Menschenrechte – Artikel 18: Gedanken-, Gewissens-, Religionsfreiheit

Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder seine Weltanschauung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.

Erläuterungen zu Artikel 18 – Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit

Jeder Mensch hat das Recht, seine Gedanken sowie sein Gewissen autonom zu bilden. Eingriffe wie Hirnwäsche oder medikamentöse Beeinflussung zur Manipulation des Bewusstseins oder des Unterbewussten sind verboten.  Intention des Artikel 18 ist es, ein grundlegendes menschliches Bedürfnis zu schützen (Religion oder Überzeugung zu leben, die Religion weiterzugeben und zu unterrichten) und zum Frieden innerhalb einer Gesellschaft und zwischen Staaten beizutragen. (Informationplattform humanrights.ch)

Quellen und links

Amnesty International

Informationsplattform humanrights.ch

Gehirnwäsche – wikipedia

Über Menschenrechte auf 1-sicht

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1-sicht findet: Lesen bildet.
1-sicht meint: Lesen nährt den Verstand