Krieg? Friede? Etwas Drittes?

Was seit dem Westfälischen Frieden von 1648 eindeutig war, ist es seit dem 2. Weltkrieg nicht mehr. Mit dem Westfälischen Frieden, der den 30jährigen Krieg beendete, setzte man auf eine klare Binarität: Entweder es war Friede. Oder es war Krieg, der von einer Partei einer anderen erklärt wurde. Damit sollte auf immer verhindert werden, dass neben militärischen Einheiten auch Zivilbevölkerung in die Kampfeshandlungen hineingezogen wird.

Wie Herfried Münkler in der NZZ vom 16.2.2018 im Artikel ‚Der Friede ist so zerbrechlich wie nie‘ ausführt, zerstörten die Gewaltakte des 2. Weltkrieges, sowohl jene der Nationalsozialisten im Osten als schließlich auch jene der Alliierten, diese Kriegsordnung. Die Zivilbevölkerung wurde schonungslos in die Kriegshandlungen hineingezogen, war strategische Zielscheibe von Kriegshandlungen. Die Nachkriegsordnung kehrte nur eingeschränkt zum Entweder-Oder-Prinzip zurück.

Münkler nennt weitere Beispiele für die Aufhebung der eindeutigen Trennung von Krieg und Frieden.

Entkolonialisierungs- und Befreiungskriege

In Ostasien, Südostasien, dem Nahen Osten und Afrika fanden Kriege statt, die mit der Entstehung weiterer gleichberechtigter Staaten endeten, die von den Vereinten Nationen als neue Mitglieder anerkannt wurden. Somit kann gesagt werden, dass diese Kriege eine Legitimierung erfahren haben. Man wähnte sich in einer Übergangsphase nach deren Ende es nie wieder zu Krieg kommen sollte.

Diese Annahme galt einigen Akteuren auch als Rechtfertigung, 1989/90 gegen den Irak kriegerisch vorzugehen, nachdem dieser Kuwait besetzt und annektiert hatte.

Auch in den Kriegen am Balkan, im Kaukasus, im subsaharischen Afrika, in Zentralasien und im Nahen Osten sowie nicht zuletzt in der Ostukraine sieht Münkler eher Zeichen dafür, dass die vorwestfälischen Konstellationen zurückgekehrt sind.

Hybride Kriegsführung und transnationaler Terrorismus

Ebenso unklar in der Definition – und daher in den Möglichkeiten der Reaktion im Rahmen des internationalen Rechts – sind jene Kampfaktionen, wo beispielsweise Soldaten eines Landes ohne Hoheitszeichen auf fremdem Territorium agieren. Münkler nennt die Kriegsführung Putins als Beispiel für derartige sogenannte hybride Kriegsführung.

Und wie stuft man transnationalen Terrorismus ein? Handelt es sich um einen kriminellen Akt oder um Krieg? Die Antworten darauf – zumeist in rascher Eile und bei unvollständiger Information zu geben – haben weitreichende Konsequenzen. Die Anschläge auf das World Trade Center in New York am 11. September 2001 wurden vom damaligen US-Präsidenten G.W. Bush als Kriegserklärung aufgefasst, die darauffolgende Intervention in Afghanistan wuchs sich zu einem Krieg aus, der bis heute andauert (‚war on terror‘). Auch die Terroranschläge in Paris im November 2015 führten zur Aussage des damaligen französischen Präsidenten F. Hollande, man sei im Krieg, und zu Luftwaffenangriffen auf IS-Positionen in Syrien.

Gebannt wurde die terrroristische Gefahr allerdings in beiden Fällen durch Vorgehen nach dem Kriminalitätsparadigma: Osama bin Laden, der politisch Verantwortliche der Terroranschläge in New York wurde bei einer US-Kommandoaktion auf pakistanischem Staatsgebiet getötet. Und die belgische Polizei hob die Terrorzelle im Brüsseler Stadtteil Molenbeek aus.

Cyberwar

Wie geht man mit der vergleichsweise neuen Gefahr des Cyberwars um? Wie stuft man Attacken auf die digitale Infrastruktur von Staaten ein? Im Unterschied zu klassischen militärischen Angriffen ist nicht sogleich klar, wer die Angreifer sind. Oft ist die Verantwortlichkeit auch später nicht zweifelsfrei nachweisbar. Die Nato stuft im Tallinn Manual Cyberattacken unterhalb eines Cyberwars ein, um den Eintritt des Bündnisfalles zu verhindern. Andernfalls würde der Krieg physische Gestalt annehmen. Was aber, wenn Cyberattacken auch physische Folgen haben? Sind diese dann als Kriegshandlung mit all ihren Folgen ihrerseits einzustufen?

Die Konstellationen sind hochgradig konfliktär, Antworten stehen noch aus. Der Friede ist so zerbrechlich wie nie.

Quellen und links

NZZ, 16.3.2018, ‚Der Frieden ist so zerbrechlich wie nie‚, Herfried Münkler

Westfälischer Friede, wikipedia

Hybridkrieg, wikipedia

Tallinn Manual, wikipedia

Krieg in Afghanistan, wikipedia

Lesen statt Krieg führen
1-sicht meint: Lesen nährt den Verstand

 

1-sicht empfiehlt Lese-, Hör-, Sehstoff: Februar 2018

Lesestoff:
Früchte des Zorns,
John Steinbeck

Leseempfehlung Februar 2018 - Früchte des Zorns von John Steinbeck, ISBN-978-3-423-10474-6
Früchte des Zorns von John Steinbeck, ISBN-978-3-423-10474-6 – DTV

Wirtschaftliche Not zwingt Hunderttausende, ihr angestammtes Land zu verlassen. Sie machen sich auf den Weg, in der Hoffnung, anderswo Arbeit zu finden, und landen im Elend und in Auffanglagern.

