Mein smartphone, der Kongo und der Meeresgrund

Kobalt ist eines von 30 Metallen in einem Smartphone. 40% der weltweiten Kobaltproduktion stammen aus dem Kongo. 20,5 Millionen Tonnen Kobalt kommen an Land vor, 94 Millionen Tonnen im Meer. Auch deshalb soll der Meeresgrund nun als zusätzliche Rohstoffquelle erschlossen werden.

Kobalt wird von der  EU-Kommission als ‚kritisch‘ eingestuft. Nicht etwa der Menschenrechtslage im Kongo wegen, einem Land, das aktuell nicht gerade für Stabilität und Frieden bekannt. Sondern weil die Versorgung der europäischen Industrie aufgrund der regionalen Abbaukonzentration unsicher ist. Die so genannten ‚Seltenen Erden‘ sind so selten gar nicht. Aber ihr Abbau ist wegen Lohnkosten und Umweltauflagen teuer, daher stammen derzeit 97% aus China. Es gibt keine geologische Verknappung von Metallen, aber martkwirtschaftliche Gründe lassen die westlichen Industriestaaten nach neuen Quellen suchen. Die sollen am Meeresgrund gefunden werden.

Vorkommen (in Mio. t) von Mangan, Seltenerdoxiden, Nickel, Thallium, Kobalt an Land und im Meer (Summe der geschätzten Metallgehalte in der Primären Krustenzone (PCZ) und der Clarion-Clipperton-Zone (CCZ))Grafik: Meeresatlas 2017, Petra Böckmann/Heinrich-Böll-Stiftung
Metallvorkommen an Land und am Meeresgrund – Quelle: Böll-Stiftung, Der Meeresatlas

Wem gehört der Meeresgrund?

Nach dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (UNCLOS) darf ein Staat ein Gebiet von zwölf Seemeilen vor seiner Küste als eigenes Küstenmeer beanspruchen  und 200 Seemeilen der Wassersäule des Meeres vor seiner Küste sowie die ersten 200 Seemeilen des Meeresbodens (= Festlandsockel) als ‚ausschließliche Wirtschaftszone‘ nutzen. Die dort liegenden Ressourcen kann er allein schürfen. Reicht der Kontinentalschelf des Staates nachweislich noch weiter, so dürfen auch die dort liegenden Ressourcen abgebaut werden.

Das gilt auch für Inseln. Was besonders interessant bei unbewohnten Inseln wird. Australien hat sich die Hoheitsansprüche der winzigen unbewohnten Heard- und McDonaldinseln 1.000 Kilometer nördlich der Ost-Antarktis und damit ein geologisches Nutzungsgebiet von über 2,5 Millionen Quadratkilometern gesichert. Norwegen besitzt die Bouvetinsel im Südatlantik, 2.600 Kilometer vom Kap der Guten Hoffnung entfernt. Diese komplett mit Eis bedeckte, frischwasserlose Insel beschert Norwegen ein Nutzungsgebiet von 500.000 Quadratkilometern. Frankreich ist durch seine Übersee-Insel-Depandancen reich an Vorräten auf dem Meeresgrund. Deutschland verfügt über einen Meeresbodenanspruch in der Nähe von Hawai, der so groß wie Bayern ist.

Globale Aufteilung von Küstenstaaten in: Ausschließliche WirtschaftszoneBeantragte Erweiterung des Festlandsockels „Das Gebiet“: Gemeinsames Erbe der Menschheit Grafik: Meeresatlas 2017, Petra Böckmann/Heinrich-Böll-Stiftung
Wem gehört der Meeresgrund? – Quelle: Böll-Stiftung, Der Meeresatlas

Das Seerechtsübereinkommen ist die Verfassung der Meere. Es soll die Interessen von Staaten friedlich ausgleichen. Basierend auf dem Konzept des ‚gemeinsamen Erbes der Menschheit‘ sollte der Meeresboden (in UN-Diktion ‚the area‘, ‚das Gebiet‘) außerhalb staatlicher Souveränität liegen. Aktivitäten auf der Hohen See sollten dem Wohl der ganzen Menschheit dienen und nicht nur reichen Industriestaaten möglich sein. Doch der noch nicht verteilte Anteil ‚des Gebietes‘ beträgt nur mehr 43%. 57% sind bereits außerhalb internationaler Einflussnahme.

