Unsere Werte – Artikel 2 des EU-Vertrages

Gar viel ist derzeit von unseren Werten, die es zu schützen, zu sichern, zu umzäunen gilt, die Rede.

Was sind unsere Werte?

Artikel 2 des EU-Vertrages definiert wie folgt:

Die Werte, auf die sich die Union gründet, sind die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören. Diese Werte sind allen Mitgliedstaaten in einer Gesellschaft gemeinsam, die sich durch Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität und die Gleichheit von Frauen und Männern auszeichnet.

Vertrag über die Europäische Union/wikipedia

Nur in Freiheit kann die Freiheit Freiheit sein

Entspricht es diesen unseren Werten, sie im Wortsinne exklusiv – also ausschließend – zur Anwendung zu bringen? Sie nur für jene, die „innerhalb“, aber nicht für jene die „außerhalb“ sind, geltend sein lassen?

Kann ein Zaun die Freiheit schützen? Kann eine Festung Europa, wie von manchen politischen AkteurInnen in den Raum gestellt, die Achtung der Menschenwürde und Wahrung der Menschenrechte sichern?

An dieser Stelle sei daran erinnert, was Georg Danzer über die Freiheit gesungen hat: „… man sperrt sie ein und augenblicklich ist sie weg. Denn nur in Freiheit kann die Freiheit Freiheit sein.

‚Festung Europa‘

Festung Europa vom Olymp aus betrachtet
Festung Europa vom Olymp aus betrachtet 😉

(eigenes Foto, aufgenommen auf Kreta, jener Insel, auf die Zeus in Stiergestalt die Europa brachte, nachdem er sie aus Sidon im Libanon entführte; Europa-Mythos in Wikipedia)

weiterführender Link

Werte sind verhandelbar – NZZ.at 14.3.16