Früchte des Zorns von John Steinbeck, ISBN-978-3-423-10474-6 – DTV
Wirtschaftliche Not zwingt Hunderttausende, ihr angestammtes Land zu verlassen. Sie machen sich auf den Weg, in der Hoffnung, anderswo Arbeit zu finden, und landen im Elend und in Auffanglagern.
Geschehen im Amerika der 1930er Jahre, beschrieben von John Steinbeck, dessen Todestag sich heuer zum 50. Mal jährt und der für ‚Früchte des Zorn‘ den Pulitzer-Preis (1940) und 1962 den Nobelpreis für Literatur erhielt.
Die häufig geäußerte Sorge, Europa würde aufgrund von Islamisierungstendenzen seinen Charakter, seine Werte verlieren, verdient genaueres Hinschauen auf die Religionszugehörigkeiten und Intensitäten der Religionsausübung. Religionswissenschafter stellen Folgendes fest: Eine genaue Zuordnung zu den Religionsgemeinschaften lässt sich allgemein nur schwer treffen und die Säkularisierung schreitet auch bei Muslimen voran.
Wie kann Religiosität gemessen werden?
Was heißt eigentlich Religionszugehörigkeit? Stefan Rink und Christoph Wagenseil vom Verein Remid, dem Religionswissenschaftlichen Medien- und Informationsdienst versuchen sich im Deutschlandfunk (26.1.2018) an Antworten. Es sei bei Muslimen ähnlich wie bei anderen Religionsgemeinschaften: Eine nominelle Zahl werde als muslimisch geführt, ein gewisser Prozentsatz davon gehe jedoch nie in die Moschee, bete nicht 5 Mal täglich und nehme auch nicht am Ramadan teil.
Für die christlichen Religionen in Deutschland ist feststellbar: 47 Millionen Menschen werden als Christen (evangelisch, katholisch, orthodox) geführt. Doch nur jeder 10. Katholik und ein noch geringerer Anteil der Evangelischen gehe regelmäßig in den Gottesdienst. Weihnachtschristen oder U-Boot-Christen werden diese Menschen auch genannt.
Wer entscheidet, wer Christ ist und wer nicht? Dieselbe Frage muss im Falle der muslimischen Religionen gestellt werden, wo das Pendant zum Weihnachtschristen als Disco-Muslim oder Kulturmuslim bezeichnet wird, der im Gegensatz zum konfessionsgebundenen Muslim nicht religiös ist.
Religionswissenschaftler unterscheiden daher bei Religionsgemeinschaften in tatsächliche Mitglieder und das weitere Umfeld. Religionsgemeinschaften selbst geben gerne höhere Mitgliederzahlen an, denn diese verleihen Macht und Einfluss: den katholischen und evangelischen Kirchen in Deutschland mit über 20 Millionen Mitgliedern zum Beispiel Schulunterricht, Kirchensteuer, Rundfunksendungen.
Ist mit einer Islamisierung Europas zu rechnen?
Der Religionswissenschaftler Blume geht nicht davon aus, dass Europa eine Islamisierung erfährt (Deutschlandfunk 26.1.2018). Er sieht zwei Entwicklungen:
Die massive Säkularisierung der Muslime
Mit der Säkularisierung einhergehend der Geburtenrückgang – nicht nur in Europa sondern auch in der Türkei und im Iran sind die Geburtenraten auf unter 2 gefallen.
Das Bild von den kinderreichen muslimischen Familien entstehe dadurch, dass kinderreiche Familien mehr im Straßenbild, in der Nachbarschaft auffallen, als kleinere Familien. Zudem sei Kinderreichtum ein Merkmal für die jeweils strenggläubigeren Vertreterinnen und Vertreter der Religionen. In den USA zum Beispiel sind die Amish, eine christliche Gemeinschaft, die kinderreichste Gruppe. Bei der jüdischen Bevölkerung haben die ultraorthodoxen die meisten Kinder.
Zahlen für Deutschland und Österreich
Deutschland:
47 Millionen Christen (evangelisch, katholisch, orthodox)
4,5 Millionen Muslime
(laut Deutschlandfunk)
Österreich
Für Österreich weist die Statistik Austria Zahlen aus 2001 aus. Seither wird die Religionszugehörigkeit nicht mehr lückenlos erfasst. Die Tageszeitung ‚Die Presse‘ veröffentlicht am 4.8.2017 Ergebnisse einer Studie des Vienna Institute of Demography der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, wonach in Österreich 700.000 Muslime leben. Dies entspricht acht Prozent der österreichischen Bevölkerung (seit 2001 von 4 % angestiegen). Stärkste Gruppe ist dieser Studie zufolge die römisch-katholische mit 5,16 Millionen Mitglieder (seit 2001 von 75 auf 64 % gesunken). Die am stärksten wachsende Gruppe ist jene der Konfessionslosen (seit 2001 von 12 auf 17 % gestiegen).
