1-sicht empfiehlt Lese-, Hör-, Sehstoff: April 2017

Lesestoff:
Timothy Snyder: Über Tyrannei,
20 Lektionen für den Widerstand

Cover des Buches 'Über Tyrannei, Zwanzig Lektionen für den Widerstand'
Quelle: www.chbeck.de

Tymothy Snyder ist Historiker und Professor an der Yale-Universität. In früheren Büchern befasste er sich mit dem Holocaust (Black Earth) und mit sowohl nationalsozialister wie stalinistischer Vernichtungspolitik (Bloodlands). In seinem 2017 erschienen Werk Über Tyrannei ruft er auf 127 Seiten zur Wachsamkeit und zum Widerstand gegen Populismus und autoritäres Führertum auf.

Die 20 Lektionen für den Widerstand

  1. Leiste keinen vorauseilenden Gehorsam.
  2. Verteidige Institutionen.
  3. Hüte dich vor dem Einparteienstaat.
  4. Übernimm Verantwortung für das Antlitz der Welt.
  5. Denk an deine Berufsehre.
  6. Nimm dich in Acht vor Paramilitärs.
  7. Sei bedächtig, wenn du eine Waffe tragen darfst.
  8. Setze ein Zeichen.
  9. Sei freundlich zu unserer Sprache.
  10. Glaube an die Wahrheit.
  11. Frage nach und überprüfe.
  12. Nimm Blickkontakt auf und unterhalte dich mit anderen.
  13. Praktiziere psychische Politik.
  14. Führe ein Privatleben.
  15. Engagiere dich für einen guten Zweck.
  16. Lerne von Gleichgesinnten in anderen Ländern.
  17. Achte auf gefährliche Wörter.
  18. Bleib ruhig, wenn das Undenkbare eintritt.
  19. Sei patriotisch.
  20. Sei so mutig wie möglich.

Quellen und links

C.H. Beck-Verlag

Über Timothy Snyder

wikipedia

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Menschenrechte – Artikel 23: Recht auf Arbeit und gleichen Lohn, Koalitionsfreiheit

1. Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.
2. Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.
3. Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen.
4. Jeder hat das Recht, zum Schutze seiner Interessen Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten.

Erläuterungen zu Artikel 23 – Recht auf Arbeit und gleichen Lohn, Koalitionsfreiheit

Artikel 23 macht ein Recht auf Arbeit geltend. Da dieses nicht in dem Sinne einklagbar ist, dass z.B. ein Richter eine Arbeitsstelle zuweisen kann, ist Artikel 23 so zu verstehen, dass Staaten verpflichtet sind, durch entsprechende Politik Arbeitslosigkeit möglichst zu verhindern. Der Staat muss auch die Möglichkeit herstellen, dass ein Lohn eine menschliche Existenz für die Arbeiterin oder den Arbeiter und ihre Familie sichern kann – z.B. durch Vorschreibung eines Mindestlohns. Wenn nötig, hat er existenzsichernde ergänzende Leistungen anzubieten.
Das Recht, gleichen Lohn für gleiche Arbeit zu erhalten ist ebenso einklagbar wie das Recht auf freie Berufswahl. Das Recht auf freie Berufswahl bedeutet, dass man nicht zu Arbeiten oder Berufen gezwungen werden darf, die man ablehnt. Das wäre unzulässige Zwangsarbeit.
Artikel 23 schützt zudem das Recht, Gewerkschaften zu bilden und  beizutreten, um seine Interessen gegenüber dem Arbeitgeber geltend zu machen.
Quelle: Informationsplattform humanrights.ch
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Hungersnot im Südsudan – 4,9 Millionen Menschen hungern

Das World Food Programm der UNO (WFP) definiert Hungersnot als 5. Stufe von 5 Stadien krisenhafter Ernährungssituation mit folgenden Kriterien:

  • mindestens 30 Prozent der Bevölkerung sind akut unterernährt
  • pro Person stehen weniger als vier Liter Wasser am Tag zur Verfügung
  • die Menschen haben kaum Zugang zu Nahrungsmitteln und nehmen sehr viel weniger als die vom Körper benötigten 2.100 Kilokalorien am Tag zu sich
  • ein großer Teil der Bevölkerung hat die gesamte Lebensgrundlage verloren und sieht keine Möglichkeit, ein Einkommen zu erwirtschaften
  • mindestens zwei von 10.000 Menschen sterben täglich an Nahrungsmittelmangel

Nach dieser Definition herrscht in  2 Regionen des Südsudans eine Hungersnot, von der mehr als 40 Prozent der Bevölkerung betroffen ist, das sind 4,9 Millionen Menschen. WFP schätzt, dass die Zahl der Hungernden im Juli 2017, wenn die Hungerperiode vor der nächsten Ernte ihren Höhepunkt erreicht,  auf 5,5 Millionen Menschen steigen wird.

Stufe 4 der UN-WFP-Definition beschreibt eine Situation, wo mehr als 15 % der Bevölkerung akut unter- oder mangelernährt sind. Das ist derzeit in folgenden sogenannten Hungerhotspots der Fall: Syrien, dessen Nachbarländern Libanon, Türkei, Jordanien, Irak und Ägypten, weiters Jemen, Nigeria, Somalia, Irak, im südlichen Afrika und in der Zentralafrikanischen Republik.

Im Jemen sind 17 Millionen Menschen von Hunger bedroht, das sind um 21 Prozent mehr als im Juni 2016.

Hungersnot – Tendenz steigend

Im Jahr 2016 hungerten weltweit 108 Millionen Menschen, 2015 waren es 80 Millionen. Hauptursache sind zivile Konflikte. Erschwert wird die Situation durch explodierende Nahrungsmittelpreise in lokalen Märkten und extreme Wetterbedingungen wie Dürren und schwankende Niederschläge infolge von El Niño.

Es wird damit gerechnet, dass die Zahl der hungernden Menschen weiter ansteigt.

Quellen und links

Hungersnot (UNO-World Food Programm)

Hungersnot im Yemen (UNO-World Food Programm)

Hungersnot 2016 (UNO-World Food Programm)

Global Report on Food Crisis 2017

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