Geschehen im Amerika der 1930er Jahre, beschrieben von John Steinbeck, dessen Todestag sich heuer zum 50. Mal jährt und der für ‚Früchte des Zorn‘ den Pulitzer-Preis (1940) und 1962 den Nobelpreis für Literatur erhielt.

Quellen und links

Über ‚Die Früchte des Zorns‘ auf wikipedia

Über John Steinbeck auf wikipedia

Leseempfehlung Februar 2018
1-sicht meint: Lesen nährt den Verstand

Von Weihnachtschristen und Disco-Muslimen

Die häufig geäußerte Sorge, Europa würde aufgrund von Islamisierungstendenzen seinen Charakter, seine Werte verlieren, verdient genaueres Hinschauen auf die Religionszugehörigkeiten und Intensitäten der Religionsausübung. Religionswissenschafter stellen Folgendes fest: Eine genaue Zuordnung zu den Religionsgemeinschaften lässt sich allgemein nur schwer treffen und die Säkularisierung schreitet auch bei Muslimen voran.

Wie kann Religiosität gemessen werden?

Was heißt eigentlich Religionszugehörigkeit? Stefan Rink und Christoph Wagenseil vom Verein Remid, dem Religionswissenschaftlichen Medien- und Informationsdienst versuchen sich im Deutschlandfunk (26.1.2018) an Antworten. Es sei bei Muslimen ähnlich wie bei anderen Religionsgemeinschaften: Eine nominelle Zahl werde als muslimisch geführt, ein gewisser Prozentsatz davon gehe jedoch nie in die Moschee, bete nicht 5 Mal täglich und nehme auch nicht am Ramadan teil.

Für die christlichen Religionen in Deutschland ist feststellbar: 47 Millionen Menschen werden als Christen (evangelisch, katholisch, orthodox) geführt. Doch nur jeder 10. Katholik und ein noch geringerer Anteil der Evangelischen gehe regelmäßig in den Gottesdienst. Weihnachtschristen oder U-Boot-Christen werden diese Menschen auch genannt.

Wer entscheidet, wer Christ ist und wer nicht? Dieselbe Frage muss im Falle der muslimischen Religionen gestellt werden, wo das Pendant zum Weihnachtschristen als Disco-Muslim oder Kulturmuslim bezeichnet wird, der im Gegensatz zum konfessionsgebundenen Muslim nicht religiös ist.

Religionswissenschaftler unterscheiden daher bei Religionsgemeinschaften in tatsächliche Mitglieder und das weitere Umfeld. Religionsgemeinschaften selbst geben gerne höhere Mitgliederzahlen an, denn diese verleihen Macht und Einfluss: den katholischen und evangelischen Kirchen in Deutschland mit über 20 Millionen Mitgliedern zum Beispiel Schulunterricht, Kirchensteuer, Rundfunksendungen.

Ist mit einer Islamisierung Europas zu rechnen?

Der Religionswissenschaftler Blume geht nicht davon aus, dass Europa eine Islamisierung erfährt (Deutschlandfunk 26.1.2018). Er sieht zwei Entwicklungen:

  1. Die massive Säkularisierung der Muslime
  2. Mit der Säkularisierung einhergehend der Geburtenrückgang – nicht nur in Europa sondern auch in der Türkei und im Iran sind die Geburtenraten auf unter 2 gefallen.

Das Bild von den kinderreichen muslimischen Familien entstehe dadurch, dass kinderreiche Familien mehr im Straßenbild, in der Nachbarschaft auffallen, als kleinere Familien. Zudem sei Kinderreichtum ein Merkmal für die jeweils strenggläubigeren Vertreterinnen und Vertreter der Religionen. In den USA zum Beispiel sind die Amish, eine christliche Gemeinschaft, die kinderreichste Gruppe. Bei der jüdischen Bevölkerung haben die ultraorthodoxen die meisten Kinder.

Zahlen für Deutschland und Österreich

Deutschland:

  • 47 Millionen Christen (evangelisch, katholisch, orthodox)
  • 4,5 Millionen Muslime

(laut Deutschlandfunk)

Österreich

Für Österreich weist die Statistik Austria Zahlen aus 2001 aus. Seither wird die Religionszugehörigkeit nicht mehr lückenlos erfasst. Die Tageszeitung ‚Die Presse‘ veröffentlicht am  4.8.2017 Ergebnisse einer Studie des Vienna Institute of Demography der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, wonach in Österreich 700.000 Muslime leben. Dies entspricht acht Prozent der österreichischen Bevölkerung (seit 2001 von 4 % angestiegen). Stärkste Gruppe ist dieser Studie zufolge die römisch-katholische mit 5,16 Millionen Mitglieder (seit 2001 von 75 auf 64 % gesunken). Die am stärksten wachsende Gruppe ist jene der Konfessionslosen (seit 2001 von 12 auf 17 % gestiegen).