Die Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften veröffentlichten Anfang Jänner 2018 Ergebnisse einer Studie zu Entwicklung der Gewalt in Deutschland. Augenmerk galt zum Einen dem deutschen Bundesland Niedersachsen, zum Anderen Flüchtlingen als Gewalttäter und Opfer von Gewalttaten mit Beschränkung auf jene Menschen, die in den Jahren 2015 und 2016 nach Deutschland gekommen sind (Asylbewerber, international/national Schutzberechtigte, Asylberechtigte, Kontingentflüchtlinge, Personen, die eine Duldung erhalten haben oder die sich unerlaubt im Land aufhalten).
Anlass der Untersuchung war die Tatsache, dass die Zahl der polizeilich registrierten Gewalttaten in Niedersachsen zwischen 2007 und 2014 kontinuierlich und insgesamt um 21,9% zurückgegangen sind, 2015 und 2016 jedoch eine Zunahme an Gewaltkriminalität um 10,4% verzeichnet wurde. Die Straftaten wurden zu 83% aufgeklärt. Der Anstieg ist zu 92,1% Flüchtlingen zuzurechnen. Der Anteil an aufgeklärten Fällen mit verdächtigen Flüchtlingen ist von 4,3% auf 13,3% angestiegen.
Die Studienautoren bieten folgende Erklärungsansätze:
Mehr Flüchtlinge sind im Land
Die Zahl der in Niedersachsen registrierten Flüchtlinge ist um 117% gestiegen.
Aufenthaltsperspektive fehlt
Menschen aus Ländern wie Algerien, Tunesien, Marokko, denen kein Aufenthaltsstatus gewährt wird, werden überdurchschnittlich häufig straffällig. Ihr Anteil an registrierten Flüchtlingen beträgt 0,9%. Bei 17,1% der aufgeklärten Gewaltdelikten und bei 31% der Raubdelikte sind sie als Tatverdächtige geführt. Menschen aus Syrien, Irak, Afghanistan machen einen Anteil von 54,7% aus. Ihr Anteil an Gewaltdelikten beträgt 34,9%, an Raubtaten 16%.
gewaltlegitimierende Männlichkeitsnormen
Flüchtlinge aus muslimischen Ländern sind von männlicher Dominanz geprägt. Laut einer Repräsentativbefragung des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen haben sie in höherem Maß gewaltlegitimierende Männlichkeitsnormen verinnerlicht, als gleichaltrige Männer, die in Deutschland geboren sind.
Frauen fehlen
Während in der niedersächsischen Bevölkerung der Anteil der Frauen 50,9% beträgt, liegt ihr Anteil bei den nach Niedersachsen geflüchteten Menschen bei 22,3%. Es fehlt laut Studienautoren die gewaltpräventive, zivilisierende Wirkung, die von Frauen ausgeht.
verzerrendes Anzeigeverhalten
Gewaltopfer sind gemäß sogenannter Dunkelfeldforschungen des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsens eher bereit, die Tat anzuzeigen, wenn der Täter ihnen unbekannt ist oder einer anderen ethischen Gruppe angehört. Deutsche Täter werden von migrantischen Opfern seltener angezeigt, als andere Täter. Die Studienautoren gehen von einem Misstrauen der Flüchtlinge gegenüber der Polizei aus und davon, dass von Flüchtlingen begangene Gewaltdelikte doppelt so oft angezeigt werden, als Taten deutscher Täter.
Flüchtlinge als Opfer von Flüchtlingen
Zu 12,6% richtet sich Gewaltkriminalität von Flüchtlingen gegen Angehörige der eigenen ethnischen Gruppe, zu 19,6% gegen Angehörige anderer Flüchtlingsethnien, zu jeweils 1/3 gegen andere Ausländer und gegen Deutsche. Vorsätzliche Tötungsdelikte, bei denen Flüchtlinge tatverdächtig sind, kommen zu 91% unter Flüchtlingen bzw. anderen Nichtdeutschen vor. Für gefährliche/schwere Körperverletzung gilt das in 3/4 der Fälle. Die Studienautoren vermuten beengte räumliche Wohnbedingungen und das Aufeinandertreffen von Menschen mit unterschiedlichen Kulturen und Religionen als auslösend für diese Gewaltkonflikte. Bei Raubdelikten sind zu 70% Deutsche Opfer. Bei Vergewaltigung/sexueller Nötigung beträgt der Anteil deutscher Opfer 58,6%. Hier weist die Studie auf den möglichen Verzerrungseffekt hin, dass ausländische Opfer Hemmungen haben, sich an die deutsche Polizei zu wenden bzw. wenig über ihre diesbezüglichen Rechte wissen.
junge Männer als Gewalttäter
14- bis unter 30-jährige Burschen und Männer sind in jedem Land der Welt bei Gewalt- und Sexualdelikten überrepräsentiert. In Niedersachsen betrug ihr Anteil an der Wohnbevölkerung im Jahr 2017 9,3%. Sie stellten 51,9% der Tatverdächtigen aller geklärten Fälle von Gewaltkriminalität. Bei den im Jahr 2016 nach Niedersachsen geflüchteten Menschen handelt es sich zu 26,9% um männliche 14- bis unter 30-Jährige. Aus Ländern mit gefährlichen Fluchtrouten – wie zB aus Nordafrika mit dem Fluchtweg Mittelmeer – beträgt der Anteil an Männern dieser Altersgruppe 49,4%, bei Flüchtlingen aus Syrien, Irak, Afghanistan 25%, aus osteuropäischen Ländern 14,9%
Quellen und links
Studie ‚Zur Entwicklung der Gewalt in Deutschland‚ der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften, Schwerpunkte: Jugendliche und Flüchtlinge; Christian Pfeiffer, Dirk Baier, Sören Klien
Hungerkatastrophen sind mitnichten immer auf Naturereignisse wie Dürre oder Überschwemmungen zurückzuführen. Auch wenn dies Bilder aus Hungergebieten insinuieren.
