Menschenrechte – Artikel 6: Rechtsfähigkeit

Jeder hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden.

Definition von Rechtsfähigkeit

Die Rechtsfähigkeit in Österreich beschreibt die Fähigkeit, selbständig Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Diese Eigenschaft hat jede natürliche Person, unabhängig von Alter und Geisteszustand, d. h., jeder ist rechtsfähig. So kann zum Beispiel auch ein zwei Monate alter Säugling Erbe und somit rechtsfähig sein.  …

Nach österreichischem Recht hat jedermann unter den von den Gesetzen vorgeschriebenen Bedingungen die Fähigkeit, Rechte zu erwerben. Jeder Mensch hat angeborene, schon durch die Vernunft einleuchtende Rechte. Er ist daher als eine Person zu betrachten. (Wikipedia)

Quellen und links

Amnesty International

Rechtsfähigkeit – wikipedia

Über Menschenrechte auf 1-sicht

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