Menschenrechte – Artikel 12: Schutz der Privatsphäre

Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.

Erläuterungen zu Artikel 12: Schutz der Privatsphäre

Laut Menschenrechtsplattform humanrights.ch dient diese Bestimmung dem Schutz der Privatsphäre und bestimmt, dass Einschränkungen derselben nicht willkürlich sein dürfen sondern auf einem Gesetz beruhen müssen, das selbst nicht ungerecht ist.

Zum Privatleben gehört demzufolge

  • die Identität – unter anderem Name, Kleidung, Haartracht, Gefühle und Gedanken
  • die Integrität – was etwa eine medizinische Behandlung gegen den Willen der Betroffenen ausschliesst
  • die Intimität – wie etwa die Geheimhaltung privater Eigenschaften und Handlungen, der Schutz des eigenen Bildes vor Veröffentlichung oder der Schutz vor Weitergabe personenbezogener Daten
  • die Kommunikation – zum Beispiel die Aufnahme und Entwicklung von Beziehungen zu anderen Leuten
  • die Sexualität. Hier darf der Staat allerdings zum Schutze bestimmter Personengruppen, etwa von Kindern, Einschränkungen wie z.B. ein Mindestalter vorschreiben.

Eingriffe in das Grundrecht des Schutzes auf Privatsphäre stellen zum Beispiel Hausdurchsuchungen oder elektronische Überwachungsmaßnahmen dar.

Quellen und links

Amnesty International

Informationsplattform humanrights.ch

Über Menschenrechte auf 1-sicht

Über Menschenrechte auf 1-sicht

1-sicht findet: Lesen bildet.
1-sicht meint: Lesen nährt den Verstand

Menschenrechte – Artikel 11: Unschuldsvermutung

1. Jeder, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren, indem er alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.
2. Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem oder internationalem Recht nicht strafbar war. Ebenso darf keine schwerere Strafe als die zum Zeitpunkt der Begehung der strafbaren Handlung angedrohte Strafe verhängt werden.

Erläuterungen zu Artikel 11: Unschuldsvermutung

Laut der Menschenrechtsplattform humanrights.ch hält Artikel 11 der Allgemeinen Menschenrechte die Unschuldsvermutung fest, das heißt, jemand, der eines kriminellen Vergehens beschuldigt wird, hat so lange für unschuldig zu gelten, bis seine Schuld tatsächlich nachgewiesen ist. Weiters hält Artikel 11 das Recht auf Verteidigung, auf ein öffentliches Verfahren und den Grundsatz ‚Keine Strafe ohne Gesetz‘ fest.

Verfahrensrechte

Sowohl in Strafrechtsfällen als auch in zivilrechtlichen Auseinandersetzungen gelten Verfahrensrechte, insbesondere:

Allgemeine Grundsätze
  • Recht auf ein faires Verfahren, insbesondere Waffengleichheit zwischen Anklage und Verteidigung
  • Recht auf Beurteilung durch ein zuständiges unabhängiges und unparteiisches, auf Gesetz beruhendes Gericht
  • Recht auf eine öffentliche Verhandlung und Urteilsverkündung
  • Unschuldsvermutung: Angeklagte Person gilt als unschuldig, solange kein Schuldspruch des Gerichts vorliegt
  • Keine Strafe ohne Gesetz; insbesondere Verbot rückwirkender Strafgesetze
  • Gericht und Behörden müssen alles unterlassen, was den Ausgang des Verfahrens zu Lasten der angeklagten Person beeinflussen könnte
  • Beweislast liegt bei der Anklage
  • Bei Zweifel ist der Angeklagte freizusprechen („in dubio pro reo“)
Rechte Angeschuldigter vor und während des Gerichtsverfahrens
  • Recht auf Information über die erhobene Anklage
  • Recht auf ausreichende Zeit und Gelegenheit für die Vorbereitung der Verteidigung
  • Recht auf ein Urteil ohne unangemessene Verzögerung
  • Recht auf Verteidigung
  • Recht auf Beizug eines Dolmetschers
  • Recht, sich nicht selbst belasten zu müssen
  • Recht auf Überprüfung eines Strafurteils durch eine höhere Gerichtsinstanz
  • Recht auf Entschädigung bei einem Fehlurteil
  • Verbot der Doppelbestrafung für dieselbe Tat