Alex de Waal, geschäftsführender Direktor der World Peace Foundation, führt in der Le Monde diplomatique vom 10. August 2017 aus, dass die meisten aktuellen Hungersnöte auf politische Entscheidungen zurück gehen. Die 4 Hungerkrisen unserer Tage – jene im Jemen, im Südsudan, in Somalia und in Nigeria – haben ihre Ursachen in Kriegen.
Hungersnöte in Nigeria, Südsudan, Jemen, Somalia
In Nigeria verloren die Dörfer, die in den Krieg zwischen Boko Haram und Armee gerieten, ihre Besitztümer, Einkommensquellen und Nahrungsmittel. In Gegenden, aus denen das nigerianische Militär Boko Haram vertrieben hat, verhungerten Tausende Menschen.
Im Südsudan kämpfen Regierungssoldaten und Rebellen mehr gegen die Zivilbevölkerung als gegeneinander. Hilfsorganisationen berichteten im Sommer 2016 von derart hohen Zahlen an Hungertoten, dass die UN-Kriterien für die Ausrufung einer Hungersnot erfüllt waren. Dennoch scheute die UN davor zurück, um die Regierung des Südsudan nicht vor den Kopf zu stoßen. Erst im Februar 2017 erklärte die UN Teile des Südsudan zur Hungerregion.
Im Jemen spielt sich die derzeit größte Katastrophe ab. Vor dem Krieg importierte das Land 80% seiner Nahrungsmittel. Nachdem der Hafen al-Hudaida, über den der Import in erster Linie abgewickelt worden war, von saudischen Bombardements zerstört wurde, verläuft die Entladung der Frachtschiffe umständlich und zeitraubend. Zudem muss das vom UN-Sicherheitsrat gegen den Jemen verhängte Embargo kontrolliert werden. Nahrungsmittel sind zwar vom Embargo ausgenommen, die Kontrollen verzögern deren Import jedoch. Straßen, Brücken und Markthallen sind zerstört worden, Zufahrtsstraßen werden blockiert – Nahrungsmittel gelten als stärkste Kriegswaffe, Unterernährung ist die häufigste Todesursache. 70% der 30 Millionen EinwohnerInnen sind von der Hungersnot betroffen.
Im Süden Somalias ist die Hungerkatastrophe zum Teil auf Dürre zurückzuführen. Der Krieg zwischen einer Koalition nordostafrikanischer Armeen und der Al-Shabaa-Miliz spielt ebenfalls eine erhebliche Rolle, da keine staatliche Hilfe organisiert werden konnte. Im benachbarten Äthiopien führte die viel längere Dürreperiode 2016 dank schneller Reaktion der Regierung nicht zu einer Hungerkatastrophe. Verschärfend wirkte in Somalia die Einschränkung humanitärer Hilfsaktionen durch die USA, basierend auf dem Patriot Act, der die Unterstützung von Gruppen, die auf der US-Terrorliste stehen, kriminalisiert. Wird nun eine Lkw einer Hilfsorganisation von einer Terrororganisation entführt, könnte dies gemäß Patriot Act der Hilfsorganisation als Terrorunterstützung angelastet werden.
Gezielte Strategie des Aushungerns
Die World Peace Foundation WPF erfasste jene 61 Fälle seit 1870, in denen mehr als 100 000 Menschen einer Hungersnot bzw. einer gezielten Strategie des Aushungerns zum Opfer fielen – insgesamt mindestens 105 Millionen Tote, davon zwei Drittel in Asien, 20% in Europa und UDSSR und unter 10% in Afrika. Dazu zählen die Hungerkatastrophen
in den USA zwischen 1880 und 1900
während des Ersten Weltkrieges im Nahen Osten (darunter 1 Million tote Armenier)
im russischen Bürgerkrieg von 1918 bis 1922
in der Ukraine von 1932 bis 1934 (Stalins ‚Homodor‘ = Tötung durch Hunger)
in der Sowjetunion während des NS-Regimes (‚Hungerplan‘)
während des Chinesischen Bürgerkrieges von 1927 bis 1949
im Zweiten Weltkrieg von Japan angeordnet
in China von 1958 bis 1962 im Zuge von Maos ‚Großem Sprung nach vorn‘ (mit mindestens 25 Millionen Toten die größte Hungerkatastrophe)
Aushungern gilt nicht als Verbrechen gegen die Menschlichkeit
Wiewohl Hunger zum Beispiel für die Nationalsozialisten das wirksamste Instrument des Massenmordes darstellte, gilt Aushungern bislang nicht als Verbrechen gegen die Menschlickeit. Selbst in der Genozidforschung findet diese Tötungsstrategie kaum Beachtung.