Abbau am Meeresgrund – ökologisch riskant

ÖkologInnen warnen vor Abbau auf dem Meeresgrund, denn die Tiefsee ist ein Lebensraum, in dem alles sehr, sehr langsam geschieht. Beispielsweise brauchen Manganknollen am Meeresgrund eine Million Jahre um nur fünf bis zwanzig Millimeter zu wachsen. Dennoch wird der Abbau vonstatten gehen. Und zwar in den Hoheitsgebieten von Ländern wie Tonga oder Papua-Neuguinea, die in der Hoffnung auf Entwicklungschancen und Gewinn aus Abbaulizenzen hohe ökologische Risiken eingehen werden.

Quellen und links

Meeresatlas 2017 –  Daten und Fakten über unseren Umgang mit dem Ozean, Heinrich Böll Stiftung, Ozean der Zukunft, Le Monde diplomatique

Kobalt am Meeresgrund?
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Menschenrechte – Artikel 27: Recht auf Freiheit des Kulturlebens

1. Jeder hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich an den Künsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften teilzuhaben.

2. Jeder hat das Recht auf Schutz der geistigen und materiellen Interessen, die ihm als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen.

Erläuterungen zu Artikel 27 – Recht auf Freiheit des Kulturlebens

Jeder hat das Recht, seine Kultur zu leben und Zugang zum kulturellen Erbe anderer zu haben. Damit ist, laut Menschrechtsplattform humanrights.ch, auch die Teilhabe an den Errungenschaften des wissenschaftlichen und technischen Fortschritts gemeint. Zwar ist dieses Recht genauso wie andere soziale, kulturelle und wirtschaftliche Rechte schwer einklagbar. Diese Rechte sollten aber als Leitbild für politisches Handeln gelten.

Quellen und links

Amnesty International

Informationsplattform humanrights.ch

Eulenspiegel (Schülerzeitung des Leininger Gymnasiums): Text vom 28.5.2017 über Artikel 27, Freiheit der Kunst

Über Menschenrechte auf 1-sicht

Über Menschenrechte auf 1-sicht

Freiheit des Kulturlebens
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Der Knopfdruck-Kapitalismus als Motor von Ungleichverteilung

„Die Welt schwimmt in Geld.“

„Apple sitzt auf etwa 250 Milliarden US-Dollar an Barmittel und weiß offenbar nicht genau, was damit geschehen soll.“

Mit diesen Aussagen leitet Aaron Sahr, Wissenschaftler am Hamburger Institut für Sozialforschung seinen Artikel ‚Der wunderbare Geldschalter‘ (Le Monde diplomatique vom 7.9.2017) ein. Darin geht er der kapitalproduzierenden Dynamik von Bankgeschäften, die nicht auf Vermögenswerten basieren, auf den Grund.

Neben Unternehmen verdienen die Banken selbst in jüngster Zeit wieder kräftig. Die 10 größten US-amerikanischen Banken verdienen so gut wie vor der Zeit der sogenannten Finanzkrise (vor 2007): zusammen etwa 30 Milliarden Dollar pro Vierteljahr. Laut Credit Suisse verzeichnet auch das globale private Vermögen neue Rekordwerte: 256 Billionen Dollar in 2016

Das Vermögen jedoch ist ungleich verteilt. Seit den 1970er Jahren hat in den sogenannten entwickelten Volkswirtschaften die Konzentration von Vermögen in der Hand einiger weniger deutlich zugenommen. Die Maßzahl für Ungleichverteilung, der Gini-Koeffizient ist weltweit von 89,2 im Jahr 2000 auf 92,7 in 2016 gestiegen. Je höher der Koeffizient, desto größer ist die Ungleichverteilung. In USA beispielsweise ist er von 80,1 (2000) auf 86,2 (2016) angestiegen, in Russland von 69,9 auf 92,3, in Deutschland von 66,7 auf 78,9. In Österreich liegt er für 2016 bei 78,5.