Quellen und links

Zahl der Muslime in Deutschland, Deutschlandfunk 26.1.2018:

Lasst uns wegkommen von Angst und Mythen, Deutschlandfunk 26.1.2018:

Religion in Österreich, Die Presse 4.8.2017

Weihnachtschristen lesen
1-sicht meint: Lesen nährt den Verstand

Flüchtlinge als Gewalttäter? Ein Befund für Niedersachsen.

Die Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften veröffentlichten Anfang Jänner 2018 Ergebnisse einer Studie zu Entwicklung der Gewalt in Deutschland. Augenmerk galt zum Einen dem deutschen Bundesland Niedersachsen, zum Anderen Flüchtlingen als Gewalttäter und Opfer von Gewalttaten mit Beschränkung auf jene Menschen, die in den Jahren 2015 und 2016 nach Deutschland gekommen sind (Asylbewerber, international/national Schutzberechtigte, Asylberechtigte, Kontingentflüchtlinge, Personen, die eine Duldung erhalten haben oder die sich unerlaubt im Land aufhalten).

Anlass der Untersuchung war die Tatsache, dass die Zahl der polizeilich registrierten Gewalttaten in Niedersachsen zwischen 2007 und 2014 kontinuierlich und insgesamt um 21,9% zurückgegangen sind, 2015 und 2016 jedoch eine Zunahme an Gewaltkriminalität um 10,4% verzeichnet wurde. Die Straftaten wurden zu 83% aufgeklärt. Der Anstieg ist zu 92,1% Flüchtlingen zuzurechnen. Der Anteil an aufgeklärten Fällen mit verdächtigen Flüchtlingen ist von 4,3% auf 13,3% angestiegen.

Die Studienautoren bieten folgende Erklärungsansätze:

  1. Mehr Flüchtlinge sind im Land
    Die Zahl der in Niedersachsen registrierten Flüchtlinge ist um 117% gestiegen.
  2. Aufenthaltsperspektive fehlt
    Menschen aus Ländern wie Algerien, Tunesien, Marokko, denen kein Aufenthaltsstatus gewährt wird, werden überdurchschnittlich häufig straffällig. Ihr Anteil an registrierten Flüchtlingen beträgt 0,9%. Bei 17,1% der aufgeklärten Gewaltdelikten und bei 31% der Raubdelikte sind sie als Tatverdächtige geführt. Menschen aus Syrien, Irak, Afghanistan machen einen Anteil von 54,7% aus. Ihr Anteil an Gewaltdelikten beträgt 34,9%, an Raubtaten 16%.
  3. gewaltlegitimierende Männlichkeitsnormen
    Flüchtlinge aus muslimischen Ländern sind von männlicher Dominanz geprägt. Laut einer Repräsentativbefragung des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen haben sie in höherem Maß gewaltlegitimierende Männlichkeitsnormen verinnerlicht, als gleichaltrige Männer, die in Deutschland geboren sind.
  4. Frauen fehlen
    Während in der niedersächsischen Bevölkerung der Anteil der Frauen 50,9% beträgt, liegt ihr Anteil bei den nach Niedersachsen geflüchteten Menschen bei 22,3%. Es fehlt laut Studienautoren die gewaltpräventive, zivilisierende Wirkung, die von Frauen ausgeht.
  5. verzerrendes Anzeigeverhalten
    Gewaltopfer sind gemäß sogenannter Dunkelfeldforschungen des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsens eher bereit, die Tat anzuzeigen, wenn der Täter ihnen unbekannt ist oder einer anderen ethischen Gruppe angehört. Deutsche Täter werden von migrantischen Opfern seltener angezeigt, als andere Täter. Die Studienautoren gehen von einem Misstrauen der Flüchtlinge gegenüber der Polizei aus und davon, dass von Flüchtlingen begangene Gewaltdelikte doppelt so oft angezeigt werden, als Taten deutscher Täter.

Flüchtlinge als Opfer von Flüchtlingen

Zu 12,6% richtet sich Gewaltkriminalität von Flüchtlingen gegen Angehörige der eigenen ethnischen Gruppe, zu 19,6% gegen Angehörige anderer Flüchtlingsethnien, zu jeweils 1/3 gegen andere Ausländer und gegen Deutsche. Vorsätzliche Tötungsdelikte, bei denen Flüchtlinge tatverdächtig sind, kommen zu 91% unter Flüchtlingen bzw. anderen Nichtdeutschen vor. Für gefährliche/schwere Körperverletzung gilt das in 3/4 der Fälle. Die Studienautoren vermuten beengte räumliche Wohnbedingungen und das Aufeinandertreffen von Menschen mit unterschiedlichen Kulturen und Religionen als auslösend für diese Gewaltkonflikte. Bei Raubdelikten sind zu 70% Deutsche Opfer. Bei Vergewaltigung/sexueller Nötigung beträgt der Anteil deutscher Opfer 58,6%. Hier weist die Studie auf den möglichen Verzerrungseffekt hin, dass ausländische Opfer Hemmungen haben, sich an die deutsche Polizei zu wenden bzw. wenig über ihre diesbezüglichen Rechte wissen.