Die ‚Hungerpläne‘ des NS-Regimes arbeitete der Staatssekretär im Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft aus. ‚Überflüssige Esser‘ im europäischen Teil der Sowjetunion – 30 Millionen Menschen – sollten dem Hungertod preisgegeben werden. Der erste Schritt betraf die sowjetischen Kriegsgefangenen, von denen in vier Monaten 1,3 Millionen und bis zum Ende des Krieges 2,5 Millionen starben. Im belagerten Leningrad verhungerten 1 Million Menschen, Hunderttausende starben in Kiew, Charkow und anderen Städten. Zwar wurde der Plan ’nur zu einem Drittel erfüllt‘, doch mit 10 Millionen Toten kann von einem Verbrechen gesprochen werden, das zahlenmäßig mit der ‚Endlösung der Judenfrage‘ vergleichbar ist. Herbeigeführter Hungertod war auch Instrumentarium des Holocaust. Im Warschauer Getto verhungerten 80 000 Juden, im Vernichtungslager Ausschwitz starben 500 000 Menschen an Hunger oder hungerbedingten Krankheiten – zusätzlich zu den direkt ermordeten Opfern.
Doch im Zuge der Nürnberger Prozesse (Wilhelmstraßen-Prozess) wurden erzwungene Hungersnöte nicht als Verbrechen gegen die Menschlichkeit definiert. Weder hatten die Alliierten daran ein Interesse – es hätte für ihre eigenen Seeblockaden unangenehme Folgen gezeitigt – noch enthielt das damals gültige Kriegsvölkerrecht ein Verbot, Städte, Regionen in Verfolgung militärischer Ziele auszuhungern. Die Hungerstrategien wurden daher lediglich im Rahmen anderer Anklagepunkte verhandelt.
Lücke im Völkerrecht
Zwar wurde 1977 die Genfer Konvention von 1949 durch ein Zusatzprotokoll ergänzt, das besagt: ‚Das Aushungern von Zivilpersonen als Mittel der Kriegsführung ist verboten‘ (Artikel 54, Absatz 1). Doch dessen Anwendung ist stark eingegrenzt. Es gilt nur im Zuge internationaler Konflikte, nicht bei Bürgerkriegen. Außerdem sind Abweichungen erlaubt, ‚wenn eine zwingende militärische Notwendigkeit dies erfordert‘.
Daher gelang es nicht, gegen das 1991 gestürzte Militärregime Äthiopens, das Teile der eigenen Bevölkerung ausgehungert hatte, Anklage zu erheben.
Auch im Falle Kambodschas Pol-Pot-Regimes, unter dessen Roten Khmer zwischen 1975 und 1979 über 1 Million Menschen verhungerten, handelte das Sondertribunal 2006 das Verbrechen des Aushungerns im Rahmen anderer Anklagepunkte ab.
Alex de Waal appelliert an die Verfechter humanitärer Operationen, sich dafür einzusetzen, dass Aushungern explizit als Verbrechen gegen die Menschlichkeit gilt. Denn die gravierendste Folge von Hungersnöten ist die Emigration. Mit all den Folgen ihrerseits.
Oida Mau, du bist scho 100 Johr
dazöh ma wie des wor
Weihnochten.
I hob scho davo glesen,
sog wie is des gwesen
Wie wor Weihnochtn.Oida Mau, und sog ma wos is Schnee.
Is Schnee so koit wie Eis?
Und wirklich wohr so Weiss
So weiss wie deine Hoor
Sog ma wie des wohr,
wie wohr Weihnochten.Pass auf Burli, Weihnachten des wor
des schönste Fest im Johr.
Na und der Schnee der foit vom Himmel,
so weiss ois wie ah Schimmel.
Ah Schimmel is ah Pferd,
des Wurt host no ned ghert.
Najo, owa so wor Weihnochtn.Oida Mau, erklär ma des genau
weil i ma des ned vurstöhn kau.
Wie woa Weihnochtn?
Und bitte wos san Stern
de leichtn in da Fern?
Wie wor Weihnochtn?
Pass auf Burli,
i sich do no in meine Tram
do wor amoi ah Christbam
mit Kerzn
und Frieden wor in olle Herzen.
Und daun worn do no 1000 Lichter
und glückliche Gsichter.
De oidn und de Jungan
ham olle gsungan.
Pass auf
„stille Nacht, heilige Nacht..“
Jawohl, des wor des Lied,
wos dazöhn wie’s Jesu Kind
gebohrn wird.
Wos? des kennst du olles ned?
Des is natürlich bled.
Owa so, so wor Weihnochtn.
Oida Mau, wos wor des für a Zeit?
Wos is Glückseeligkeit?
Wie wor Weihnochtn.
Und sog wos is passiert
dass nimma gfeiert wird
Weihnochtn?
