Erläuterungen zu Artikel 14 – Asyl
Asyl =
- lateinisch asylum aus griechisch ἄσυλον zu ἄσυλος ‚unberaubt‘, ‚sicher‘, zusammengesetzt aus dem ἀ-privativum und σῦλον ‚Raub‘
- Schutz für Personen, die ihr eigenes Land verlassen mussten, weil sie aufgrund von Rasse, Religion, Nationalität, politischer Gesinnung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe verfolgt werden.
- Zufluchtsort, Unterkunft, Obdach, Freistatt bzw. Freistätte oder Notschlafstelle (Nachtasyl);
- Schutz vor Gefahr und Verfolgung
- temporäre Aufnahme der Verfolgten
Kirchenasyl
Vom Recht auf Asyl gemäß der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und der Genfer Flüchtlingskommission unterscheidet sich das Kirchenasyl. Kirchen boten/bieten Zuflucht vor Lynchjustiz, aktuell in unseren Breiten vor Abschiebung.
Die Praxis, an sakralen Orten Zuflucht zu gewähren, reicht bis in die heidnische Antike zurück ( „Heiligtumsasyl“ ) und basiert in Europa auf der im Zuge der Christianisierung entstandenen kirchlichen Immunität. Das Heiligtumsasyl gilt als eine der ersten kulturellen Errungenschaften und fand Eingang in nahezu alle Kulturen. In der Sphäre von Tempeln oder sakralen Gegenständen unterstanden Schutzsuchende der Gottheit und waren vor menschlichen Verfolgern sicher. Eine Verletzung war gesetzwidrig und frevelhaft und zog weltliche wie göttliche Strafen nach sich.
Quellen und links
Informationsplattform humanrights.ch
Internationale Gesellschaft für Menschenrechte
Wikipedia: Asyl, Kirchenasyl
Über Menschenrechte auf 1-sicht
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