1-sicht empfiehlt Lese-, Hör-, Sehstoff: November 2019

Wie Demokratien sterben.
Und was wir dagegen tun können.
von Steven Levitsky und Daniel Ziblat

Die Autoren „erzählen aufregende Fallgeschichten, analysieren und vergleichen die historischen Konstellationen weltweit. Deutschland 1932/33 ist dabei, Mussolinis Italien 1922, Chávez’ Venezuela seit 1993, aber auch erfolgreiche, kaum bekannte demokratische Abwehrkämpfe wie in Belgien 1936 oder in Finnland 1930. “ (Zeit online)

Nachdenken über gefährdete Demokratien
Nachdenken über gefährdete Demokratie
Originaltitel: How democracies die

Quellen und links

Verlag DVA

Lesetipp Zeit online

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über sterbende Demokratien lesen
1-sicht meint: Lesen nährt den Verstand

Demokratie wird sich durchsetzen.

Gemäß dem jährlichen Demokratieindex, erfasst von der Economist Intelligence Unit, war 2017 das schlechteste Jahr für die Demokratie seit der globalen Finanzkrise in 2010. Die Organisation Freedom House stellt fest, dass der Anteil der Weltbevölkerung, der in Demokratien lebt, von 46% im Jahr 2006 auf 39% in 2018 zurück gegangen ist. Eine von drei Personen lebt in autoritären Regimen, viele weitere erleben einen Rückgang ihrer demokratischen Freiheiten, unter anderem in Venezuela, Bolivien und Nicaragua, in der Türkei, in Ungarn und Polen sowie auf den Philippinen.

Demokratie
Demokratieindex, Quelle: wikipedia

Vollständige Demokratien: 9–10; 8–8,99
Unvollständige Demokratien: 7–7,99; 6–6,99
Hybridregime (Mischformen): 5–5,99; 4–4,99
Autoritäre Regime: 3–3,99; 2–2,99; 0–1,99
Keine Daten: alle übrigen Länder

Galten im vorigen Jahrhundert die kommunistischen Regime als Feinde des demokratischen Prinzips, so ist es jetzt der Aufstieg der starken Männer, die Macht zentralisieren und die Opposition niederschlagen, wie es beispielsweise die Tendenz in den beiden großen Nationen Russland und China ist.

Und in den USA regiert ein Präsident, der mit jenem Russlands flirtet und von der absoluten Macht des chinesischen Führers schwärmt.

Die Hintergründe dieser Entwicklung und warum die Demokratie trotzdem die Oberhand gewinnen wird, diskutiert James Stavridis, ehemaliger Supreme Allied Commander Europe der NATO, in seinem Beitrag ‚Democracy will prevail‘ im Magazin TIME vom 23. Juli 2018.

Die Sehnsucht nach Ordnung ist eine mächtige Kraft

Stavridis nennt 3 zentrale Gründe dafür, warum die demokratische Regierungsform aktuell scheinbar im Hintertreffen ist.

  1. Demokratie ist ineffizient. Demokratische Entscheidungsfindungsprozesse brauchen ihre Zeit. Je komplexer die globale Gesellschaft, desto mehr. Neue Herausforderungen, wie Massenmigration über alle Kontinente, transnationale Kriminalität, internationale ökonomische Umbrüche erwecken Unsicherheit und stärken den Wunsch nach starker Ordnung.
  2. Die Zweischneidigkeit der neuen Technologien und ihrer Anwendungen wie zum Beispiel die sogenannten sozialen Netzwerke. Sie haben einerseits demokratische Revolutionen ermöglicht. Andererseits werden sie am effektivsten von Diktatoren aller Kontinente genutzt, um ihre Bürger/innen zu bespitzeln und falsche ‚Fakten‘ zu verbreiten.
  3. Die hohe Geschwindigkeit der Veränderung verursacht Desorientierung. Das öffnet Raum für die Herangehensweisen autoritärer Systeme: rasche Antworten, einfache Lösungen für komplexe Situationen.

Autoritäre Prinzipien widersprechen der menschlichen Natur

Neben den Tendenzen zu starken Männern und autoritären Strukturen sieht Stavridis positive Entwicklungen hin zu – wenn auch nicht perfekten so doch widerstandsfähigen – demokratischen Gesellschaften.

Indien mit über 550 Millionen Wähler(inne)n kann trotz Terroristenangriffen, ökonomischer Schwierigkeiten und anderer massiver Herausforderungen auf Dekaden der relativen Stabilität und des Wachstums blicken. Zwar ist das demokratische System Indiens nicht makellos und der Ministerpräsident starker Kritik ausgesetzt, die demokratischen Institutionen zu untergraben. Doch ist  von vielen hochrangigen Offiziellen und sogar von militärischen Führern ein uneingeschränktes Bekenntnis zur Demokratie zu hören.