Pass auf Burli,
do wor amoi a großer Krieg
Und daun is owegfoin de Bombn.
Und in de Katakomben
hams owe miassn de Leit
und do lebn wir no heit.
Und nix is mehr mitn Schnee
und mit der Glückseeligkeit,
und mit de Zimmtstern und
mit de Lichter,
mit de glücklichen Gsicher
und mit de .. mit de Schneeflockaln
und .. mit Weihnochtn.
Mein liaba Gott,
weil des is laung vorbei und tod.
Und wir werns nimma dalebn.
Owa wauns in a poor 100 Johr
den Deckl do obn wieder Heben,
daun wirds vielleicht
wieder Weihnochtn gebn.
Oida Mau, jetzt was i wie des wor
jetzt was i wie des wor.
Weihnochtn.
I woit i hättat glebt,
vor über 100 Johr
zu Weihnochtn.
Rund 313 Milliarden Euro betrug 2016 der Umsatz der 100 größten Waffenproduzenten der Welt – laut Stockholm International Peace Research Institute (SIPRI). Das ist ein Anstieg um 1,9% gegenüber 2015 und um 38% gegenüber 2002. Erstmals nach 5 Jahren verzeichneten die Hersteller von Waffen und militärischem Gerät 2016 wieder Zuwächse.
Jährlich veröffentlicht das Stockholm International Peace Research Institute die Top 100 Waffenhersteller im SIPRI-Jahrbuch.
Entwicklung in US-Amerika
Jene US-amerikanischen Unternehmen, die zu den Top 100 zählen, verzeichneten Zuwächse um 4,0% auf rund 177 Milliarden Euro. Der größte Waffenproduzent – Lockheed Martin – meldete einen Umsatzanstieg um 10,7%. Das ist auf den Ankauf des Helikopter-Herstellers Sikorsky Ende 2015 und hohe Verkaufszahlen des F35-Kampfflugzeuges zurückzuführen.
Entwicklung in Westeuropa
Westeuropäische Waffenproduzenten, die sich in der Top-100-Liste wiederfinden, kamen auf Umsätze von rund 76 Milliarden Euro. Das bedeutete einen Anstieg um 0,2% gegenüber 2015. Die Zuwächse verzeichneten Unternehmen in Deutschland und Großbritannien, während italienische und französische Unternehmen Rückgänge verbuchten.
Der Anstieg in Deutschland von 6,6% ist hauptsächlich auf Krauss-Maffei Wegmann, einen Hersteller von Militärfahrzeugen (+12,8%) und das Heerestechnikunternehmen Rheinmetall (+13,3%) zurückzuführen. Beide Unternehmen profitierten vom Waffenbedarf in Europa, im Mittleren Osten und in Südostasien. In Großbritannien wuchs GKN, ein Hersteller von Luftfahrtkomponenten, beträchtlich (+43,2%).
Entwicklung in Russland
Die Umsätze russischer Unternehmen, die von SIPRI in den Top 100 gelistet werden, wuchsen um 3,8% auf rund 22 Milliarden Euro. Der Beitrag russischer Unternehmen zu den Gesamtumsätzen der Top 100 beträgt 7,1%. Das größte russische Waffenunternehmen ist United Aircraft Corporation. Es belegt Platz 13 und verzeichnete einen Umsatzanstieg von 15,6%, in erster Linie auf Grund der gestiegenen Lieferungen an russische Streitkräfte und höhere Exporte.
Kategorie Schwellenländer
In der Kategorie ‚Schwellenländer‘ führt SIPRI Unternehmen aus Brasilien, Indien, Süd Korea und Türkei. In diesen Ländern zeigt der Umsatztrend mit +20,6% nach oben, dominiert von südkoreanischen Unternehmen. Die Gesamterlöse der Unternehmen in diesen Ländern betrugen rund 7 Milliarden Euro.
Kategorie weitere etablierte Produzenten
In der Kategorie ‚weitere etablierte Produzenten‘ erfasst SIPRI Unternehmen aus Australien, Israel, Japan, Polen, Singapur und der Ukraine. In diesen Ländern zeigt die Umsatzkurve der Waffenhersteller nach unten (-1,2%), was hauptsächlich auf die Rückgänge bei japanischen Unternehmen zurückzuführen ist (-6,4%). Zum Beispiel verzeichnete Mitsubishi einen Rückgang um 4,8%, Kawasaki Heavy Industries um 16,3% und Mitsubishi Electric Company um 29,9%.
Quellen und links
Stockholm International Peace Research Institute – SIPRI
Der Präsident des deutschen Bundesverfassungsgerichtes, Professor Dr. Voßkuhle, hielt am 16. November eine Rede, die in der Frankfurter Allgemeine am 23.11.2017 unter dem Titel „Ein Populist ist ein Gegner der Demokratie“ gekürzt wieder gegeben wurde.
Voßkuhle, auch Direktor des Instituts für Staatswissenschaften und Rechtsphilosophie der Universität Freiburg, zeigt auf, warum Populismus gefährlich ist für Demokratien und wie ihm zu begegnen sei.
Was ist und was will Populismus?