Banken erzeugen Geld auf Knopfdruck

Für den österreichischen Wirtschaftswissenschaftler Joseph Schumpeter war das Kreditsystem das „Hauptquartier des Kapitalismus“, da Banken nicht bloß Vermögen verwalten sondern Kapital produzieren. Seit der Abkoppelung der Geldschöpfung vom knappen Gut Gold im Jahr 1973 ist die Geldschöpfungskraft von Banken stärker denn je, denn es muss dem Geld kein wie immer gearteter Wert gegenüberstehen.  Laut Sahr erzeugen Banken Geld durch einfache Buchhaltung, also gleichsam auf Knopfdruck. Zahlungen, Kreditvergaben, Investitionen von Banken sind nicht von einem Haben abhängig. Dies hält die Bundesbank im Monatsbericht April 2017 wie folgt fest: „Die Fähigkeit der Banken, Kredite zu vergeben und Geld zu schaffen, hängt nicht davon ab, ob sie bereits über freie Zentralbankguthaben oder Einlagen verfügen.“ Banken können also Profite erwirtschaften, ohne zuvor akkumuliertes Kapitaleigentum einzusetzen.

Damit ist die Prämisse, Kapitalismus sei der Einsatz von Kapitaleigentum zum Zwecke des Profit, für Banken ausgehebelt. Davon profitieren neben den Geldinstituten selbst Investoren und Vermögensbesitzer, die damit als Minderheit einer wachsenden Mehrheit von Schuldnern gegenüberstehen. Banken schöpfen Geld für Investoren. Diese verdienen am Kapitalmarkt mehr als in der Realwirtschaft. Löhne der Arbeiter, die die Produkte herstellen, stagnieren. Arbeiter nehmen Kredite auf, die die Banken bereitwillig bereitstellen, da sie keinerlei Gegenfinanzierung nötig haben.

Auf diese Weise ist die Privatverschuldung in den letzten Jahrzehnten schneller gewachsen, als die Staatsverschuldung oder Schulden von Unternehmen.

Knopfdruck-Kapitalismus-freundliche Gesetzgebung

Seit den 1970er Jahren erfolgte in den meisten entwickelten Volkswirtschaften eine sukzessive Deregulierung der Bankensysteme. Im Falle von Notlagen einzelner Kreditinstitute können diese sich auf staatliche Rettungsprogramme verlassen. Für Aaron Sahr bedeuten diese Entwicklungen  – Deregulierung und Kreditvergabe im Knopfdruck-Kapitalismus –  eine ‚implizite Subventionierung‘ der Banken sowie eine Umverteilung von unten nach oben, somit eine Verschärfung der Ungleichheit.

Quellen und links

Le Monde diplomatique, Aaron Sahr, 7.9.2017: Der wunderbare Geldschalter

Gini-Koeffizient: wikipedia

Ungleichverteilung einzelner Länder: wikipedia

Über Joseph Schumpeter: wikipedia

1-sicht Leseempfehlung: Wachstumseuphorie und Verteilungsrealität

„Sparschweinereien“ oder lieber Gemeinwohlbank: eine 1-sicht

Knopfdruck-Kapitalismus schafft Ungleichheit - Lesen Sie hier darüber!
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USA: Mehr Tote durch Schusswaffen im Alltag als im Krieg

Seit 1968 sind in den USA mehr Menschen kriegsfern durch Schusswaffen ums Leben gekommen  – nämlich 1,516,863 -, als seit der Gründung der Vereinigten Staaten in allen Kriegen, bei denen US-Soldaten kämpften und starben (1,396,733), schreibt Mona Chalabi im Guardian am 5. Oktober 2017 in „How bad is US gun violence? These charts show the scale of the problem“.