Kolumbien, jahrzehntelang unter dem Drogenkrieg leidend und von daher nicht unanfällig für autoritäres Durchgreifen, ist seit Mitte der 1960er Jahre demokratisch organisiert. Die Macht wird alle zwei Jahre durch Wahlen neu vergeben.

Brasilien mit 200 Millionen Bürgerinnen und Bürger, von 1964 bis 1985 vom Militär regiert, ist trotz beträchtlicher politischer Unruhen nicht zur Autokratie zurück gekehrt.

Tunesien konnte seine Revolution aus 2011 retten und entwickelt seither – nach 23 Jahren Diktatur – seine demokratischen Strukturen.

Und die meisten der hochentwickelten Nationen sind starke Demokratien. Stavridis nennt Japan, Canada, Frankreich, Australien, Deutschland. Den ökonomischen Aufschwung Chinas in jüngerer Zeit hält er für das Ergebnis des Nachahmens und Stehlens geistigen Eigentums, was an Grenzen stoßen wird. Liberale Demokratien schaffen die dauerhafteren Lösungen und sind anpassungsfähiger an unterschiedliche Kulturen und Zeiten.

Demokratie – die schlechteste aller Regierungsformen. Außer allen anderen.

Demokratische Regierungsformen sind weder gegeben noch sind sie perfekt. Wir müssen stets  um sie kämpfen, an ihnen arbeiten, sie anpassen, verbessern. Wie Winston Churchill sagte: Die Demokratie ist die schlechteste aller Regierungsformen. Abgesehen von allen anderen.

Wie stärken wir Demokratien? Stavridis sieht folgende Notwendigkeiten:

  1. Frauen fördern. Länder mit einem hohen Niveau an Geschlechtergerechtigkeit  neigen laut Weltbank in höherem Ausmaß dazu, Konflikte friedlich zu lösen. Vereinbarungen, an denen Frauen und Zivilorganisationen mitgewirkt haben, haben 64% größere Erfolgsaussichten, laut einer UN-unterstützten Studie.
  2. Wirtschaftliche Ungleichheit reduzieren.
  3. Den Kindern kritisches Denken beibringen, sodass sie in der Lage sind, Wahrheit und Lüge voneinander zu unterscheiden.
  4. Jene, die die Demokratie verteidigen, dürfen nicht müde werden, klar zu machen, warum das wichtig ist und was auf dem Spiel steht. Sie müssen ihre Vision, auch wenn sie (noch) nicht perfekt gelebt wird, artikulieren und von ihrer Richtigkeit überzeugen.

Quellen und links

TIME

Demokratieindex, wikipedia

Freedom house

James G. Stavridis, wikipedia

Populismus gefährdet die Demokratie, 1-sicht

über Demokratie lesen
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Populismus gefährdet die Demokratie

Der Präsident des deutschen Bundesverfassungsgerichtes, Professor Dr. Voßkuhle, hielt am 16. November eine Rede, die in der Frankfurter Allgemeine am 23.11.2017 unter dem Titel „Ein Populist ist ein Gegner der Demokratie“ gekürzt wieder gegeben wurde.

Voßkuhle, auch Direktor des Instituts für Staatswissenschaften und Rechtsphilosophie der Universität Freiburg, zeigt auf, warum Populismus gefährlich ist für Demokratien und wie ihm zu begegnen sei.

Was ist und was will Populismus?

Populismus ist keine stringente Ideologie wie etwa Kommunismus oder Liberalismus. Es fehlt an gesellschaftstheoretischem Substrat und an konkreten politischen Zielen. Die inhaltliche Ausrichtung ist beliebig. Populismus ist lediglich eine bestimmte Strategie, politische Herrschaft zu erwerben oder zu erhalten. Dazu bedienen PopulistInnen sich der Vorstellung des moralisch reinen Volkes, das unmoralischen, korrupten, parasitären Eliten gegenüberstehe (Jan-Werner Müller). Daraus leiten sie einen Alleinvertretungsanspruch ab, das heißt, sie nehmen für sich in Anspruch, die einzigen zu sein, die den Willen des Volkes erkannt haben und folglich das Volk vertreten können.

Dies ist ein antipluralistischer und damit antidemokratischer Ansatz, von dem ausgehend 5 Widersprüche zwischen Demokratie und Populismus fest gemacht werden können.