Quelle: Informationsplattform humanrights.ch

Quellen und links

Amnesty International

Informationsplattform humanrights.ch

Verfahrensrechte – humanrights-Plattform

Über Menschenrechte auf 1-sicht

Über Menschenrechte auf 1-sicht

1-sicht findet: Lesen bildet.
1-sicht meint: Lesen nährt den Verstand

Menschenrechte – Artikel 10: Anspruch auf gerechtes Verfahren

Jeder hat bei der Feststellung seiner Rechte und Pflichten sowie bei einer gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Beschuldigung in voller  Gleichheit Anspruch auf ein gerechtes und öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht.

Erläuterungen zu Artikel 10: Anspruch auf gerechtes Verfahren

Die Informationsplattform humanrights.ch  schreibt dazu erläuternd:

Artikel 10 befasst sich mit grundlegenden Ansprüchen in Rechtsverfahren, und zwar nicht nur in Kriminalfällen, sondern auch in zivilrechtlichen Auseinandersetzungen, in denen eine Person gegen eine andere klagt. Ziel des Artikels ist eine gerechte Anhörung aller Personen, die vor einem Gericht erscheinen, durch ein unabhängiges und unparteiisches Gericht. Jedermann soll eine faire Chance bekommen, seinen Fall vorzubringen und gerecht beurteilen zu lassen.

Quellen und links

Amnesty International

Informationsplattform humanrights.ch

Über Menschenrechte auf 1-sicht

Über Menschenrechte auf 1-sicht

1-sicht findet: Lesen bildet.
1-sicht meint: Lesen nährt den Verstand

Menschenrechte – Artikel 9: Schutz vor willkürlicher Verhaftung

Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden.

Erläuterungen zu Artikel 9: Schutz vor willkürlicher Verhaftung

Artikel 9 der Internationalen Menschenrechte beschreibt den Schutz vor willkürlicher Verhaftung oder Ausweisung. Die Informationsplattform humanrights.ch hält dazu fest:

Jeder Staat hat zwar das Recht, Personen festzunehmen, in Haft zu behalten oder des Landes zu verweisen. Er verstösst aber gegen Menschenrechte, wenn er dabei willkürlich vorgeht, d.h. wenn er nicht in Übereinstimmung mit den Gesetzen handelt oder wenn diese Gesetze selbst ungerecht sind. Willkürlich ist auch, wenn ein Staat zufällig oder wahllos Personen festnimmt oder ausweist, ohne dass ein hinreichender Verdacht besteht, dass sie gegen die Rechtsordnung verstossen haben.

Aktualität

Deutschlands Sektion von Amnesty International beschreibt den Fall eines syrischen Flüchtlings (M.K.),  der nach eigenen Angaben in der Türkei Asyl beantragen und seine verwaisten minderjährigen Zwillingsschwestern aus Syrien nachholen wollte. Er wird seit 9. November 2015 im Istanbuler Sabiha-Gökçen-Flughafen in einem Raum, in dem Tag und Nacht künstliches Licht herrscht, festgehalten. Die türkischen Behörden werfen ihm vor, gefälschte Ausweispapiere vorgelegt zu haben.

Amnesty International stuft die Verhaftung als willkürlich ein „da weder das Ausländer- und Asylgesetz der Türkei von 2013 noch die Verordnung zum vorübergehenden Schutzstatus (Temporary Protection Regulation – TPR) aus dem Jahr 2014 eine rechtliche Grundlage bieten.“ Laut Amnesty International entspricht es „einer grausamen, unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung“, für einen längeren Zeitraum in derartiger Form festgehalten zu werden.