junge Männer als Gewalttäter

14- bis unter 30-jährige Burschen und Männer sind in jedem Land der Welt bei Gewalt- und Sexualdelikten überrepräsentiert. In Niedersachsen betrug ihr Anteil an der Wohnbevölkerung im Jahr 2017 9,3%. Sie stellten 51,9% der Tatverdächtigen aller geklärten Fälle von Gewaltkriminalität. Bei den im Jahr 2016 nach Niedersachsen geflüchteten Menschen handelt es sich zu 26,9% um männliche 14- bis unter 30-Jährige. Aus Ländern mit gefährlichen Fluchtrouten – wie zB aus Nordafrika mit dem Fluchtweg Mittelmeer – beträgt der Anteil an Männern dieser Altersgruppe 49,4%, bei Flüchtlingen aus Syrien, Irak, Afghanistan 25%, aus osteuropäischen Ländern 14,9%

Quellen und links

Studie ‚Zur Entwicklung der Gewalt in Deutschland‚ der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften, Schwerpunkte: Jugendliche und Flüchtlinge; Christian Pfeiffer, Dirk Baier, Sören Klien

NZZ, Abgelehnte Asylwerber neigen stärker zu Gewalt; 3.1.2018; Benedict Neff

friedliche Bücher für Gewalttäter
1-sicht meint: Lesen nährt den Verstand

Menschenrechte – Artikel 29: Grundpflichten; Schranken

1. Jeder hat Pflichten gegenüber der Gemeinschaft, in der allein die freie und volle Entfaltung seiner Persönlichkeit möglich ist.
2. Jeder ist bei der Ausübung seiner Rechte und Freiheiten nur den Beschränkungen unterworfen, die das Gesetz ausschließlich zu dem Zweck vorsieht, die Anerkennung und Achtung der Rechte und Freiheiten anderer zu sichern und den gerechten Anforderungen der Moral, der öffentlichen Ordnung und des allgemeinen Wohles in einer demokratischen Gesellschaft zu genügen.
3. Diese Rechte und Freiheiten dürfen in keinem Fall im Widerspruch zu den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen ausgeübt werden

Erläuterungen zu Artikel 29 – persönliche Grundpflichten und Schranken der Menschenrechte

Jeder Mensch kann sich auf die Einhaltung der Menschenrechte berufen. Zugleich hat jeder Mensch auch Pflichten gegenüber der Gemeinschaft, gegenüber den Mitmenschen.

Durch Ausübung der Menschenrechte darf nicht in die Rechte und Freiheiten anderer Menschen eingegriffen bzw. die öffentliche Ordnung einer demokratischen Gesellschaft gefährdet werden. Dies würde einen Missbrauch der Menschenrechtsidee darstellen und ist durch Gesetz zu verhindern.  (Quelle: humanrights.ch)

Quellen und links

Amnesty International

Informationsplattform humanrights.ch

Über Menschenrechte auf 1-sicht

Über Menschenrechte auf 1-sicht

Grundpflichten jedes einzelnen Menschen
1-sicht meint: Lesen nährt den Verstand

Politisch verursachte Hungerkatastrophen

Hungerkatastrophen sind mitnichten immer auf Naturereignisse wie Dürre oder Überschwemmungen zurückzuführen. Auch wenn dies Bilder aus Hungergebieten insinuieren.

Alex de Waal, geschäftsführender Direktor der World Peace Foundation, führt in der Le Monde diplomatique vom 10. August 2017 aus, dass die meisten aktuellen Hungersnöte auf politische Entscheidungen zurück gehen. Die 4 Hungerkrisen unserer Tage – jene im Jemen, im Südsudan, in Somalia und in Nigeria – haben ihre Ursachen in Kriegen.

Hungersnöte in Nigeria, Südsudan, Jemen, Somalia

In Nigeria verloren die Dörfer, die in den Krieg zwischen Boko Haram und Armee gerieten, ihre Besitztümer, Einkommensquellen und Nahrungsmittel. In Gegenden, aus denen das nigerianische  Militär Boko Haram vertrieben hat, verhungerten Tausende Menschen.

Im Südsudan kämpfen Regierungssoldaten und Rebellen mehr gegen die Zivilbevölkerung als gegeneinander. Hilfsorganisationen berichteten im Sommer 2016 von derart hohen Zahlen an Hungertoten, dass die UN-Kriterien für die Ausrufung einer Hungersnot erfüllt waren. Dennoch scheute die UN davor zurück, um die Regierung des Südsudan nicht vor den Kopf zu stoßen. Erst im Februar 2017 erklärte die UN Teile des Südsudan zur Hungerregion.

Im Jemen spielt sich die derzeit größte Katastrophe ab. Vor dem Krieg importierte das Land 80% seiner Nahrungsmittel. Nachdem der Hafen al-Hudaida, über den der Import in erster Linie abgewickelt worden war, von saudischen Bombardements zerstört wurde, verläuft die Entladung der Frachtschiffe umständlich und zeitraubend. Zudem muss das vom UN-Sicherheitsrat gegen den Jemen verhängte Embargo kontrolliert werden. Nahrungsmittel sind zwar vom Embargo ausgenommen, die Kontrollen verzögern deren Import jedoch. Straßen, Brücken und Markthallen sind zerstört worden, Zufahrtsstraßen werden blockiert – Nahrungsmittel gelten als stärkste Kriegswaffe, Unterernährung ist die häufigste Todesursache. 70% der 30 Millionen EinwohnerInnen sind von der Hungersnot betroffen.