1. Die Wahrheit

In Bezug auf normative Fragen gibt es keine absolute, immer gültige ‚Wahrheit‘. Dies ist ein zentrales Begründungselement demokratischer Herrschaftsform. Populismus hingegen begründet seinen Herrschaftsanspruch auf den alleinigen Besitz der ‚Wahrheit‘. Demokratien sichern allen Bürgern gleiche und freie Rechte und Mitwirkungsmöglichkeiten zu. Das Mehrheitsprinzip gewährleistet, dass eine möglichst große Zahl an Menschen gemäß ihren Vorstellung über das Zusammenleben leben kann. Die Minderheiten verhalten sich der ordnungsgemäß getroffenen Mehrheitsentscheidung gegenüber loyal. Sie sind politisch anerkannt und haben die Chance, selbst zur Mehrheit zu werden.

2. Das homogene Volk

Das Bild der PopulistInnen vom homogenen Volk lässt Widerspruch, lässt Opposition per se illegitim sein – ob parlamentarisch, außerparlamentarisch, ob in Demonstrationen oder durch JournalistInnen zum Ausdruck gebracht. Vorsicht ist geboten, wenn Bürgerinnen und Bürger die Meinung vertreten, sie seien sich im Prinzip einig, doch die politischen VertreterInnen würden eigene Interessen verfolgen. Auch dies ist eine Form der Homogenitätsthese, die durch ‚Filterblasen‘ und ‚Echokammern‘ in den digitalen Medien, in denen das eigene Weltbild verstärkt und andere Weltbilder vom Algorithmus nicht angeboten werden, befeuert wird.

3. Das ganze Volk

Populistinnen und Populisten nehmen für sich in Anspruch das ganze Volk zu vertreten – zumindest jene Teile, die in ihrem Sinn das ganze Volk darstellen. Daher heißen ihre Gruppierungen nicht unbedingt Partei, wo ja das partielle im Namen steckt, sondern zum Beispiel ‚Bewegung‘, ‚Front‘. Wie nach außen besteht auch innerhalb der populistischen Gruppierung keine Pluralität, sondern ist eine Führungsfigur im Zentrum. Legitimation wird durch akklamationshafte Zustimmung erlangt. Angeblich um der Volksherrschaft willen etablieren sich auf diese Weise antiparlamentarische Regierungsstile, die als ‚direkte Repräsentation‘ bezeichnet werden.

4. Der einheitliche Volkswille

Der Grundannahme folgend, dass ein einheitlicher Volkswille zu jeder Zeit besteht und erkennbar ist, behaupten PopulistInnen, Abgeordnete müssen stets diesem Willen folgen. Das aber widerspricht einem Grundprinzip der repräsentativen Demokratie – dem freien Mandat, welches bedeutet, dass die Abgeordneten bei ihrer Tätigkeit an keinen Auftrag gebunden sind (www.parlament.gv.at). Die populistische Idee des auftragsgebundenen Politikers führt zur Desavouierung des Parlaments als Institution der Vermittlung und Ort des Ausgleichs.

5. Opposition als feindlicher Akt

Populismus dient nicht allein der Demagogie sondern zielt auf die Zersetzung demokratischer Institutionen ab. Oppositionelles Verhalten wird geächtet, Kontrolle und Widerrede werden als gegen das Volk gerichtete, feindliche Akte denunziert und bekämpft. Letztlich wird der populistische Staat mit der Begründung autoritär, dass nur so der wahre Wille des Volkes vollstreckt werden könne. Nicht umsonst sind in starken Demokratien Meinungs-, Presse-, Rundfunks-, Informations- und Versammlungsfreiheit unentbehrliche und geschützte Funktionselemente.

Wie soll mit Populismus umgegangen werden?

  1. Demokratie lebt von leidenschaftlicher Auseinandersetzung, die auch prägnante Zuspitzungen braucht und kraftvolle Rhetorik verträgt. Stets wird die Grenze zwischen lebhafter Diskussion und Verrohung politischer Sitten umstritten sein. Eindeutige rechtliche Grenzüberschreitungen müssen jedoch konsequent von den staatlichen Institutionen, den unabhängigen Gerichten sanktioniert werden. Wo diese bereits durch populistische Regierungen korrumpiert oder vereinnahmt sind, haben die Europäische Union und die Völkerrechtsgemeinschaft zu greifen.
  2. Auch in als heikel geltenden Politikfeldern ist beständige argumentative Auseinandersetzung gefordert. Demokratische Parteien müssen Handlungsoptionen aufzeigen und von soziologischen Großdeutungen wie ‚Globalisierungsverlierer‘ oder kollektiver Psychologisierung wie ‚Wutbürger‘ Abstand nehmen. Diese Pathologisierung scheint fragwürdig und unterstützt zudem den antielitären Affekt der PopulistInnen. Demokratische Parteien sind zudem in der Pflicht herauszuarbeiten, dass populistische Forderungen nicht dem Interesse aller BürgerInnen entsprechen.
  3. Die Protagonistinnen und Protagonisten populistischer Strömungen sind in den demokratischen Diskurs einzubinden. Geschieht dies nicht, befinden sich demokratische Parteien in einem Selbstwiderspruch, weil sie implizit ausdrücken, dass nur sie die BürgerInnen vertreten. Außerdem blieb die Strategie des Ausschließens bislang erfolglos, nicht zuletzt, weil PopulistInnen sich als ‚Outlaws‘ inszenieren und Sympathien gewinnen können und die Saga von ‚Wir, das Volk gegen die Eliten‘ Nahrung erhält.