Quellen und links

Amnesty International

Informationsplattform humanrights.ch

Informationsseite zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte

Über Menschenrechte auf 1-sicht

Über Menschenrechte auf 1-sicht

 

 

1-sicht findet: Lesen bildet.
1-sicht meint: Lesen nährt den Verstand

 

Menschenrechte – Artikel 8: Verhaftung und Ausweisung

Jeder hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch die seine ihm nach derVerfassung oder nach dem Gesetz zustehenden Grundrechte verletzt werden.

Erläuterungen zu Artikel 8: Verhaftung und Ausweisung

Die Informationsplattform humanrights.ch schreibt zu Artikel 8 der internationalen Menschenrechte:

Ziel dieser Bestimmung ist es, allen Menschen das Recht einzuräumen, bei einem inländischen Gericht zu klagen, wenn sie sich in ihren Rechten verletzt fühlen. Gemeint sind dabei nicht die Rechte der Allgemeinen Menschenrechtserklärung, sondern all diejenigen Rechte, die sich aus der Verfassung oder den Gesetzen des entsprechenden Staates ableiten lassen.

Aktualität

Sich auf rechtsstaatliche Prinzipien verlassen zu können, ist für viele Menschen keine Selbstverständlichkeit.

Südsudan

Als derzeit jüngstes Beispiel für die Missachtung von Artikel 8 der Internationalen Menschenrechte setzt amnesty international sich für einen Journalisten im Südsudan ein. Er wird seit dem 29. Dezember 2015 in Gewahrsam des  südsudanesischen nationalen Sicherheitsdienstes (National Security Service – NSS) gehalten, mutmaßlich gefoltert und bisher weder wegen einer Straftat unter Anklage gestellt noch einer Justizbehörde vorgeführt. Auch hat er keinen Zugang zu seiner Familie oder seinem Rechtsbeistand. Es wird vermutet, dass seine Festnahme im Zusammenhang mit einem von ihm verfassten Artikel in der Tageszeitung „El Tabeer“ steht, in dem er die regierende Sudanesische Volksbefreiungsbewegung (Sudan People’s Liberation Movement – SPLM) kritisiert. (Quelle: Amnesty International)

Gefangenenlager Guantanamo

Und dann ist da das amerikanische Gefangenenlager in der Guantanamo Bucht auf Kuba. Immer noch. Errichtet als Antwort auf die Anschläge vom 11. September 2001, waren insgesamt 779 Gefangene inhaftiert, im Jänner 2016 immer noch 91 (Quelle wikipedia), laut Guardian dutzende ohne Gerichtsverhandlung.

Senator Barack Obama 2007 im Originalton:

“Why don’t we close Guantánamo and restore the right of habeas corpus, because that’s how we lead, not with the might of our military, but the power of our ideals and the power of our values.” Senator Barack Obama, 19 June; Quelle: Guardian
(„Warum schließen wir Guantanamo nicht und führen das habeas corpus-Recht wieder ein, denn das ist es, wie wir führen, nicht mit der Macht des Militärs, sondern mit der Kraft unserer Ideale und der Kraft unserer Werte.“)
Habeas corpus-Recht = das Recht Verhafteter auf unverzügliche Haftprüfung vor Gericht

Menschenrechte – Artikel 7: Gleichheit vor dem Gesetz


Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung.

Erläuterungen zu Artikel 7: Gleichheit vor dem Gesetz

Die Staaten sind verpflichtet, die Gesetze für alle Menschen gleich anzuwenden. Es darf nicht nach Rasse, Religion, Geschlecht oder anderen Merkmalen in der Rechtsanwendung unterschieden werden (Quelle: Informationsplattform humanrights).