In allen Kriegen, das heißt unter anderen: Unabhängigkeitskrieg, Bürgerkrieg, Spanisch-Amerikanischer Krieg, Erster Weltkrieg, Zweiter Weltkrieg, Koreakrieg, Vietnamkrieg, Golfkrieg, Afghanistankrieg, Irakkrieg.

Americans killed by guns and Americans killed by war.
Quelle: Mona Chalabi; Guardian

Von den jährlich etwa 33.000 Toten, die durch Feuerwaffen außerhalb von Kriegen umkommen, begehen zwei Drittel Selbstmord, rund 500 sterben durch Massenattentate. Über 70.000 Menschen jährlich erleiden Verletzungen durch Schusswaffen. Massenattentate werden definiert mit mehr als 4 Toten oder Verletzten (TäterIn ausgenommen) im Zuge eines Vorfalls. Seit 1. Jänner 2013 gab es 1.516 Massenattentate.

In den USA geht man von 265 Millionen Schusswaffen aus, mehr als einer pro erwachsener Person. Andere entwickelte Staaten haben weniger. Und weniger Tote durch Schusswaffen.

Mehr Schusswaffen. Mehr Tote
Quelle: Mona Chalabi; Guardian

Quellen und links

Guardian – US gun violence charts data

Guardian – America mass shootings gun violence

Gun Violence Archive

Lesen statt Schusswaffen gebrauchen
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1-sicht empfiehlt Lese-, Hör-, Sehstoff: Oktober 2017

In Las Vegas, Nevada, schoss ein Mann am Abend des 1. Oktober (US-Zeit) aus einem Hotelzimmer auf Gäste eines Country-Konzertes, tötete 59 Menschen und verletzte 527. Er war wohlvorbereitet – hatte etwa 19 Schusswaffen ins Hotelzimmer gebracht,  -, handelte offenbar nicht aus Affekt und ohne terroristische Motivation. Zumindest eine der Waffen hatte er als Schnellfeuerwaffe ausgerüstet. (Ermittlungsstand 3.10.17).

Bitter drängt sich der Kabarettist Gerhard Polt mit ‚Die Verteidigung der Gummibären‘ auf: „… Da bin i runtergangen, aber wie gsagt, langsam, weil i no sinniert hab, welches Kaliber nimmst du. Und dann hab ich mich entschieden, den mit dem kurzen Lauf hab i gnommen. …“

Seh- und Hörstoff:
Die Verteidigung der Gummibären

Gerhard Polt, 1992

Quellen und links

New York Times, 3.10.2017, Las Vegas Shooting: Gunman’s Rifle Had ‘Bump Stock’ to Make It Rapid-Fire Weapon

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Gewinne aus Rohstoffverkauf in Bildung investieren

Nana Akufo-Addo, ehemaliger Menschenrechtsaktivist und seit Jänner 2017 Präsident Ghanas, plant, die Gewinne aus dem Verkauf der natürlichen Rohstoffe des Landes in die Bildung der Bevölkerung zu investieren. Bislang verblieben die Einnahmen in den Händen einiger weniger, nun sollen sie langfristig der Bevölkerung zugute kommen und die Abhängigkeit des Landes von Rohstoffexporten verringern. (Neue Zürcher Zeitung, 15.9.2017).