Populismus ist keine stringente Ideologie wie etwa Kommunismus oder Liberalismus. Es fehlt an gesellschaftstheoretischem Substrat und an konkreten politischen Zielen. Die inhaltliche Ausrichtung ist beliebig. Populismus ist lediglich eine bestimmte Strategie, politische Herrschaft zu erwerben oder zu erhalten. Dazu bedienen PopulistInnen sich der Vorstellung des moralisch reinen Volkes, das unmoralischen, korrupten, parasitären Eliten gegenüberstehe (Jan-Werner Müller). Daraus leiten sie einen Alleinvertretungsanspruch ab, das heißt, sie nehmen für sich in Anspruch, die einzigen zu sein, die den Willen des Volkes erkannt haben und folglich das Volk vertreten können.
Dies ist ein antipluralistischer und damit antidemokratischer Ansatz, von dem ausgehend 5 Widersprüche zwischen Demokratie und Populismus fest gemacht werden können.
1. Die Wahrheit
In Bezug auf normative Fragen gibt es keine absolute, immer gültige ‚Wahrheit‘. Dies ist ein zentrales Begründungselement demokratischer Herrschaftsform. Populismus hingegen begründet seinen Herrschaftsanspruch auf den alleinigen Besitz der ‚Wahrheit‘. Demokratien sichern allen Bürgern gleiche und freie Rechte und Mitwirkungsmöglichkeiten zu. Das Mehrheitsprinzip gewährleistet, dass eine möglichst große Zahl an Menschen gemäß ihren Vorstellung über das Zusammenleben leben kann. Die Minderheiten verhalten sich der ordnungsgemäß getroffenen Mehrheitsentscheidung gegenüber loyal. Sie sind politisch anerkannt und haben die Chance, selbst zur Mehrheit zu werden.
2. Das homogene Volk
Das Bild der PopulistInnen vom homogenen Volk lässt Widerspruch, lässt Opposition per se illegitim sein – ob parlamentarisch, außerparlamentarisch, ob in Demonstrationen oder durch JournalistInnen zum Ausdruck gebracht. Vorsicht ist geboten, wenn Bürgerinnen und Bürger die Meinung vertreten, sie seien sich im Prinzip einig, doch die politischen VertreterInnen würden eigene Interessen verfolgen. Auch dies ist eine Form der Homogenitätsthese, die durch ‚Filterblasen‘ und ‚Echokammern‘ in den digitalen Medien, in denen das eigene Weltbild verstärkt und andere Weltbilder vom Algorithmus nicht angeboten werden, befeuert wird.
3. Das ganze Volk
Populistinnen und Populisten nehmen für sich in Anspruch das ganze Volk zu vertreten – zumindest jene Teile, die in ihrem Sinn das ganze Volk darstellen. Daher heißen ihre Gruppierungen nicht unbedingt Partei, wo ja das partielle im Namen steckt, sondern zum Beispiel ‚Bewegung‘, ‚Front‘. Wie nach außen besteht auch innerhalb der populistischen Gruppierung keine Pluralität, sondern ist eine Führungsfigur im Zentrum. Legitimation wird durch akklamationshafte Zustimmung erlangt. Angeblich um der Volksherrschaft willen etablieren sich auf diese Weise antiparlamentarische Regierungsstile, die als ‚direkte Repräsentation‘ bezeichnet werden.
4. Der einheitliche Volkswille
Der Grundannahme folgend, dass ein einheitlicher Volkswille zu jeder Zeit besteht und erkennbar ist, behaupten PopulistInnen, Abgeordnete müssen stets diesem Willen folgen. Das aber widerspricht einem Grundprinzip der repräsentativen Demokratie – dem freien Mandat, welches bedeutet, dass die Abgeordneten bei ihrer Tätigkeit an keinen Auftrag gebunden sind (www.parlament.gv.at). Die populistische Idee des auftragsgebundenen Politikers führt zur Desavouierung des Parlaments als Institution der Vermittlung und Ort des Ausgleichs.
5. Opposition als feindlicher Akt
Populismus dient nicht allein der Demagogie sondern zielt auf die Zersetzung demokratischer Institutionen ab. Oppositionelles Verhalten wird geächtet, Kontrolle und Widerrede werden als gegen das Volk gerichtete, feindliche Akte denunziert und bekämpft. Letztlich wird der populistische Staat mit der Begründung autoritär, dass nur so der wahre Wille des Volkes vollstreckt werden könne. Nicht umsonst sind in starken Demokratien Meinungs-, Presse-, Rundfunks-, Informations- und Versammlungsfreiheit unentbehrliche und geschützte Funktionselemente.
Wie soll mit Populismus umgegangen werden?
Demokratie lebt von leidenschaftlicher Auseinandersetzung, die auch prägnante Zuspitzungen braucht und kraftvolle Rhetorik verträgt. Stets wird die Grenze zwischen lebhafter Diskussion und Verrohung politischer Sitten umstritten sein. Eindeutige rechtliche Grenzüberschreitungen müssen jedoch konsequent von den staatlichen Institutionen, den unabhängigen Gerichten sanktioniert werden. Wo diese bereits durch populistische Regierungen korrumpiert oder vereinnahmt sind, haben die Europäische Union und die Völkerrechtsgemeinschaft zu greifen.
