Politisch verursachte Hungerkatastrophen

Hungerkatastrophen sind mitnichten immer auf Naturereignisse wie Dürre oder Überschwemmungen zurückzuführen. Auch wenn dies Bilder aus Hungergebieten insinuieren.

Alex de Waal, geschäftsführender Direktor der World Peace Foundation, führt in der Le Monde diplomatique vom 10. August 2017 aus, dass die meisten aktuellen Hungersnöte auf politische Entscheidungen zurück gehen. Die 4 Hungerkrisen unserer Tage – jene im Jemen, im Südsudan, in Somalia und in Nigeria – haben ihre Ursachen in Kriegen.

Hungersnöte in Nigeria, Südsudan, Jemen, Somalia

In Nigeria verloren die Dörfer, die in den Krieg zwischen Boko Haram und Armee gerieten, ihre Besitztümer, Einkommensquellen und Nahrungsmittel. In Gegenden, aus denen das nigerianische  Militär Boko Haram vertrieben hat, verhungerten Tausende Menschen.

Im Südsudan kämpfen Regierungssoldaten und Rebellen mehr gegen die Zivilbevölkerung als gegeneinander. Hilfsorganisationen berichteten im Sommer 2016 von derart hohen Zahlen an Hungertoten, dass die UN-Kriterien für die Ausrufung einer Hungersnot erfüllt waren. Dennoch scheute die UN davor zurück, um die Regierung des Südsudan nicht vor den Kopf zu stoßen. Erst im Februar 2017 erklärte die UN Teile des Südsudan zur Hungerregion.

Im Jemen spielt sich die derzeit größte Katastrophe ab. Vor dem Krieg importierte das Land 80% seiner Nahrungsmittel. Nachdem der Hafen al-Hudaida, über den der Import in erster Linie abgewickelt worden war, von saudischen Bombardements zerstört wurde, verläuft die Entladung der Frachtschiffe umständlich und zeitraubend. Zudem muss das vom UN-Sicherheitsrat gegen den Jemen verhängte Embargo kontrolliert werden. Nahrungsmittel sind zwar vom Embargo ausgenommen, die Kontrollen verzögern deren Import jedoch. Straßen, Brücken und Markthallen sind zerstört worden, Zufahrtsstraßen werden blockiert – Nahrungsmittel gelten als stärkste Kriegswaffe, Unterernährung ist die häufigste Todesursache. 70% der 30 Millionen EinwohnerInnen sind von der Hungersnot betroffen.

Im Süden Somalias ist die Hungerkatastrophe zum Teil auf Dürre zurückzuführen. Der Krieg zwischen einer Koalition nordostafrikanischer Armeen und der Al-Shabaa-Miliz spielt ebenfalls eine erhebliche Rolle, da keine staatliche Hilfe organisiert werden konnte. Im benachbarten Äthiopien führte die viel längere Dürreperiode 2016 dank schneller Reaktion der Regierung nicht zu einer Hungerkatastrophe. Verschärfend wirkte in Somalia die Einschränkung humanitärer Hilfsaktionen durch die USA, basierend auf dem Patriot Act, der die Unterstützung von Gruppen, die auf der US-Terrorliste stehen, kriminalisiert. Wird nun eine Lkw einer Hilfsorganisation von einer Terrororganisation entführt, könnte dies gemäß Patriot Act der Hilfsorganisation als Terrorunterstützung angelastet werden.

Gezielte Strategie des Aushungerns

Die World Peace Foundation WPF erfasste jene 61 Fälle seit 1870, in denen mehr als 100 000 Menschen einer Hungersnot bzw. einer gezielten Strategie des Aushungerns zum Opfer fielen – insgesamt mindestens 105 Millionen Tote, davon zwei Drittel in Asien, 20% in Europa und UDSSR und unter 10% in Afrika. Dazu zählen die Hungerkatastrophen

  • in den USA zwischen 1880 und 1900
  • während des Ersten Weltkrieges im Nahen Osten (darunter 1 Million tote Armenier)
  • im russischen Bürgerkrieg von 1918 bis 1922
  • in der Ukraine von 1932 bis 1934 (Stalins ‚Homodor‘ = Tötung durch Hunger)
  • in der Sowjetunion während des NS-Regimes (‚Hungerplan‘)
  • während des Chinesischen Bürgerkrieges von 1927 bis 1949
  • im Zweiten Weltkrieg von Japan angeordnet
  • in China von 1958 bis 1962 im Zuge von Maos ‚Großem Sprung nach vorn‘ (mit mindestens 25 Millionen Toten die größte Hungerkatastrophe)