Quellen und links

Frankfurter Allgemeine, 23.11.2017, „Ein Populist ist ein Gegner der Demokratie“

Parlament erklärt

1-sicht vom 22. September 2016, Populisten und ihr demagogisches Panorama

1-sicht vom 29. September 2016, Wie mit rechtspopulistischen Parteien umgehen?

Leseempfehlung auf 1-sicht vom September 2016, Was ist Populismus? Ein Essay von Ian-Werner Müller

Wider den Populismus
1-sicht meint: Lesen nährt den Verstand

Menschenrechte – Artikel 21: Allgemeines und gleiches Wahlrecht

1. Jeder hat das Recht, an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten seines Landes unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter mitzuwirken.
 2. Jeder hat das Recht auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern in seinem Lande.
3. Der Wille des Volkes bildet die Grundlage für die Autorität der öffentlichen Gewalt; dieser Wille muß durch regelmäßige, unverfälschte, allgemeine und gleiche Wahlen mit geheimer Stimmabgabe oder einem gleichwertigen freien Wahlverfahren zum Ausdruck kommen.

Erläuterungen zu Artikel 21 – Allgemeines und gleiches Wahlrecht; Zulassung zu öffentlichen Ämtern

Ohne ein bestimmtes politisches Modell vorzuschreiben, verbrieft Artikel 21 das Recht jedes Menschen, Vertreter in ein Parlament zu wählen – und zwar in vorgeschriebenen regelmäßigen Zeitabständen. Die Stimme jeder Bürgerin, jedes Bürgers zählt gleich viel. Die Wahlen müssen frei und unverfälscht sein. Jeder Mensch muss die gleichen Zulassungsmöglichkeiten zu öffentlichen Ämtern vorfinden. Vorrang für benachteiligte Gruppen ist solange erlaubt, bis deren Benachteiligung aufgehoben ist. (Informationsplattform humanrights.ch)

Wahlrecht in Österreich

Im Kaiserreich Österreich wurde 1848 erstmals eine Verfassung ausgearbeitet, es gab erste freie Wahlen zum Reichsrat. Die Revolution der BürgerInnen, die dazu geführt hatte, wurde jedoch militärisch niedergeschlagen. Die folgende Zeit regierte Kaiser Franz Joseph I neoabsolutistisch ohne Verfassung und ohne Parlament. Die Unzufreidenheit des Volkes wuchs. Es verlangte mehr demokratische Rechte. Mit dem Februarpatent wurde die Gesetzgebung zwischen dem Kaiser und den zwei Kammern des Reichsrates (Herrenhaus und Abgeordnetenhaus) geregelt. Das Februarpatent ist somit die Geburtsurkunde des ersten österreichischen Parlaments. Wahlberechtigt waren Männer ab dem 24. Lebensjahr. Über vier Kurien wurden die Vertreter in das Abgeordnetenhaus gewählt.

1867 verfasste der Reichsrat (nicht mehr der Kaiser!) die sogenannte Dezemberverfassung, in die das Wahlrecht aufgenommen wurde. Das Volk forderte immer vehementer direkte Wahlen. Ab 1873 durfte wählen, wer mindestens 10 Gulden an Steuern bezahlte (Zensuswahlrecht). Eine Stimme zählte umso mehr, je mehr Besitz der Wähler hatte. 1882 wurde die notwendige Steuerleistung auf 5 Gulden herab gesetzt. Ab 1896 waren Männer wahlberechtigt, auch wenn sie keine Steuern zahlten. Voraussetzung: Sie lebten zumindest 6 Monate in einer österreichischen Gemeinde.  Die Stimmen waren allerdings noch immer nicht gleich viel wert. Erst 1907 wurde das direkte, allgemeine, gleiche und geheime Wahlrecht eingeführt. Für Männer.