Im Süden Somalias ist die Hungerkatastrophe zum Teil auf Dürre zurückzuführen. Der Krieg zwischen einer Koalition nordostafrikanischer Armeen und der Al-Shabaa-Miliz spielt ebenfalls eine erhebliche Rolle, da keine staatliche Hilfe organisiert werden konnte. Im benachbarten Äthiopien führte die viel längere Dürreperiode 2016 dank schneller Reaktion der Regierung nicht zu einer Hungerkatastrophe. Verschärfend wirkte in Somalia die Einschränkung humanitärer Hilfsaktionen durch die USA, basierend auf dem Patriot Act, der die Unterstützung von Gruppen, die auf der US-Terrorliste stehen, kriminalisiert. Wird nun eine Lkw einer Hilfsorganisation von einer Terrororganisation entführt, könnte dies gemäß Patriot Act der Hilfsorganisation als Terrorunterstützung angelastet werden.

Gezielte Strategie des Aushungerns

Die World Peace Foundation WPF erfasste jene 61 Fälle seit 1870, in denen mehr als 100 000 Menschen einer Hungersnot bzw. einer gezielten Strategie des Aushungerns zum Opfer fielen – insgesamt mindestens 105 Millionen Tote, davon zwei Drittel in Asien, 20% in Europa und UDSSR und unter 10% in Afrika. Dazu zählen die Hungerkatastrophen

  • in den USA zwischen 1880 und 1900
  • während des Ersten Weltkrieges im Nahen Osten (darunter 1 Million tote Armenier)
  • im russischen Bürgerkrieg von 1918 bis 1922
  • in der Ukraine von 1932 bis 1934 (Stalins ‚Homodor‘ = Tötung durch Hunger)
  • in der Sowjetunion während des NS-Regimes (‚Hungerplan‘)
  • während des Chinesischen Bürgerkrieges von 1927 bis 1949
  • im Zweiten Weltkrieg von Japan angeordnet
  • in China von 1958 bis 1962 im Zuge von Maos ‚Großem Sprung nach vorn‘ (mit mindestens 25 Millionen Toten die größte Hungerkatastrophe)

Aushungern gilt nicht als Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Wiewohl Hunger zum Beispiel für die Nationalsozialisten das wirksamste Instrument des Massenmordes darstellte, gilt Aushungern bislang nicht als Verbrechen gegen die Menschlickeit. Selbst in der Genozidforschung findet diese Tötungsstrategie kaum Beachtung.

Die ‚Hungerpläne‘ des NS-Regimes arbeitete der Staatssekretär im Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft aus. ‚Überflüssige Esser‘ im europäischen Teil der Sowjetunion  – 30 Millionen Menschen – sollten dem Hungertod preisgegeben werden. Der erste Schritt betraf die sowjetischen Kriegsgefangenen, von denen in vier Monaten 1,3 Millionen und bis zum Ende des Krieges 2,5 Millionen starben. Im belagerten Leningrad verhungerten 1 Million Menschen, Hunderttausende starben in Kiew, Charkow und anderen Städten. Zwar wurde der Plan ’nur zu einem Drittel erfüllt‘, doch mit 10 Millionen Toten kann von einem Verbrechen gesprochen werden, das zahlenmäßig mit der ‚Endlösung der Judenfrage‘ vergleichbar ist. Herbeigeführter Hungertod war auch Instrumentarium des Holocaust. Im Warschauer Getto verhungerten 80 000 Juden, im Vernichtungslager Ausschwitz starben 500 000 Menschen an Hunger oder hungerbedingten Krankheiten – zusätzlich zu den direkt ermordeten Opfern.

Doch im Zuge der Nürnberger Prozesse (Wilhelmstraßen-Prozess) wurden erzwungene Hungersnöte nicht als Verbrechen gegen die Menschlichkeit definiert. Weder hatten die Alliierten daran ein Interesse – es hätte für ihre eigenen Seeblockaden unangenehme Folgen gezeitigt – noch enthielt das damals gültige Kriegsvölkerrecht ein Verbot, Städte, Regionen in Verfolgung militärischer Ziele auszuhungern. Die Hungerstrategien wurden daher lediglich im Rahmen anderer Anklagepunkte verhandelt.

Lücke im Völkerrecht

Zwar wurde 1977 die Genfer Konvention von 1949 durch ein Zusatzprotokoll ergänzt, das besagt: ‚Das Aushungern von Zivilpersonen als Mittel der Kriegsführung ist verboten‘ (Artikel 54, Absatz 1). Doch dessen Anwendung ist stark eingegrenzt. Es gilt nur im Zuge internationaler Konflikte, nicht bei Bürgerkriegen. Außerdem sind Abweichungen erlaubt, ‚wenn eine zwingende militärische Notwendigkeit dies erfordert‘.

Daher gelang es nicht, gegen das 1991 gestürzte Militärregime Äthiopens, das Teile der eigenen Bevölkerung ausgehungert hatte, Anklage zu erheben.

Auch im Falle Kambodschas Pol-Pot-Regimes, unter dessen Roten Khmer zwischen 1975 und 1979 über 1 Million Menschen verhungerten, handelte das Sondertribunal 2006 das Verbrechen des Aushungerns im Rahmen anderer Anklagepunkte ab.

Alex de Waal appelliert an die Verfechter humanitärer Operationen, sich dafür einzusetzen, dass Aushungern explizit als Verbrechen gegen die Menschlichkeit gilt. Denn die gravierendste Folge von Hungersnöten ist die Emigration. Mit all den Folgen ihrerseits.