Konkret sollen in Ghana die Schulgebühren für die Sekundarstufe (entspricht der 5. bis 13. Schulstufe) abgeschafft werden. Von einem revolutionären Schritt schreibt die Neue Zürcher Zeitung. Ghana stellt sich damit in eine Reihe mit Uganda, Ruanda und Tansania, wo ebenfalls sowohl Grundschulen als auch Sekundarschulen kostenfrei zugänglich sind. In Kenya sind die Schulgebühren für Sekundarschulen teilweise abgeschafft. Der amerikanische Ökonom Andrew Brudevold-Newman untersuchte die „Bildungsgewinne“, die durch die teilweise Abschaffung der Schulgebühren in Kenya lukriert werden konnten:

  • Die jungen Menschen fanden deutlich leichter qualifizierte Arbeit.
  • Bei Mädchen sank die Wahrscheinlichkeit, vor dem 20. Lebensjahr zu heiraten oder schwanger zu werden um bis zu 50 Prozent.

Herausforderung: Finanzierung der Bildung

Ghana rechnet mit über 100 Millionen Dollar (rund 83 Mill. Euro) pro Jahr, um den rund 400.000 Kindern, die jährlich mit der Sekundarschule beginnen, einen freien Zugang zu ermöglichen. Das bringt das verschuldete Land mit seinen 28.657.000 EinwohnerInnen in die Nähe einer Schuldenkrise (Staatsverschuldungsquote 74 %). Vor ähnlicher Herausforderung stehen viele Entwicklungsländer. Laut UNESCO sind insbesondere die ärmsten Staaten betroffen.

Mit den „Zielen für nachhaltige Entwicklung“ („Sustainable Development Goals“) der UNO verpflichtete sich die Weltgemeinschaft per 1.1.2015 unter anderem dazu, hochwertige Bildung und bis zum Jahr 2030 allen Kindern und Jugendlichen weltweit einen Zugang zu einer Grund- und Berufsbildung zu ermöglichen (Ziel 4). Dafür müssten laut UNESCO – „Education for All Global Monitoring Report“ – die Bildungsausgaben auf 340 Milliarden Dollar (rund 284 Mrd. Euro) pro Jahr erhöht werden (derzeit knapp 150 Milliarden Dollar, rund 125 Mrd. Euro).

Artikel 26 der Menschenrechtskonvention sieht vor: „Jeder hat das Recht auf Bildung. Die Bildung ist unentgeltlich, zum mindesten der Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung. …“

Die in Österreich zur Diskussion stehende Implementierung eines Ethikunterrichtes würde je nach Modell (statt dem Fach Religion, ergänzend zu Religion, als Teil eines anderen Unterrichtsfaches) 33  bis 106 Millionen Euro pro Jahr kosten. (Standard, 17. März 2017)

Quellen und links

Neue Zürcher Zeitung, Ghana schafft die Schulgebühren auf Sekundarschulstufe ab – das ist ein revolutionärer Schritt, 15.9.2017, Fabian Urech

UNESCO – „Education for All Global Monitoring Report“

Ghana – wikipedia

Sustainable Development Goals der UN

Der Standard, 20 Jahre Ethikunterricht zwischen Pflicht, Luxus und Freistunde, 14. März, Lisa Nimmervoll

Menschenrecht Artikel 26 – auf 1-sicht

 

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Menschenrechte – Artikel 26: Recht auf Bildung

Menschenrechte – Artikel 26: Recht auf Bildung, Erziehungsziele, Elternrecht

1. Jeder hat das Recht auf Bildung. Die Bildung ist unentgeltlich, zum mindesten der Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch. Fach- und Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar gemacht werden, und der Hochschulunterricht muß allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offenstehen.

2. Die Bildung muß auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein. Sie muß zu Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Nationen und allen rassischen oder religiösen Gruppen beitragen und der Tätigkeit der Vereinten Nationen für die Wahrung des Friedens förderlich sein.

3. Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll.

Erläuterungen zu Artikel 26 – Recht auf Bildung, Erziehungsziele, Elternrecht

Gemäß Informationsplattform humanrights.ch  bedeutet dieses Recht zunächst, dass der Staat für alle Schülerinnen und Schüler einen verpflichtenden – und unentgeltlichen – Grundschulunterricht einzurichten hat. Höhere Schulen sollen allgemein zugänglich sein und allen gemäss ihren Fähigkeiten und Leistungen gleichermassen offenstehen. Es ist in erster Linie das Recht der Eltern, die Ausbildung zu bestimmen, die die Kinder erhalten sollen.