Mit dem Tod Kaiser Franz Josephs im Jahr 1916 endet die Monarchie. 1918 wurde die Republik Österreich als demokratischer Staat gegründet. In der neuen Wahlordnung wurde das allgemeine Wahlrecht auch für Frauen festgeschrieben. In den Jahren des autoritären Ständestaats 1933-1938 und der daran anschließenden nationalsozialistischen Diktatur gab es keine freien Wahlen.  Am 25.11.1945 wählten die ÖsterreicherInnen erstmals wieder VolksvertreterInnen ins Parlament. Die Nationalratswahlordnung von 1945 knüpft an das Wahlrecht der ersten Republik an. (Quelle: Demokratiewebstatt)

Quellen und links

Amnesty International

Informationsplattform humanrights.ch

demokratiewebstatt

Über Menschenrechte auf 1-sicht

Über Menschenrechte auf 1-sicht

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Menschenrechte – Artikel 19: Meinungsfreiheit, freie Meinungsäußerung

Jeder hat das Recht auf  Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

Erläuterungen zu Artikel 19 – Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung

Dieses Recht gehört nach Angaben der Informationsplattform humanrights.com zu den häufig verletzten Menschenrechten. Immer noch seien an der Tagesordnung:

  • staatliche Zensur der Presse
  • das Verbot der Veröffentlichung von Büchern
  • die Verfolgung von Schriftstellern/-innen und Medienschaffenden

Der Grund liegt darin, dass viele Machthabende um ihre Position fürchen, wenn sich die Menschen gut informieren können und abweichenden Ansichten vertreten.

Daher stellt der Schutz dieser Rechte ein wichtiges Element für eine funktionierende Demokratie dar. Meinungsfreiheit und das Recht auf freie Meinungsäußerung sind Voraussetzungen für die Ausübung anderer Menschenrechte. Allerdings, so humanrights.ch, sind sie nicht absolut zu verstehen. Sie unterliegen einer besonderen Verantwortung und sind etwa bei der Achtung des Rufes anderer Personen, bei rassistischer Hetze oder beim Aufruf zu Gewalthandlungen beschränkt.

Meinungsfreiheit als Grundlage für weitere Rechte

Die demokratiewebstatt führt aus: Meinungsfreiheit bedeutet das Recht auf eine eigene Meinung und darüber hinaus, nach den eigenen Ansichten leben und handeln zu dürfen. Jeder darf, kann und soll so sein, wie es am besten zu ihm oder ihr passt – natürlich nur, solange dabei niemand anderem geschadet wird. Meinungsfreiheit ist die Grundlage, auf der folgende weitere Grundrechte aufgebaut sind:

  • Informations- und Pressefreiheit: Medien können frei entscheiden, worüber sie berichten.
  • Religionsfreiheit: Jeder Mensch darf für sich bestimmen, ob und woran man glaubt.
  • Künstlerische Freiheit: KünstlerInnen haben das Recht, sich durch ihre Kunstwerke frei auszudrücken und ohne Beeinflussung zu arbeiten.

Quellen und links

Amnesty International

Informationsplattform humanrights.ch

demokratiewebstatt

Über Menschenrechte auf 1-sicht

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1-sicht empfiehlt Lese-, Hör-, Sehstoff: Juli 2016

Lesestoff:
Eine Demokratie haben wir schon lange nicht mehr

Ein provokantes Buch des Journalisten Wolfgang Koschnick, in dem er, so formuliert es Maicke Mackerodt auf Ö1,  den Abschied von einer Illusion zelebriert. Die Parteien seien die „letzten Dinosaurier“ und der Klotz am Bein der Demokratie geworden und „Berufspolitiker die Totengräber der Demokratie“.

Eine Demokratie haben wir schon lange nicht mehr
Bild: www.westendverlag.de

Rezension: Ö1, Sendung Kontext am 16.7.2016

Für die meisten Menschen ist die klassische Schulbuch-Demokratie das ideale Herrschaftssystem. Ein politisches System, das ihnen Freiheit, Sicherheit und Menschenrechte garantiert. In dem die Gewaltentrennung das Volk davor schützt, dass ein Herrscher oder eine Partei die gesamte Macht an sich reißt. Soweit die Theorie. In der Realität hat sich quer durch alle modernen westlichen Demokratien Vertrauensverlust und Politikverdrossenheit breit gemacht. Gut die Hälfte der Wahlberechtigten geht in vielen Ländern nicht mehr wählen. Das Image von demokratisch gewählten Politikern dümpelt auch in Österreich auf historischem Tiefststand, sogar Banker, Immobilienmakler und Prostituierte rangieren in Umfragen vor ihnen.