Quellen und links

Le Monde diplomatique, Alex de Waal, 10.8.2017: Hunger als Kriegswaffe

Le Monde diplomatique, Laurent Bonnefoy, 7.12.2017: Kalkül und Katastrophe im Jemen

1-sicht, 3.4.2017: Hungersnot im Südsudan – 4,9 Millionen Menschen hungern

Es macht keine Freude, über Hungerkatastrophen zu lesen
1-sicht meint: Lesen nährt den Verstand

1-sicht empfiehlt Lese-, Hör-, Sehstoff: Dezember 2017

Hörstoff für Weihnachten

 

Wer mitlesen und mitsingen mag:

Wia Woa Weihnachten

Oida Mau, du bist scho 100 Johr
dazöh ma wie des wor
Weihnochten.
I hob scho davo glesen,
sog wie is des gwesen
Wie wor Weihnochtn.Oida Mau, und sog ma wos is Schnee.
Is Schnee so koit wie Eis?
Und wirklich wohr so Weiss
So weiss wie deine Hoor
Sog ma wie des wohr,
wie wohr Weihnochten.Pass auf Burli, Weihnachten des wor
des schönste Fest im Johr.
Na und der Schnee der foit vom Himmel,
so weiss ois wie ah Schimmel.
Ah Schimmel is ah Pferd,
des Wurt host no ned ghert.
Najo, owa so wor Weihnochtn.Oida Mau, erklär ma des genau
weil i ma des ned vurstöhn kau.
Wie woa Weihnochtn?
Und bitte wos san Stern
de leichtn in da Fern?
Wie wor Weihnochtn?

Pass auf Burli,
i sich do no in meine Tram
do wor amoi ah Christbam
mit Kerzn
und Frieden wor in olle Herzen.
Und daun worn do no 1000 Lichter
und glückliche Gsichter.
De oidn und de Jungan
ham olle gsungan.
Pass auf
„stille Nacht, heilige Nacht..“
Jawohl, des wor des Lied,
wos dazöhn wie’s Jesu Kind
gebohrn wird.
Wos? des kennst du olles ned?
Des is natürlich bled.
Owa so, so wor Weihnochtn.

Oida Mau, wos wor des für a Zeit?
Wos is Glückseeligkeit?
Wie wor Weihnochtn.
Und sog wos is passiert
dass nimma gfeiert wird
Weihnochtn?

Pass auf Burli,
do wor amoi a großer Krieg
Und daun is owegfoin de Bombn.
Und in de Katakomben
hams owe miassn de Leit
und do lebn wir no heit.
Und nix is mehr mitn Schnee
und mit der Glückseeligkeit,
und mit de Zimmtstern und
mit de Lichter,
mit de glücklichen Gsicher
und mit de .. mit de Schneeflockaln
und .. mit Weihnochtn.
Mein liaba Gott,
weil des is laung vorbei und tod.
Und wir werns nimma dalebn.
Owa wauns in a poor 100 Johr
den Deckl do obn wieder Heben,
daun wirds vielleicht
wieder Weihnochtn gebn.

Oida Mau, jetzt was i wie des wor
jetzt was i wie des wor.
Weihnochtn.
I woit i hättat glebt,
vor über 100 Johr
zu Weihnochtn.

Quellen und links

Songtext.net

Weihnachten
1-sicht meint: Lesen nährt den Verstand

Umsätze der Waffenproduzenten erstmals seit 2010 angestiegen

Rund 313 Milliarden Euro betrug 2016 der Umsatz der 100 größten Waffenproduzenten der Welt – laut Stockholm International Peace Research Institute (SIPRI). Das ist ein Anstieg um 1,9% gegenüber 2015 und um 38% gegenüber 2002. Erstmals nach 5 Jahren verzeichneten die Hersteller von Waffen und militärischem Gerät 2016 wieder Zuwächse.

Jährlich veröffentlicht das Stockholm International Peace Research Institute die Top 100 Waffenhersteller im SIPRI-Jahrbuch.

Entwicklung in US-Amerika

Jene US-amerikanischen Unternehmen, die zu den Top 100 zählen, verzeichneten Zuwächse um 4,0% auf rund 177 Milliarden Euro. Der größte Waffenproduzent – Lockheed Martin – meldete einen Umsatzanstieg um 10,7%. Das ist auf den Ankauf des Helikopter-Herstellers Sikorsky Ende 2015 und hohe Verkaufszahlen des F35-Kampfflugzeuges zurückzuführen.

Entwicklung in Westeuropa

Westeuropäische Waffenproduzenten, die sich in der Top-100-Liste wiederfinden, kamen auf Umsätze von rund 76 Milliarden Euro. Das bedeutete einen Anstieg um 0,2% gegenüber 2015. Die Zuwächse verzeichneten Unternehmen in Deutschland und Großbritannien, während italienische und französische Unternehmen Rückgänge verbuchten.

Der Anstieg in Deutschland von 6,6% ist hauptsächlich auf Krauss-Maffei Wegmann, einen Hersteller von Militärfahrzeugen (+12,8%) und das Heerestechnikunternehmen Rheinmetall (+13,3%) zurückzuführen. Beide Unternehmen profitierten vom Waffenbedarf in Europa, im Mittleren Osten und in Südostasien. In Großbritannien wuchs GKN, ein Hersteller von Luftfahrtkomponenten, beträchtlich (+43,2%).