Quellen und links

Amnesty International

Informationsplattform humanrights.ch

Über Menschenrechte auf 1-sicht

Über Menschenrechte auf 1-sicht

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Freihandelsabkommen zwischen Afrika und EU – Fluch oder Segen?

Angesichts der zahllosen Menschen, die Afrika verlassen und sich in Europa niederlassen wollen, versucht Europa – neben Aktionen wie ‚Schließung der Westbalkanroute‘ und ‚Sperren des Mittelmeeres‘ – auch langfristig sinnvolle Maßnahmen umzusetzen,  die die Fluchtursachen (Kriege, Hunger, Dürre, wirtschaftliche Not, Seuchen etc.) verringern.

Die Bekämpfung der Fluchtursachen wird jedoch durch die Handelspolitik konterkariert, konstatiert Thomas Otto im Deutschlandfunk am 28.8.2017.

In sogenannten Wirtschaftspartnerschaften sollen die Länder Afrikas ihre Märkte für EU-Produkte stärker öffnen – sonst können sie ihre Produkte nicht mehr vergünstigt nach Europa exportieren. Gleichzeitig sichert sich die EU Zugang zu wertvollen Ressourcen, die in Europa zum Beispiel für Computerchips benötigt werden. Wertschöpfung findet bei uns statt – und nicht in Afrika.

Europäische Wirtschaftspartnerschaftsabkommen EPA, definieren die Handelsbeziehungen der EU bzw. ihrer Mitgliedsstaaten mit anderen Staatengruppen. Eines der von Thomas Otto kritisierten EPAs könnte jenes mit der „Southern African Development Community Economic Partnership Agreement States“  (SADC EPA Staaten) sein. Die SADC EPA Staaten sind Namibia, Botswana, Swasiland, Südafrika und Lesotho. Das EPA mit den SADC EPA Staaten ist seit Oktober 2016 in Kraft. Es wurde von allen Mitgliedsstaaten der EU, der Europäischen Union selbst und Namibia, Botswana, Swasiland, Südafrika und Lesotho unterzeichnet und regelt in 122 Artikeln, 6 Anhängen und 4 Protokollen, welche Güter in welchen Jahren in welchem Ausmaß gehandelt werden.

Mit diesem Freihandelsabkommen erhielten Namibia, Botswana, Swasiland und Lesotho einen zollfreien Zugang zum EU-Binnenmarkt. Südafrika als stärkere Volkswirtschaft muss nur auf einen sehr kleinen Anteil seiner EU-Exporte Abgaben zahlen. Im Gegenzug mussten die afrikanischen Länder ihre Märkte für Produkte aus Europa öffnen und Zölle für 86 Prozent der Einfuhren beseitigen.

Kritik an Freihandelsabkommen

Die EU-Kommission rühmte das Abkommen, denn die ärmsten Länder hätten nun die Möglichkeit, „aufgrund der abgeschafften Zollschranken europäische Waren zu einem geringeren Preis zu importieren“. Befürworter glauben an Wachstum, Innovation, Anreiz für Reformen, erleichterten Zugang zu technischem Wissen.

Andererseits warnen Kritiker wie zum Beispiel die Organisationen Oxfam und Brot für die Welt vor den negativen Auswirkungen der Freihandelsabkommen. Der Verzicht der Zölle reduziere die Staatseinnahmen, die in Infrastrukur, Bildung, Gesundheit investiert werden (Marita Wiggerthale, Agrarexpertin bei der Entwicklungsorganisation Oxfam). Außerdem können die regionalen Landwirtschaftsprodukte mit den Produkten der hochsubventionierten EU-Landwirtschaft nicht mithalten. Die lokalen Märkte werden zerstört. (Francisco Mari, Referent für Handelspolitik beim evangelischen Hilfswerk Brot für die Welt).