Wolfgang Koschnick verachtet unverhohlen die Abgeordneten, Berufspolitiker und Parlamentarier. Sie sind für ihn willige Helfershelfer der Reichen und Superreichen und des Kapitals. Der Autor spart auf 290 Seiten nicht mit Schimpftiraden und drakonischen Bildern, spricht von Parlamenten als Abnickvereinen, vom demokratischen Staat als macht- und geldgierigem Monster, vom Würgegriff der Fraktionen. Wer Argumente für die Politikerschelte sucht, wird in der gut analysierten Zusammenfassung sicher fündig. Vieles ist aber nicht neu, denn der Journalist hat seine Thesen größtenteils schon vor drei Jahren in dem Onlinemagazin Telepolis veröffentlich. Auch wenn man sich beim Lesen weniger schwarz-weiß-Klischees wünscht und gelegentliche Wiederholungen nerven, hat Wolfgang Koschnick recht, wenn er feststellt, dass die Kluft zwischen Reich und Arm in allen Demokratien nahezu täglich größer wird und die demokratische Politik tatenlos zuschaut. Schön zu beobachten sei das auch im amerikanischen Wahlkampf zwischen Hillary Clinton und Donald Trump.

Quellen und links

Radiosender Ö1

Eine Demokratie haben wir schon lange nicht mehr, Wolfgang Koschnick, Verlag Westend, 2016

1-sicht findet: Lesen bildet.
1-sicht meint: Lesen nährt den Verstand

Über Herausforderungen und Chancen der aktuellen Migrationen – Beitrag 1

Zu den Flucht- und Wanderbewegungen sind bereits einige 1-sichten online. Diese und 2 folgende betrachten das Phänomen aus philosophischen Perspektiven.

Im Dossier ‚Was tun?‘ des Philosophie Magazins vom Februar 2016 kommen 27 Frauen und Männer – aus Philosophie, Soziologie, Rechtswissenschaft und anderen Professionen – zu zentralen Fragen des Flüchtlingsmanagements zu Wort. Man geht auf Ängste und Sorgen, die im Zusammenhang mit den Migrationen auftreten, ein und will die Gestaltungskraft beflügeln.

Die Wanderbewegung des Jahres 2015 (60 Millionen Flüchtlinge weltweit) wird als Anfang eingestuft, angesichts der hohen Zahl Wanderungswilliger könnte die Unterscheidung in Kriegs-, Wirtschafts- und Klimaflüchtlinge rein akademisch wirken. Die sogenannte Flüchtlingskrise löste in der Bevölkerung eine Dynamik in 2 Richtungen aus: hier tätige Solidarität, außerordentliche Spenden- und Hilfsbereitschaft, da die Verdoppelung fremdenfeindlicher Anschläge binnen 1 Jahres und erhöhter Zuspruch zu rechtspopulistischen Parteien.

Wolfram Eilenberger ermuntert in der Einleitung dazu, der Komplexität und Dynamik damit zu begegnen, die eigene Perplexität einzugestehen und sich zu erlauben, Fragen zu stellen. Mit dem Dossier wird ein Beitrag geleistet. Folgende Themen sind aufgeworfen:

  1. Unsere Verantwortung
  2. Wer sind wir?
  3. Wie schaffen wir das?

Zu diesen Themen sind jeweils konkrete Fragen gestellt. 1-sicht greift die – subjektiv – wesentlichsten Aspekte aus den Antworten auf und fasst sie in 3 Blogbeiträgen als Erweiterung bisheriger 1-sichten zum Phänomen Migrationen zusammen. Dieser Beitrag widmet sich dem ersten Thema:

Unsere Verantwortung

Im Angesicht des Leids

Ist das Konzept einer ‚globalen Verantwortung‘ notwendig eine Überforderung?

Verantwortung im Sinne einer klaren individuellen Zurechnung von Handlungsfolgen wird zur Überforderung, wenn sie global gemeint ist. Jedoch ist es geboten, sich mit Schicksalen anderer Menschen in fernen Regionen verbunden zu fühlen. Andernfalls wäre eine innere Verhärtung die Folge. Daraus resultierte eine Veränderung des eigenen Wertesystems und in der Folge eine Vereinzelung der Person. Hingegen lässt Verbundenheit zu, sich als Teil eines lebendigen Geschehens zu verstehen. Daraus erwächst Motivation (nicht nur abstrakte Verpflichtung) für ein Handeln, das globale Zusammenhänge mit einschließt.

Hartmut Rosa; Professor für Philosophie an der Universität Jena

Sollen wir uns in unserer Haltung gegenüber den Flüchtlingen eher von rationalen Überlegungen oder von Gefühlen leiten lassen?