Entwicklung in Russland

Die Umsätze russischer Unternehmen, die von SIPRI in den Top 100 gelistet werden, wuchsen um 3,8% auf rund 22 Milliarden Euro. Der Beitrag russischer Unternehmen zu den Gesamtumsätzen der Top 100 beträgt 7,1%.  Das größte russische Waffenunternehmen ist United Aircraft Corporation. Es belegt Platz 13 und verzeichnete einen Umsatzanstieg von 15,6%, in erster Linie auf Grund der gestiegenen Lieferungen an russische Streitkräfte und höhere Exporte.

Kategorie Schwellenländer

In der Kategorie ‚Schwellenländer‘ führt SIPRI Unternehmen aus Brasilien, Indien, Süd Korea und Türkei. In diesen Ländern zeigt der Umsatztrend mit +20,6% nach oben, dominiert von südkoreanischen Unternehmen. Die Gesamterlöse der Unternehmen in diesen Ländern betrugen rund 7 Milliarden Euro.

Kategorie weitere etablierte Produzenten

In der Kategorie ‚weitere etablierte Produzenten‘ erfasst SIPRI Unternehmen aus Australien, Israel, Japan, Polen, Singapur und der Ukraine. In diesen Ländern zeigt die Umsatzkurve der Waffenhersteller nach unten (-1,2%), was hauptsächlich auf die Rückgänge bei japanischen Unternehmen zurückzuführen ist (-6,4%). Zum Beispiel verzeichnete Mitsubishi einen Rückgang um 4,8%, Kawasaki Heavy Industries um 16,3% und Mitsubishi Electric Company um 29,9%.

Quellen und links

Stockholm International Peace Research Institute – SIPRI

Presseinformation vom 11.Dez. 2017 – SIPRI-Presse

SIPRI-Jahrbuch 2017

Internationale Waffentransfers – höchster Anstieg seit 1990 – 1-sicht

Waffenproduzenten sollten mehr lesen
1-sicht meint: Lesen nährt den Verstand

Menschenrechte – Artikel 28: Angemessene Sozial- und internationale Ordnung

Jeder hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können.

Erläuterungen zu Artikel 28 – Recht auf angemessene Sozial- und internationale Ordnung

Jeder Staat hat die Pflicht, seine Geldmittel so auszugeben, dass die Bewohner des Landes ein Leben in Würde führen können und ein angemessener Lebensstandard garantiert wird. Alle Staaten sowie die internationale Gemeinschaft, etwa im Rahmen der UNO, sind angesprochen, zu diesen Zielen beizutragen – auch in Form von Entwicklungshilfe.

Laut Informationsplattform humanrights.ch blieb dieser Artikel weitgehend toter Buchstabe und wird die Kluft zwischen armen und reichen Staaten sowie die Kluft zwischen den Reichen und Armen innerhalb der meisten Staaten immer tiefer.

Quellen und links

Amnesty International

Informationsplattform humanrights.ch

Über Menschenrechte auf 1-sicht

Über Menschenrechte auf 1-sicht

internationale Ordnung für Menschenrechte
1-sicht meint: Lesen nährt den Verstand

Populismus gefährdet die Demokratie

Der Präsident des deutschen Bundesverfassungsgerichtes, Professor Dr. Voßkuhle, hielt am 16. November eine Rede, die in der Frankfurter Allgemeine am 23.11.2017 unter dem Titel „Ein Populist ist ein Gegner der Demokratie“ gekürzt wieder gegeben wurde.

Voßkuhle, auch Direktor des Instituts für Staatswissenschaften und Rechtsphilosophie der Universität Freiburg, zeigt auf, warum Populismus gefährlich ist für Demokratien und wie ihm zu begegnen sei.

Was ist und was will Populismus?

Populismus ist keine stringente Ideologie wie etwa Kommunismus oder Liberalismus. Es fehlt an gesellschaftstheoretischem Substrat und an konkreten politischen Zielen. Die inhaltliche Ausrichtung ist beliebig. Populismus ist lediglich eine bestimmte Strategie, politische Herrschaft zu erwerben oder zu erhalten. Dazu bedienen PopulistInnen sich der Vorstellung des moralisch reinen Volkes, das unmoralischen, korrupten, parasitären Eliten gegenüberstehe (Jan-Werner Müller). Daraus leiten sie einen Alleinvertretungsanspruch ab, das heißt, sie nehmen für sich in Anspruch, die einzigen zu sein, die den Willen des Volkes erkannt haben und folglich das Volk vertreten können.

Dies ist ein antipluralistischer und damit antidemokratischer Ansatz, von dem ausgehend 5 Widersprüche zwischen Demokratie und Populismus fest gemacht werden können.

1. Die Wahrheit

In Bezug auf normative Fragen gibt es keine absolute, immer gültige ‚Wahrheit‘. Dies ist ein zentrales Begründungselement demokratischer Herrschaftsform. Populismus hingegen begründet seinen Herrschaftsanspruch auf den alleinigen Besitz der ‚Wahrheit‘. Demokratien sichern allen Bürgern gleiche und freie Rechte und Mitwirkungsmöglichkeiten zu. Das Mehrheitsprinzip gewährleistet, dass eine möglichst große Zahl an Menschen gemäß ihren Vorstellung über das Zusammenleben leben kann. Die Minderheiten verhalten sich der ordnungsgemäß getroffenen Mehrheitsentscheidung gegenüber loyal. Sie sind politisch anerkannt und haben die Chance, selbst zur Mehrheit zu werden.