Auf den Märkten südlich der Sahara findet man massenweise italienisches Tomatenmark, deutsche Hühnerschenkel oder Nestlé-Milchpulver. Afrikanische Bauern können dagegen ihren erleichterten Marktzugang zur EU gar nicht ausschöpfen: Ihre Güter sind sowohl im eigenen Land als auch in Europa teurer als die künstlich verbilligten europäischen Produkte. (Süddeutsche Zeitung, 23. November 2016)

Insbesondere die europäische Fleisch- und Milchindustrie produziere Überschüsse, die von Konzernen nach Afrika exportiert werden.

Eine Folgenabschätzung geht davon aus, dass das EPA mit den SADC EPA Staaten den Anteil der Menschen, die mit weniger als einem Dollar pro Tag auskommen müssen, in Südafrika bis 2035 gerade einmal um 0,02 Prozent senken wird. In Namibia liege der Wert bei 0,03 Prozent.

Die Grenze zur extremen Armut liegt jedoch bei 1,25 Dollar pro Tag.

Quellen und links

Deutschlandfunk, 28. August 2017

Süddeutsche Zeitung, 23. November 2016

EURACTIV, 11. Oktober 2016

Europäisches Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (EPA) – September 2016

OXFAM

Brot für die Welt

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Wie Hacker das Vertrauen in das US-Wahlsystem unterminieren

Im Jahr 2009 hatten 59% der AmerikanerInnen Vetrauen in das US-Wahlsystem, 40% hatten keines. 2015 war es umgekehrt, 40% vertrauten. Kurz vor der Präsidentschaftswahl im November 2016 lag das Vertrauen bei 30%. 69% der BürgerInnen der USA hatten 2016 kein Vertrauen in ihr Wahlsystem. Das Magazin Time zitiert in Ausgabe 31. Juli 2017 diese Ergebnisse des Meinungsforschungsinstitutes Gallup in dem Artikel “ The secret history of election 2016″.

Genau dieser Vertrauensverlust könnte das Ziel diverser Hackerangriffe und -störungen der vergangenen Monate, die – initiiert von Moskau – nicht neu, in ihrem Tiefgang und damit ihrer Wirkung aber noch nicht dagewesen sind.

  • Im Juni 2016 meldeten WählerInnen des Riverside County (Kalifornien) im Zuge der Vorwahlen, dass sie ihre Stimme nicht abgeben konnten, weil ihre Registrierung nicht möglich war.
  • Drei Wochen später gelang der Eintritt in das Computersystem des Wahldistrikts 109 in Illionois. Dabei wurde Schadsoftware aufgespielt (SQL injection) und damit Zugriff auf 15 Millionen Datensätze von vergangenen und zukünftigen WählerInnen ermöglicht. Dieser Angriff blieb ungefähr 3 Wochen unbemerkt. Als versucht wurde, die Datensätze herunterzuladen, wurde ein Alarm aktiviert. 90.000 Files waren gestohlen worden, davon 75.000 mit persönlichen Daten wie Führerscheinnummer und die letzten 4 Ziffern der Sozialversicherungsnummer.
  • Etwa zur gleichen Zeit verzeichnete Arizona einen ähnlichen Angriff.
  • Mitte August wurden Angriffe in die Wahlsysteme Floridas und New Mexicos registriert.
  • In Tennesse wurde das stattliche Kampagnenfinanzierungssystem gehackt.
  • Im Oktober 2016 verzeichnete  die Software Firma VR Systems, die Wahlsoftware für mindestens 8 Bundesstaaten zur Verfügung stellt, einen Angriff, bei dem eine vermeintliche Firmen-E-Mail ausgesandt wurde, in der gegen MitarbeiterInnen von Wahlbehörden kampagnisiert wurde.