Auch in als heikel geltenden Politikfeldern ist beständige argumentative Auseinandersetzung gefordert. Demokratische Parteien müssen Handlungsoptionen aufzeigen und von soziologischen Großdeutungen wie ‚Globalisierungsverlierer‘ oder kollektiver Psychologisierung wie ‚Wutbürger‘ Abstand nehmen. Diese Pathologisierung scheint fragwürdig und unterstützt zudem den antielitären Affekt der PopulistInnen. Demokratische Parteien sind zudem in der Pflicht herauszuarbeiten, dass populistische Forderungen nicht dem Interesse aller BürgerInnen entsprechen.
Die Protagonistinnen und Protagonisten populistischer Strömungen sind in den demokratischen Diskurs einzubinden. Geschieht dies nicht, befinden sich demokratische Parteien in einem Selbstwiderspruch, weil sie implizit ausdrücken, dass nur sie die BürgerInnen vertreten. Außerdem blieb die Strategie des Ausschließens bislang erfolglos, nicht zuletzt, weil PopulistInnen sich als ‚Outlaws‘ inszenieren und Sympathien gewinnen können und die Saga von ‚Wir, das Volk gegen die Eliten‘ Nahrung erhält.
Kobalt ist eines von 30 Metallen in einem Smartphone. 40% der weltweiten Kobaltproduktion stammen aus dem Kongo. 20,5 Millionen Tonnen Kobalt kommen an Land vor, 94 Millionen Tonnen im Meer. Auch deshalb soll der Meeresgrund nun als zusätzliche Rohstoffquelle erschlossen werden.
Kobalt wird von der EU-Kommission als ‚kritisch‘ eingestuft. Nicht etwa der Menschenrechtslage im Kongo wegen, einem Land, das aktuell nicht gerade für Stabilität und Frieden bekannt. Sondern weil die Versorgung der europäischen Industrie aufgrund der regionalen Abbaukonzentration unsicher ist. Die so genannten ‚Seltenen Erden‘ sind so selten gar nicht. Aber ihr Abbau ist wegen Lohnkosten und Umweltauflagen teuer, daher stammen derzeit 97% aus China. Es gibt keine geologische Verknappung von Metallen, aber martkwirtschaftliche Gründe lassen die westlichen Industriestaaten nach neuen Quellen suchen. Die sollen am Meeresgrund gefunden werden.
Metallvorkommen an Land und am Meeresgrund – Quelle: Böll-Stiftung, Der Meeresatlas
Wem gehört der Meeresgrund?
Nach dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (UNCLOS) darf ein Staat ein Gebiet von zwölf Seemeilen vor seiner Küste als eigenes Küstenmeer beanspruchen und 200 Seemeilen der Wassersäule des Meeres vor seiner Küste sowie die ersten 200 Seemeilen des Meeresbodens (= Festlandsockel) als ‚ausschließliche Wirtschaftszone‘ nutzen. Die dort liegenden Ressourcen kann er allein schürfen. Reicht der Kontinentalschelf des Staates nachweislich noch weiter, so dürfen auch die dort liegenden Ressourcen abgebaut werden.
Das gilt auch für Inseln. Was besonders interessant bei unbewohnten Inseln wird. Australien hat sich die Hoheitsansprüche der winzigen unbewohnten Heard- und McDonaldinseln 1.000 Kilometer nördlich der Ost-Antarktis und damit ein geologisches Nutzungsgebiet von über 2,5 Millionen Quadratkilometern gesichert. Norwegen besitzt die Bouvetinsel im Südatlantik, 2.600 Kilometer vom Kap der Guten Hoffnung entfernt. Diese komplett mit Eis bedeckte, frischwasserlose Insel beschert Norwegen ein Nutzungsgebiet von 500.000 Quadratkilometern. Frankreich ist durch seine Übersee-Insel-Depandancen reich an Vorräten auf dem Meeresgrund. Deutschland verfügt über einen Meeresbodenanspruch in der Nähe von Hawai, der so groß wie Bayern ist.
Wem gehört der Meeresgrund? – Quelle: Böll-Stiftung, Der Meeresatlas
Das Seerechtsübereinkommen ist die Verfassung der Meere. Es soll die Interessen von Staaten friedlich ausgleichen. Basierend auf dem Konzept des ‚gemeinsamen Erbes der Menschheit‘ sollte der Meeresboden (in UN-Diktion ‚the area‘, ‚das Gebiet‘) außerhalb staatlicher Souveränität liegen. Aktivitäten auf der Hohen See sollten dem Wohl der ganzen Menschheit dienen und nicht nur reichen Industriestaaten möglich sein. Doch der noch nicht verteilte Anteil ‚des Gebietes‘ beträgt nur mehr 43%. 57% sind bereits außerhalb internationaler Einflussnahme.