2. Das homogene Volk

Das Bild der PopulistInnen vom homogenen Volk lässt Widerspruch, lässt Opposition per se illegitim sein – ob parlamentarisch, außerparlamentarisch, ob in Demonstrationen oder durch JournalistInnen zum Ausdruck gebracht. Vorsicht ist geboten, wenn Bürgerinnen und Bürger die Meinung vertreten, sie seien sich im Prinzip einig, doch die politischen VertreterInnen würden eigene Interessen verfolgen. Auch dies ist eine Form der Homogenitätsthese, die durch ‚Filterblasen‘ und ‚Echokammern‘ in den digitalen Medien, in denen das eigene Weltbild verstärkt und andere Weltbilder vom Algorithmus nicht angeboten werden, befeuert wird.

3. Das ganze Volk

Populistinnen und Populisten nehmen für sich in Anspruch das ganze Volk zu vertreten – zumindest jene Teile, die in ihrem Sinn das ganze Volk darstellen. Daher heißen ihre Gruppierungen nicht unbedingt Partei, wo ja das partielle im Namen steckt, sondern zum Beispiel ‚Bewegung‘, ‚Front‘. Wie nach außen besteht auch innerhalb der populistischen Gruppierung keine Pluralität, sondern ist eine Führungsfigur im Zentrum. Legitimation wird durch akklamationshafte Zustimmung erlangt. Angeblich um der Volksherrschaft willen etablieren sich auf diese Weise antiparlamentarische Regierungsstile, die als ‚direkte Repräsentation‘ bezeichnet werden.

4. Der einheitliche Volkswille

Der Grundannahme folgend, dass ein einheitlicher Volkswille zu jeder Zeit besteht und erkennbar ist, behaupten PopulistInnen, Abgeordnete müssen stets diesem Willen folgen. Das aber widerspricht einem Grundprinzip der repräsentativen Demokratie – dem freien Mandat, welches bedeutet, dass die Abgeordneten bei ihrer Tätigkeit an keinen Auftrag gebunden sind (www.parlament.gv.at). Die populistische Idee des auftragsgebundenen Politikers führt zur Desavouierung des Parlaments als Institution der Vermittlung und Ort des Ausgleichs.

5. Opposition als feindlicher Akt

Populismus dient nicht allein der Demagogie sondern zielt auf die Zersetzung demokratischer Institutionen ab. Oppositionelles Verhalten wird geächtet, Kontrolle und Widerrede werden als gegen das Volk gerichtete, feindliche Akte denunziert und bekämpft. Letztlich wird der populistische Staat mit der Begründung autoritär, dass nur so der wahre Wille des Volkes vollstreckt werden könne. Nicht umsonst sind in starken Demokratien Meinungs-, Presse-, Rundfunks-, Informations- und Versammlungsfreiheit unentbehrliche und geschützte Funktionselemente.

Wie soll mit Populismus umgegangen werden?

  1. Demokratie lebt von leidenschaftlicher Auseinandersetzung, die auch prägnante Zuspitzungen braucht und kraftvolle Rhetorik verträgt. Stets wird die Grenze zwischen lebhafter Diskussion und Verrohung politischer Sitten umstritten sein. Eindeutige rechtliche Grenzüberschreitungen müssen jedoch konsequent von den staatlichen Institutionen, den unabhängigen Gerichten sanktioniert werden. Wo diese bereits durch populistische Regierungen korrumpiert oder vereinnahmt sind, haben die Europäische Union und die Völkerrechtsgemeinschaft zu greifen.
  2. Auch in als heikel geltenden Politikfeldern ist beständige argumentative Auseinandersetzung gefordert. Demokratische Parteien müssen Handlungsoptionen aufzeigen und von soziologischen Großdeutungen wie ‚Globalisierungsverlierer‘ oder kollektiver Psychologisierung wie ‚Wutbürger‘ Abstand nehmen. Diese Pathologisierung scheint fragwürdig und unterstützt zudem den antielitären Affekt der PopulistInnen. Demokratische Parteien sind zudem in der Pflicht herauszuarbeiten, dass populistische Forderungen nicht dem Interesse aller BürgerInnen entsprechen.
  3. Die Protagonistinnen und Protagonisten populistischer Strömungen sind in den demokratischen Diskurs einzubinden. Geschieht dies nicht, befinden sich demokratische Parteien in einem Selbstwiderspruch, weil sie implizit ausdrücken, dass nur sie die BürgerInnen vertreten. Außerdem blieb die Strategie des Ausschließens bislang erfolglos, nicht zuletzt, weil PopulistInnen sich als ‚Outlaws‘ inszenieren und Sympathien gewinnen können und die Saga von ‚Wir, das Volk gegen die Eliten‘ Nahrung erhält.

Quellen und links

Frankfurter Allgemeine, 23.11.2017, „Ein Populist ist ein Gegner der Demokratie“

Parlament erklärt

1-sicht vom 22. September 2016, Populisten und ihr demagogisches Panorama

1-sicht vom 29. September 2016, Wie mit rechtspopulistischen Parteien umgehen?

Leseempfehlung auf 1-sicht vom September 2016, Was ist Populismus? Ein Essay von Ian-Werner Müller

Wider den Populismus
1-sicht meint: Lesen nährt den Verstand