Schutz vor Aufhetzung zu Diskriminierung

Wird dieser in Österreich tatsächlich gewährt? Ist die seit 1.1.2016 geltende Novelle zum ‚Verhetzungsparagrafen‘ § 283 StGB Verhetzung eine – späte – Realisierung? Absatz zwei lautet:

Ebenso ist zu bestrafen, wer für eine breite Öffentlichkeit wahrnehmbar gegen eine in Abs. 1 bezeichnete Gruppe hetzt oder sie in einer die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft und dadurch verächtlich zu machen sucht.

Die in Absatz 1 bezeichneten Gruppen sind:

  • Kirche oder Religionsgesellschaft oder
    eine andere nach den Kriterien
  • der Rasse,
  • der Hautfarbe,
  • der Sprache,
  • der Religion oder Weltanschauung,
  • der Staatsangehörigkeit,
  • der Abstammung oder nationalen oder ethnischen Herkunft,
  • des Geschlechts,
  • einer Behinderung,
  • des Alters oder
  • der sexuellen Ausrichtung

definierte Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe

Quellen und links

Amnesty International

Der Standard – 7. Juli 2015

Jusline

Informationsplattform humanrights.ch

Über Menschenrechte auf 1-sicht

Über Menschenrechte auf 1-sicht

Die Lesenden

Menschenrechte – Artikel 6: Rechtsfähigkeit

Jeder hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden.

Definition von Rechtsfähigkeit

Die Rechtsfähigkeit in Österreich beschreibt die Fähigkeit, selbständig Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Diese Eigenschaft hat jede natürliche Person, unabhängig von Alter und Geisteszustand, d. h., jeder ist rechtsfähig. So kann zum Beispiel auch ein zwei Monate alter Säugling Erbe und somit rechtsfähig sein.  …

Nach österreichischem Recht hat jedermann unter den von den Gesetzen vorgeschriebenen Bedingungen die Fähigkeit, Rechte zu erwerben. Jeder Mensch hat angeborene, schon durch die Vernunft einleuchtende Rechte. Er ist daher als eine Person zu betrachten. (Wikipedia)

Quellen und links

Amnesty International

Rechtsfähigkeit – wikipedia

Über Menschenrechte auf 1-sicht

Über Menschenrechte auf 1-sicht

 

 Die Lesenden

Menschenrechte – Artikel 5: Folter

Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.

Definition von Folter

laut Wikipedia:
Folter (auch Marter oder Tortur) ist das gezielte Zufügen von psychischem oder physischem Leid (Gewalt, Qualen, Schmerz, Angst, massive Erniedrigung) an Menschen durch andere Menschen. Die Folter wird meist als ein Mittel zu einem bestimmten Zweck eingesetzt, beispielsweise um eine Aussage, ein Geständnis, einen Widerruf oder eine Information zu erhalten oder um den Willen und den Widerstand des Folteropfers (dauerhaft) zu brechen.
Ein Folterverbot enthalten – neben der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte – auch die Europäische Menschenrechtskommission und die Charta der Grundrechte der europäischen Union, das wortgleich lautet: „Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“ (Quelle: wikipedia)
Es gibt noch viel zu tun für jene, die die Umsetzung des Folterverbotes ehrlich anstreben, wie die drei folgenden Beispiele belegen. Es ließen sich leider weitere zahllose Belege anführen.

Wann werden ‚umstrittene Verhörmethoden‘ zu Folter? – am Beispiel Donald Rumsfeld