Aushungern gilt nicht als Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Wiewohl Hunger zum Beispiel für die Nationalsozialisten das wirksamste Instrument des Massenmordes darstellte, gilt Aushungern bislang nicht als Verbrechen gegen die Menschlickeit. Selbst in der Genozidforschung findet diese Tötungsstrategie kaum Beachtung.

Die ‚Hungerpläne‘ des NS-Regimes arbeitete der Staatssekretär im Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft aus. ‚Überflüssige Esser‘ im europäischen Teil der Sowjetunion  – 30 Millionen Menschen – sollten dem Hungertod preisgegeben werden. Der erste Schritt betraf die sowjetischen Kriegsgefangenen, von denen in vier Monaten 1,3 Millionen und bis zum Ende des Krieges 2,5 Millionen starben. Im belagerten Leningrad verhungerten 1 Million Menschen, Hunderttausende starben in Kiew, Charkow und anderen Städten. Zwar wurde der Plan ’nur zu einem Drittel erfüllt‘, doch mit 10 Millionen Toten kann von einem Verbrechen gesprochen werden, das zahlenmäßig mit der ‚Endlösung der Judenfrage‘ vergleichbar ist. Herbeigeführter Hungertod war auch Instrumentarium des Holocaust. Im Warschauer Getto verhungerten 80 000 Juden, im Vernichtungslager Ausschwitz starben 500 000 Menschen an Hunger oder hungerbedingten Krankheiten – zusätzlich zu den direkt ermordeten Opfern.

Doch im Zuge der Nürnberger Prozesse (Wilhelmstraßen-Prozess) wurden erzwungene Hungersnöte nicht als Verbrechen gegen die Menschlichkeit definiert. Weder hatten die Alliierten daran ein Interesse – es hätte für ihre eigenen Seeblockaden unangenehme Folgen gezeitigt – noch enthielt das damals gültige Kriegsvölkerrecht ein Verbot, Städte, Regionen in Verfolgung militärischer Ziele auszuhungern. Die Hungerstrategien wurden daher lediglich im Rahmen anderer Anklagepunkte verhandelt.

Lücke im Völkerrecht

Zwar wurde 1977 die Genfer Konvention von 1949 durch ein Zusatzprotokoll ergänzt, das besagt: ‚Das Aushungern von Zivilpersonen als Mittel der Kriegsführung ist verboten‘ (Artikel 54, Absatz 1). Doch dessen Anwendung ist stark eingegrenzt. Es gilt nur im Zuge internationaler Konflikte, nicht bei Bürgerkriegen. Außerdem sind Abweichungen erlaubt, ‚wenn eine zwingende militärische Notwendigkeit dies erfordert‘.

Daher gelang es nicht, gegen das 1991 gestürzte Militärregime Äthiopens, das Teile der eigenen Bevölkerung ausgehungert hatte, Anklage zu erheben.

Auch im Falle Kambodschas Pol-Pot-Regimes, unter dessen Roten Khmer zwischen 1975 und 1979 über 1 Million Menschen verhungerten, handelte das Sondertribunal 2006 das Verbrechen des Aushungerns im Rahmen anderer Anklagepunkte ab.

Alex de Waal appelliert an die Verfechter humanitärer Operationen, sich dafür einzusetzen, dass Aushungern explizit als Verbrechen gegen die Menschlichkeit gilt. Denn die gravierendste Folge von Hungersnöten ist die Emigration. Mit all den Folgen ihrerseits.

Quellen und links

Le Monde diplomatique, Alex de Waal, 10.8.2017: Hunger als Kriegswaffe

Le Monde diplomatique, Laurent Bonnefoy, 7.12.2017: Kalkül und Katastrophe im Jemen

1-sicht, 3.4.2017: Hungersnot im Südsudan – 4,9 Millionen Menschen hungern

Es macht keine Freude, über Hungerkatastrophen zu lesen
1-sicht meint: Lesen nährt den Verstand