Es wurde klar, die Angriffe haben System. In Illionois existierte ein komplettes Backup von allen Daten vor dem Hackerangriff. So konnte das Federal Bureau of Investigation (FBI) nachvollziehen, dass der Angriff auf Änderung und Löschung von Wählerdaten (Namen und Adressen der WählerInnen) abzielte. Aufgrund der aufgezeichneten IP-Adressen war es möglich, die Quelle des Angriffes zu identizieren: eine Gruppe namens Fancy Bear, die als ein Arm des russischen Militärnachrichtendienstes GRU agiert.

Mittlerweile weiß man, dass mehr als 20 Staaten und lokale Wahlsysteme online angegriffen wurden. Der damalige Koordinator für Cybersicherheit, Michael Daniel, berichtet davon, dass die Angriffe unterschiedlich erfolgreich verliefen. Da Russlands staatliche Hacker zu den bestausgebildeten Cyberaktivisten der Welt zählen, geht man davon aus,  nur die ungeschicktesten Versuche entdeckt zu haben. Die Tatsache, dass in manchen Staaten keine Angriffe gesehen wurden, heiße bloss, dass man sie nicht gefunden hat.

3 Wege, das US-Wahlsystem zu unterminieren

In der zunehmend hitziger werdenden Vorwahlphase nahm das Weiße Haus 3 mögliche Wege an, wie Russland die Integrität der US-Wahlen zerstören könnte.

  1. unauffällige Änderung der  Wählerdateien –  zum Beispiel Löschung eines Buchstaben in jeder Adresse. Dies würde dazu führen, dass WählerInnen am Wahltag mittels provisorischem Stimmzettel wählen müssen.  Das würde den Eindruck von Chaos erwecken und Propagandisten die Möglichkeit bieten, die Wahl grundsätzlich in Frage zu stellen.
  2. Manipulation der Wahlmaschinen – und davon ein Video auf youtube veröffentlichen, in dem gesagt wird, dass derartige Manipulationen tausende Male vollzogen wurden. Das würde Zweifel an allen Wahlmaschinen des Landes säen.
  3. Beeinflussung der Wahlberichterstattung. Das Auszählsystem ist dezentralisiert und gründlich. Das dauert lange, gibt aber Verlässlichkeit. In der Aufgeregtheit von Wahlnächten verlassen sich Medien auf die Angaben der Associated Press (AP). Greift ein Hacker in die Daten der AP ein, entsteht Chaos.

Diese Annahmen vor Augen, wurde von Justizministerium (department of justice), FBI und Ministerium für Heimatschutz (department of homeland security, DHS) ein Notfallplan entwickelt, wie sich Wahlbehörden am Wahltag gegebenenfalls zu verhalten haben. Auch Maßnahmen seitens DHS, FBI und des nationalen Nachrichtendienstes sowie des Verteidigungsministeriums (department of defence) waren für den Fall einer Cyberattacke während der Präsidentschaftswahl vorgesehen.  Der Notfallplan selbst wurde von einigen Staaten mit Mißgunst kommentiert, da man ihn als Zeichen der Einmischung in die Wahl, die eine bundesstaatliche Angelegenheit ist, interpretierte.

Der Wahltag, 8. November 2016, verlief ohne offensichtlichen spektakulären online-Angriff. Donald Trump wurde zum 45. Präsidenten der Vereinigten Staaten gewählt. Die Zweifel an der Korrektheit der Wahl beschäftigen Politik und Medien nach wie vor, ebenso die Rolle des gewählten Präsidenten im Zusammenhang mit den Russland zugeschriebenen Cyberangriffen.

Quellen und links

Magazin TIME, 31. Juli 2017

Magazin TIME online

zur US-Wahl auf 1-sicht

Über das Menschenrecht auf allgemeines und gleiches Wahlreicht auf 1-sicht

Mails hacken war gestern – 1-sicht vom 14. Juni 2017

1-sicht findet: Lesen bildet.
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