Verstand und Gefühl müssen sprechen, um die Welt deuten zu können. Im Falle der nach Europa wollenden Flüchtlinge könnte das heißen, das Gefühl setzt den Impuls zu helfen – zumal wenn die eigene Biografie Fluchterfahrungen enthält, und der Verstand sieht in den Ankommenden neue Freunde oder billige Arbeitskräfte. Jedenfalls sind Grenzen zu beachten: ‚Über das Können hinaus wird niemand verpflichtet.‘ (lat.: Ultra posse nemo obligatur.) Geschieht dies nicht, ist niemandem geholfen. Daher gilt es, die Migrationen rechtsstaatlich zu kontrollieren und zu begrenzen und den Ankommenden Lebens- und Zukunftschancen zu eröffnen.

Volker Gerhardt; Lehrstuhl für praktische Philosophie (emeritiert 2012) an der Berliner Humboldt Universität

Was sind die entscheidenden Faktoren dafür, dass wir Empathie mit Flüchtlingen empfinden?

Man ist zur Empathie fähig, wenn:

  • Die oder der andere ein ähnliches Wesen ist.
  • Deren oder dessen Situation muss anschaulich, ‚nah‘ sein.
  • Es sein könnte, dass man selbst ein dieselbe Situation kommt.

Empathie wird kultiviert durch:

  • gezielten Fokus auf Gemeinsamkeiten
  • Die Vorstellung, allein glücklichen Umständen verdanke man es, selbst in einer besseren Situation zu sein
  • Vergleichbare Erfahrungen nahestehender Menschen
  • Eigene vergleichbare Erfahrungen

Für das eigene Handeln braucht es neben der Empathie eine gefühlsbetonte Vision davon, wie viel besser es dem Mitmenschen gehen könnte.

Hilge Landweer; Professorin für Philosophie an der Freien Universität Berlin

Von der Schuld zur Pflicht

Hat Deutschland im Rahmen der Flüchtlingskrise eine besondere historisch bedingte Verantwortung?

Die Erinnerung an die NS-Zeit weist auch in die Zukunft. Der Ermordung der Juden und anderer ausgegrenzter Bevölkerungsgruppen ging ein kollektives Aussetzen von Mitgefühl voran, das gespeist wurde von der Etikettierung dieser Menschen als fremd, radikal anders und daher als Bedrohung. Viele Deutsche achten daher aktuell auf das Gemeinsame. Und sie stellen sich die Frage, zu was für einer Nation man gehören möchte: ‚zu einer, die verzweifelte Menschen abweist, oder einer, die mit ihnen die gemeinsame Aufgabe einer neuen Zukunft angeht?‘

Aleida Assmann; Professorin für Anglistik und Allgemeine Literaturwissenschaft an der Universität Konstanz

Hat die moralische Verpflichtung, Geflüchtete aufzunehmen, Grenzen oder handelt es sich um eine absolute Pflicht?

Nach streng moralischer Argumentation kann es keine Grenzen geben. Vielmehr müsse man sich bewusst machen, dass in immer mehr Staaten die extreme Gewalt zunimmt (Syrien, Libyen, Irak). Die Zustimmung oder Ablehnung, Menschen aufzunehmen kommt in der Macht über Leben und Tod gleich. Der politische Wille, Geflüchtete zurückzuweisen, kommt der Billigung von Mord gleich. Auch verstößt es gegen die Menschenwürde, das ‚Minimum menschlicher Existenz‘ (Hannah Arendt) nicht zu gewähren. Menschliche Beziehungen seien prinzipiell auf die Pflicht zu Fürsorge, Hilfe und Rücksicht überall und für alle begründte.

Marc Crépon; Direktor des Centre national de la recherche scientifique in Paris

Ist die Flüchtlingskrise eine direkte Folge des globalen Kapitalismus

Ja, denn ein wirtschaftliches Zentrum lebt auf Kosten einer rohstoffliefernden Peripherie. Die conditio sine qua non für das Aufrechterhalten des kapitalistischen Wirtschaftssystems ist die gewaltsame Aufrechthaltung dieser Ungleichheit. Die Distinguierung in Kriegs-, Wirtschafts-, Klimaflüchtlinge ist irrelevant, weil derzeit alles auf das derzeitige kapitalistische System zurückzuführen ist. Kriegsflüchtlinge sind Opfer einer bellizistischen Wirtschaftspolitik, Wirtschaftsflüchtlinge Opfer einer Durchsetzung geopolitischer Interessen mit ‚nur‘ ökonomischen Mitteln.

Armen Avanessian; Literaturwissenschafter, Philosoph, Gastprofessor an verschiedenen Kunstakademien

Unbedingte Solidarität?

Ist der Schutz der eigenen Bevölkerung vor einem Anschlag ein legitimes Argument, um Flüchtlingsrechte einzuschränken?