Donald Rumsfeld autorisierte in den Nullerjahren nach den Terroranschlägen in den USA am 11. September 2001 ‚umstrittene Verhörmethoden‘ in Gefängnissen in Guantanamo – dem US-Militärgefängnis auf Kuba – und im Irak – z.B. im Abu Ghuraib-Gefängnis. Waterboarding erlangte damals zweifelhafte Publicity. Waterboarding gehört laut wikipedia zu den ‚weißen Foltermethoden‘, das sind jene, die keine sichtbaren Spuren hinterlassen.
Zeit online schreibt am 10. Dezember 2014:
Die politische und militärische Führung der USA hat ab dem 11. September 2001 ein System der Misshandlung und Folterung von terrorverdächtigen Gefangenen aufgebaut. Bis heute wurden dafür nur wenige untergeordnete Militärs strafrechtlich belangt. (Zeit online: ‚Die mühsame Jagd nach den Schuldigen‘ von Wolfgang Kalecek)
2004 konfrontierten US-Senat sowie Stimmen aus der Presse Rumsfeld mit Rücktrittsforderungen im Zusammenhang mit Misshandlungsvorwürfen in den Gefängnissen. 2006 trat Rumsfeld zurück. Im Rahmen eines Zivilrechtverfahrens in den USA gilt es laut wikipedia als strittig, ob „erweiterte Verhörmethoden“ Folter im Sinne der Definition darstellen. Wofgang Kalecek hält im oben genannten Zeit-Artikel fest, dass sowohl Rumsfeld als auch Ex-Präsident Bush  wegen Strafanzeigen, die im Namen von Folteropfern erstattet wurden, nicht mehr nach Europa kommen.

Folter und andere Misshandlungen in der DR Kongo

Ein Absatz eines unfassbar langen Berichtes von Amnesty International über die Situation in der Demokratischen Republik Kongo in 2015, dessen lapidarer Stil nicht über das Grauen und den Irrsinn hinwegtäuscht:

Folter und andere Misshandlungen waren im ganzen Land weit verbreitet und wurden von den Sicherheitskräften häufig während rechtswidriger Festnahmen und Inhaftierungen angewendet. Es liegen Berichte über einige Todesfälle aufgrund von Folter vor. Sowohl die Polizei als auch Angehörige der Geheimdienste und der Präsidentengarde wurden beschuldigt, für Folter und andere Misshandlungen verantwortlich zu sein.

Folter in der Volksrepublik China

Weil uns die VR China oft als Wirtschaftswachstumswunderland zum Vorbild gemacht werden soll, hier der link zu einer sehr dunklen Seite des Reichs der Mitte, einer Übersicht über ‚Häufige Folter- und Misshandlungsmethoden in der VR China‘ gelistet von der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte IGFM.

Quellen und links

Über Menschenrechte auf 1-sicht

Über Menschenrechte auf 1-sicht

 

 

Die Lesenden

Menschenrechte – Artikel 4: Sklaverei

Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei und Sklavenhandel in allen ihren Formen sind verboten.

Sklaverei – heute?

Auch heute noch geraten Menschen laut Wikipedia in der Versklavung vergleichbare Situationen und das macht den auf den ersten Blick vielleicht als obsolet qualifizierten Artikel 4 nach wie vor sehr notwendig.

… auch heute noch können Menschen in Situationen gelangen, die mit dem Zustand der Versklavung zu vergleichen sind. Ein Beispiel dafür ist der kriminelle Menschenhandel und das Festhalten von Frauen zur sexuellen Ausbeutung. Insbesondere seit dem Zusammenbrechen des Kommunismus in Osteuropa und der andauernden Instabilität im Gebiet des ehemaligen Jugoslawien nimmt die erzwungene Prostitution von Frauen und Mädchen zu. (wikipedia)

Sklaverei als weltweites und Menschheitsphänomen

Jan-Christoph Marschelke, einer der Herausgeber des Buches „Slavery as a global and regional phenomenon“, sagt am 13. August 2015 im Deutschlandfunk, dass Sklaverei ein Menschheitsphänomen sei, vom Paläolithikum bis heute, von Ozeanien über Europa, Afrika, bis zu den Amerikas. Zwar ist Sklaverei als Institution heute geächtet, nichtsdestotrotz gäbe es nach wie vor Sklaverei-ähnliche Ausbeutungszustände. Er nennt folgende Merkmale:

  • Unterwerfung anderer Menschen zum Zweck der Ausbeutung ihrer Arbeitskraft
  • ständige Bedrohung durch Gewalt
  • Verdinglichung des Menschen durch diese Gewalt
  • und insbesondere durch die Möglichkeit, dass man Menschen kaufen und verkaufen kann

Anleitung zum Umgang mit weiblichen Sklaven – Fatwa Nummer 64 vom 29. Januar 2015 der Terrormiliz IS

Die Terrormiliz mit Anspruch, ein Staat zu sein, weist per Fatwa Männer, die im Besitz von Frauen sind, mittels 15 Regeln detailliert in den aus IS-Sicht angemessenen Umgang mit versklavten Frauen ein.  So ist es beispielsweise dem Manne, welcher Mutter und Tochter sein Eigen nennt, verboten, mit beiden Geschlechtsverkehr zu pflegen. Auch zwischen zwei Schwestern in seinem Eigentum, muss er sich entscheiden. Gehört eine Sklavin dem Vater, kann dessen Sohn nicht mit ihr Geschlechtsverkehr haben. Und umgekehrt. Zynischerweise täuschen die beiden letzten Fatwa-Punkte Fürsorge vor. Der Mann möge zu seiner Sklavin nett sein und darf sie nicht an jemanden verkaufen, von dem er weiß, dass er die Frau nicht gut behandelt.

Diese Fatwa Nummer 64 vom 29. Jänner 2015 ist ein  unfassbares Zeugnis von Sklaverei in der heutigen Zeit.

Global Slavery Index 2016

TIME vom 13. Juni 2016 veröffentlicht in der Kolumne ‚Data‘ Zahlen für Arbeitssklaverei. Laut Global Slavery Index sollen geschätzt 45,8 Millionen Menschen in versklavten Verhältnissen arbeiten müssen. Für folgende 6 Staaten weist Time Daten aus:

  • Djibouti: 4.600 Menschen
  • Oman: 13:200 Menschen
  • Italien: 129.600 Menschen
  • Mexiko: 376.800 Menschen
  • Russland: 1.048.500 Menschen
  • Indien: 18.354.700 Menschen

Quellen und links

United for human rights

Sklaverei – wikipedia

Deutschlandfunk – Der lange Schatten der Sklaverei (Lennart Pyritz, 13.8.2015)

Deutschlandfunk – Vergewaltigung nach Anleitung (29.12.2015)

Fatwa 64 vom 29.1.2015 des ISIL

TIME, Ausgabe 13. Juni 2016

Über Menschenrechte auf 1-sicht

Über Menschenrechte auf 1-sicht

Die Lesenden

Menschenrechte – Artikel 2: Anspruch auf Menschenrechte

Jeder hat Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.

Des weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebietes, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist.

Internationale Menschenrechtsinstrumente

PDF-Dokument, 20,56 KB Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (UDHR)
vom 10. Dezember 1948

PDF-Dokument, 79,05 KB Zivilpakt (ICCPR)
Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 16. Dezember 1966

PDF-Dokument, 88,46 KB Sozialpakt (ICESCR)
Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte vom 16. Dezember 1966

PDF-Dokument, 201,47 KB Genfer Flüchtlingskonvention (GRC)
Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951

PDF-Dokument, 77,67 KB Anti-Folter-Konvention (CAT)
Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe vom 10. Dezember 1984

PDF-Dokument, 88,40 KB Anti-Rassismus-Konvention (ICERD)
Internationales Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung vom 21. Dezember 1965

PDF-Dokument, 100,23 KB Frauenrechtskonvention (CEDAW)
Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau vom 18. Dezember 1979

PDF-Dokument, 94,00 KB Kinderrechtskonvention (CRC)
Übereinkommen über die Rechte des Kindes vom 20. November 1989

PDF-Dokument, 471,79 KB Römisches Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (ICC)
vom 17. Juli 1998

Quellen und links

Amnesty International

Über Menschenrechte auf 1-sicht

Über Menschenrechte auf 1-sicht
Die Lesenden