Abbau am Meeresgrund – ökologisch riskant
ÖkologInnen warnen vor Abbau auf dem Meeresgrund, denn die Tiefsee ist ein Lebensraum, in dem alles sehr, sehr langsam geschieht. Beispielsweise brauchen Manganknollen am Meeresgrund eine Million Jahre um nur fünf bis zwanzig Millimeter zu wachsen. Dennoch wird der Abbau vonstatten gehen. Und zwar in den Hoheitsgebieten von Ländern wie Tonga oder Papua-Neuguinea, die in der Hoffnung auf Entwicklungschancen und Gewinn aus Abbaulizenzen hohe ökologische Risiken eingehen werden.
Quellen und links
Meeresatlas 2017 – Daten und Fakten über unseren Umgang mit dem Ozean, Heinrich Böll Stiftung, Ozean der Zukunft, Le Monde diplomatique
„Apple sitzt auf etwa 250 Milliarden US-Dollar an Barmittel und weiß offenbar nicht genau, was damit geschehen soll.“
Mit diesen Aussagen leitet Aaron Sahr, Wissenschaftler am Hamburger Institut für Sozialforschung seinen Artikel ‚Der wunderbare Geldschalter‘ (Le Monde diplomatique vom 7.9.2017) ein. Darin geht er der kapitalproduzierenden Dynamik von Bankgeschäften, die nicht auf Vermögenswerten basieren, auf den Grund.
Neben Unternehmen verdienen die Banken selbst in jüngster Zeit wieder kräftig. Die 10 größten US-amerikanischen Banken verdienen so gut wie vor der Zeit der sogenannten Finanzkrise (vor 2007): zusammen etwa 30 Milliarden Dollar pro Vierteljahr. Laut Credit Suisse verzeichnet auch das globale private Vermögen neue Rekordwerte: 256 Billionen Dollar in 2016
Das Vermögen jedoch ist ungleich verteilt. Seit den 1970er Jahren hat in den sogenannten entwickelten Volkswirtschaften die Konzentration von Vermögen in der Hand einiger weniger deutlich zugenommen. Die Maßzahl für Ungleichverteilung, der Gini-Koeffizient ist weltweit von 89,2 im Jahr 2000 auf 92,7 in 2016 gestiegen. Je höher der Koeffizient, desto größer ist die Ungleichverteilung. In USA beispielsweise ist er von 80,1 (2000) auf 86,2 (2016) angestiegen, in Russland von 69,9 auf 92,3, in Deutschland von 66,7 auf 78,9. In Österreich liegt er für 2016 bei 78,5.
Banken erzeugen Geld auf Knopfdruck
Für den österreichischen Wirtschaftswissenschaftler Joseph Schumpeter war das Kreditsystem das „Hauptquartier des Kapitalismus“, da Banken nicht bloß Vermögen verwalten sondern Kapital produzieren. Seit der Abkoppelung der Geldschöpfung vom knappen Gut Gold im Jahr 1973 ist die Geldschöpfungskraft von Banken stärker denn je, denn es muss dem Geld kein wie immer gearteter Wert gegenüberstehen. Laut Sahr erzeugen Banken Geld durch einfache Buchhaltung, also gleichsam auf Knopfdruck. Zahlungen, Kreditvergaben, Investitionen von Banken sind nicht von einem Haben abhängig. Dies hält die Bundesbank im Monatsbericht April 2017 wie folgt fest: „Die Fähigkeit der Banken, Kredite zu vergeben und Geld zu schaffen, hängt nicht davon ab, ob sie bereits über freie Zentralbankguthaben oder Einlagen verfügen.“ Banken können also Profite erwirtschaften, ohne zuvor akkumuliertes Kapitaleigentum einzusetzen.
Damit ist die Prämisse, Kapitalismus sei der Einsatz von Kapitaleigentum zum Zwecke des Profit, für Banken ausgehebelt. Davon profitieren neben den Geldinstituten selbst Investoren und Vermögensbesitzer, die damit als Minderheit einer wachsenden Mehrheit von Schuldnern gegenüberstehen. Banken schöpfen Geld für Investoren. Diese verdienen am Kapitalmarkt mehr als in der Realwirtschaft. Löhne der Arbeiter, die die Produkte herstellen, stagnieren. Arbeiter nehmen Kredite auf, die die Banken bereitwillig bereitstellen, da sie keinerlei Gegenfinanzierung nötig haben.
Auf diese Weise ist die Privatverschuldung in den letzten Jahrzehnten schneller gewachsen, als die Staatsverschuldung oder Schulden von Unternehmen.
Knopfdruck-Kapitalismus-freundliche Gesetzgebung
Seit den 1970er Jahren erfolgte in den meisten entwickelten Volkswirtschaften eine sukzessive Deregulierung der Bankensysteme. Im Falle von Notlagen einzelner Kreditinstitute können diese sich auf staatliche Rettungsprogramme verlassen. Für Aaron Sahr bedeuten diese Entwicklungen – Deregulierung und Kreditvergabe im Knopfdruck-Kapitalismus – eine ‚implizite Subventionierung‘ der Banken sowie eine Umverteilung von unten nach oben, somit eine Verschärfung der Ungleichheit.