Die Frage beinhaltet rechtsstaatlich betrachtet 5 Einzelfragen:

  1. Reicht die statistische Annahme, unter Hunderttausenden Flüchtlingen befinden sich Terrorbereite oder muss sich der Verdacht gegen konkrete Menschen richten?
  2. Darf der Staat allenfalls die Rechte aller Flüchtlinge einschränken oder lediglich der Verdächtigen?
  3. Dürften Einschränkungen sich nur gegen bereits im Inland befindliche Flüchtlinge richten oder könnte eine Begrenzung des Zuzuges erfolgen?
  4. Wie ‚dicht‘ müsste das Risiko sein?
  5. Welche Dimension müsste das schlagend werdende Risiko haben?

Um vernünftige Antworten zu finden, sind 3 Prämissen zu beachten:

  1. Staaten haben das Recht und die Pflicht, die Bevölkerung zu schützen.
  2. Diese Pflicht beinhaltet das Recht, hinreichend verdächtige Personen entsprechenden polizeilichen Maßnahmen der Prävention zu unterwerfen bzw. ihnen den Zutritt ins Land zu verwehren.
  3. Anzunehmen, dass unter Hundertausenden Menschen aus Herkunftsländern des internationalen Terrors kein einziger mit Neigung zu terroristischen Aktionen ist, wäre verantwortungslos.

Vor diesem Hintergrund ergeben sich folgende Antworten:

Die statistische Annahme eines Anschlages reicht nicht aus, die Rechte aller Flüchtlinge einzuschränken oder Migranten den Zutritt zu verwehren. Dies würde bedeuten, dass die von Einzelnen ausgehende Gefahr, unzähligen anderen zugerechnet wird. Dies gilt selbst dann, wenn das Risiko als statistische Gewissheit bestimmt ist. Der Staat muss allerdings alle Flüchtlinge überprüfen, um seine Pflichten als Garant einer Normenordnung prinzipieller Freiheit zu erfüllen. Bei begründetem konkreten Verdacht darf die Person polizeilichen Maßnahmen unterworfen, gegebenenfalls abgeschoben oder nicht ins Land gelassen werden. Derartige Präventionsmaßnahmen sind angezeigt, wenn ein gravierender terroristischer Akt befürchtet wird, der geeignet ist, die Rolle des Staates als Garant des inneren Friedens zu diskreditieren.

Reinhard Merkel; Professor für Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Hamburg

Sind Staaten juristisch verplichtet, Flüchtlinge aufzunehmen?

Eine Juristische Pflicht zur Aufnahme besteht nicht, dies würde das Recht der Staaten auf nationale Selbstbestimmung gemäß Artikel 1 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte verletzen. Staaten haben die Pflicht, jeden Asylantrag angemessen und nachvollziehbar zu bearbeiten und im Falle der Bewilligung von Asyl den Menschen aufzunehmen oder den Transfer in ein sicheres Drittland gewährleisten. In der aktuellen Situation sei auf Kontingente hinzuarbeiten. Jene Staaten, die weniger Flüchtlinge aufzunehmen wünschen, sollten Transferzahlungen leisten.

David Miller; Professor für Social an Political Theory am Nuffield College in Oxford.

Wird der Gesamtnutzen aller Betroffenen dadurch optimiert, dass wir Geflüchtete aufnehmen – oder wäre es hilfreicher, sie vor Ort in den Lagern zu unterstützen?

Genau genommen bevorzugt die Genfer Flüchtlingskonvention jene, die sich die Ausreise ermöglichen können, gegenüber jenen, die sich diese nicht leisten können. Zudem habe die Konvention den Boom des oft skrupellosen und tödlichen Menschenschmuggels begünstigt. Eine praktikable Herangehensweise könnte sein, Flüchtlinge würden in einem dem Herkunftsland benachbarten Staat Asyl beantragen und dort in einem sicheren Camp – dank der Finanzhilfen reicherer Länder – versorgt werden.

Peter Singer; Professor für Bioethik am Center für Human Values der Princeton University.

 

Quellen und links

Philosophie Magazin

Über Chancen und Risiken der aktuellen Migrationen – Beitrag 2 auf 1-sicht

Über Chancen und Risiken der aktuellen Migrationen – Beitrag 3 auf 1-sicht

Über Menschenrechte auf 1-sicht

Europas nationalstaatliche Grenzen. Normalität und Notwendigkeit oder historischer Sonderfall? – Beitrag auf 1-sicht

Krieg in Syrien und kein Ende in Sicht. – Beitrag auf 1-sicht

Syriens Nachbarn und die Flüchtlinge. – Beitrag auf 1-sicht

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Aufnahmelager für Flüchtlinge; Bildquelle Le Monde Diplomatique 8. Oktober 2015

1-sicht findet: Lesen bildet.
1-sicht meint: Lesen nährt den Verstand