, seine Werte verlieren, verdient genaueres Hinschauen auf die Religionszugehörigkeiten und Intensitäten der Religionsausübung. Religionswissenschafter stellen Folgendes fest: Eine genaue Zuordnung zu den Religionsgemeinschaften lässt sich allgemein nur schwer treffen und die Säkularisierung schreitet auch bei Muslimen voran.

Wie kann Religiosität gemessen werden?

Was heißt eigentlich Religionszugehörigkeit? Stefan Rink und Christoph Wagenseil vom Verein Remid, dem Religionswissenschaftlichen Medien- und Informationsdienst versuchen sich im Deutschlandfunk (26.1.2018) an Antworten. Es sei bei Muslimen ähnlich wie bei anderen Religionsgemeinschaften: Eine nominelle Zahl werde als muslimisch geführt, ein gewisser Prozentsatz davon gehe jedoch nie in die Moschee, bete nicht 5 Mal täglich und nehme auch nicht am Ramadan teil.

Für die christlichen Religionen in Deutschland ist feststellbar: 47 Millionen Menschen werden als Christen (evangelisch, katholisch, orthodox) geführt. Doch nur jeder 10. Katholik und ein noch geringerer Anteil der Evangelischen gehe regelmäßig in den Gottesdienst. Weihnachtschristen oder U-Boot-Christen werden diese Menschen auch genannt.

Wer entscheidet, wer Christ ist und wer nicht? Dieselbe Frage muss im Falle der muslimischen Religionen gestellt werden, wo das Pendant zum Weihnachtschristen als Disco-Muslim oder Kulturmuslim bezeichnet wird, der im Gegensatz zum konfessionsgebundenen Muslim nicht religiös ist.

Religionswissenschaftler unterscheiden daher bei Religionsgemeinschaften in tatsächliche Mitglieder und das weitere Umfeld. Religionsgemeinschaften selbst geben gerne höhere Mitgliederzahlen an, denn diese verleihen Macht und Einfluss: den katholischen und evangelischen Kirchen in Deutschland mit über 20 Millionen Mitgliedern zum Beispiel Schulunterricht, Kirchensteuer, Rundfunksendungen.

Ist mit einer Islamisierung Europas zu rechnen?

Der Religionswissenschaftler Blume geht nicht davon aus, dass Europa eine Islamisierung erfährt (Deutschlandfunk 26.1.2018). Er sieht zwei Entwicklungen:

  1. Die massive Säkularisierung der Muslime
  2. Mit der Säkularisierung einhergehend der Geburtenrückgang – nicht nur in Europa sondern auch in der Türkei und im Iran sind die Geburtenraten auf unter 2 gefallen.

Das Bild von den kinderreichen muslimischen Familien entstehe dadurch, dass kinderreiche Familien mehr im Straßenbild, in der Nachbarschaft auffallen, als kleinere Familien. Zudem sei Kinderreichtum ein Merkmal für die jeweils strenggläubigeren Vertreterinnen und Vertreter der Religionen. In den USA zum Beispiel sind die Amish, eine christliche Gemeinschaft, die kinderreichste Gruppe. Bei der jüdischen Bevölkerung haben die ultraorthodoxen die meisten Kinder.

Zahlen für Deutschland und Österreich

Deutschland:

  • 47 Millionen Christen (evangelisch, katholisch, orthodox)
  • 4,5 Millionen Muslime

(laut Deutschlandfunk)

Österreich

Für Österreich weist die Statistik Austria Zahlen aus 2001 aus. Seither wird die Religionszugehörigkeit nicht mehr lückenlos erfasst. Die Tageszeitung ‚Die Presse‘ veröffentlicht am  4.8.2017 Ergebnisse einer Studie des Vienna Institute of Demography der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, wonach in Österreich 700.000 Muslime leben. Dies entspricht acht Prozent der österreichischen Bevölkerung (seit 2001 von 4 % angestiegen). Stärkste Gruppe ist dieser Studie zufolge die römisch-katholische mit 5,16 Millionen Mitglieder (seit 2001 von 75 auf 64 % gesunken). Die am stärksten wachsende Gruppe ist jene der Konfessionslosen (seit 2001 von 12 auf 17 % gestiegen).

Quellen und links

Zahl der Muslime in Deutschland, Deutschlandfunk 26.1.2018:

Lasst uns wegkommen von Angst und Mythen, Deutschlandfunk 26.1.2018:

Religion in Österreich, Die Presse 4.8.2017

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